Vaduz (ots) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom Dienstag, 29. September 2026, den Bericht und Antrag über die Vorprüfung der angemeldeten Volksinitiative "Fair gezählt. Fair gewählt." zur Abänderung des Volksrechtegesetzes (VRG) zur Einführung des sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahrens zuhanden des Landtags verabschiedet.
Eine inhaltlich im Wesentlichen gleichlautende Volksinitiative war bereits letztes Jahr eingereicht und vor ihrer Behandlung im Landtag im Dezember 2025 zurückgezogen worden, nachdem verfassungsrechtliche Bedenken zutage traten. Die erneut eingereichte Initiative verfolgt weiterhin das Ziel, das Verfahren der Mandatszuteilung bei Landtagswahlen nach dem sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahren auszugestalten.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz eingehalten werden.
Die Regierung anerkennt, dass die Initiative grundsätzlich ein demokratiepolitisch nachvollziehbares Anliegen aufgreift. Aufgrund der in Zusammenhang mit der letzten Initiative geäusserten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit hat die Regierung zur vertieften Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf das neue Initiativbegehren ein Rechtsgutachten eingeholt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass hinsichtlich des vorliegenden Initiativtextes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und die konkrete Ausgestaltung der Mandatszuteilung durch eine landesweite Oberzuteilung im Sinne des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben als nicht vereinbar zu beurteilen ist. Die Regierung beantragt daher beim Landtag, die Initiative für nichtig zu erklären.
Pressekontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Sport
Stephan Jäger, Generalsekretär
T +423 236 76 83
stephan.jaeger@regierung.li
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Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100942644
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Eine inhaltlich im Wesentlichen gleichlautende Volksinitiative war bereits letztes Jahr eingereicht und vor ihrer Behandlung im Landtag im Dezember 2025 zurückgezogen worden, nachdem verfassungsrechtliche Bedenken zutage traten. Die erneut eingereichte Initiative verfolgt weiterhin das Ziel, das Verfahren der Mandatszuteilung bei Landtagswahlen nach dem sogenannten Doppelten Pukelsheim-Verfahren auszugestalten.
Gemäss Volksrechtegesetz hat die Regierung angemeldete Initiativbegehren auf deren Vereinbarkeit mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen zu überprüfen. Zudem müssen die formalen Voraussetzungen gemäss Volksrechtegesetz eingehalten werden.
Die Regierung anerkennt, dass die Initiative grundsätzlich ein demokratiepolitisch nachvollziehbares Anliegen aufgreift. Aufgrund der in Zusammenhang mit der letzten Initiative geäusserten Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmässigkeit hat die Regierung zur vertieften Prüfung der verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf das neue Initiativbegehren ein Rechtsgutachten eingeholt. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass hinsichtlich des vorliegenden Initiativtextes erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen und die konkrete Ausgestaltung der Mandatszuteilung durch eine landesweite Oberzuteilung im Sinne des Doppelten Pukelsheim-Verfahrens mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben als nicht vereinbar zu beurteilen ist. Die Regierung beantragt daher beim Landtag, die Initiative für nichtig zu erklären.
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