Bern (ots) -
Als Zentren der Wirtschaft, Forschung und Innovation sind die Schweizer Städte auf stabile Beziehungen mit der EU und damit die neuen bilateralen Verträge angewiesen. Für Staatsverträge dieser Art verlangt die Verfassung das fakultative Referendum mit Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht vorgesehen; es würde das Stimmgewicht der urbanen Bevölkerung unverhältnismässig schmälern.
Die Bilateralen III sind für eine starke Schweiz, ihre Städte und Agglomerationen von zentraler Bedeutung: Sie sichern stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Kultur der Schweiz. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für vergleichbare Abkommen: Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen unterstehen dem fakultativen Referendum; die Verfassung verlangt hierfür kein Ständemehr. Auf diesem Weg haben die Stimmberechtigten bereits die Bilateralen I und Schengen/Dublin genehmigt, jeweils mit dem Volksmehr. Das Ständemehr ist ein Pfeiler des Föderalismus, weicht aber vom Grundsatz "eine Person, eine Stimme" ab. Wann es zur Anwendung kommt, muss sich daher klar aus der Verfassung ergeben und darf nicht von Fall zu Fall entschieden werden. Sonst wird aus dem Schutz der Minderheit eine Benachteiligung der Mehrheit. Das würde einer starken Schweiz nicht anstehen.
Pressekontakt:
Benjamin Fröhlich, Leiter Kommunikation
medien@staedteverband.ch
031 356 32 44
Original-Content von: Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100017932/100942672
Als Zentren der Wirtschaft, Forschung und Innovation sind die Schweizer Städte auf stabile Beziehungen mit der EU und damit die neuen bilateralen Verträge angewiesen. Für Staatsverträge dieser Art verlangt die Verfassung das fakultative Referendum mit Volksmehr. Das Ständemehr ist nicht vorgesehen; es würde das Stimmgewicht der urbanen Bevölkerung unverhältnismässig schmälern.
Die Bilateralen III sind für eine starke Schweiz, ihre Städte und Agglomerationen von zentraler Bedeutung: Sie sichern stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, Forschung, Innovation, Bildung und Kultur der Schweiz. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für vergleichbare Abkommen: Staatsverträge mit wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen unterstehen dem fakultativen Referendum; die Verfassung verlangt hierfür kein Ständemehr. Auf diesem Weg haben die Stimmberechtigten bereits die Bilateralen I und Schengen/Dublin genehmigt, jeweils mit dem Volksmehr. Das Ständemehr ist ein Pfeiler des Föderalismus, weicht aber vom Grundsatz "eine Person, eine Stimme" ab. Wann es zur Anwendung kommt, muss sich daher klar aus der Verfassung ergeben und darf nicht von Fall zu Fall entschieden werden. Sonst wird aus dem Schutz der Minderheit eine Benachteiligung der Mehrheit. Das würde einer starken Schweiz nicht anstehen.
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