Vernier/Ostermundigen/Bern (ots) -
Knapp fünf Jahre nach Einreichung der "Motion Schilliger" gelten ab heute die neuen Verordnungsänderungen zu Tempo 30. Der TCS und der ACS haben sich im politischen Prozess für eine wirksame Umsetzung eingesetzt. Der Verkehrsfluss wird verbessert und die Hierarchie des Strassennetzes gestärkt, zum Vorteil von Automobilisten, ÖV, schnellen E-Bikes und Blaulichtorganisationen.
Der Grundsatz, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, ist nach einem langen politischen Prozess bekräftigt. Heute treten die Verordnungsänderungen in Kraft, die dafür sorgen, dass flächendeckendes Tempo 30 im urbanen Umfeld nicht mehr möglich ist. Der Touring Club Schweiz und der Automobil Club Schweiz haben sich in den letzten Jahren gemeinsam für eine pragmatische Regelung eingesetzt und begrüssen nun ausdrücklich die Umsetzung des klaren Parlamentsentscheides durch den Bundesrat.
Klare Hierarchie des Strassennetzes
Künftig müssen Städte und Gemeinden mittels Gutachten nachweisen, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu Ausweichverkehr in Quartierstrassen führt. Diese klare Hierarchie des Strassennetzes entspricht langjährigen Forderungen des TCS und des ACS. Ausweichverkehr in Quartieren ist ein Unfallrisiko, behindert den Langsamverkehr und schadet allgemein der Lebensqualität.
Lärmarme Beläge sind wirksamer als Temporeduktionen
Um den Strassenlärm zu reduzieren, sind lärmarme Beläge wirksamer als Temporeduktionen. Diese Einschätzung teilt auch der Bundesrat. Es ist daher bedauerlich, dass eine Priorisierung von lärmarmen Belägen in der Verordnungsänderung nicht berücksichtigt wurde. TCS und ACS fordern nun das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Umwelt auf, in ihren Weisungen zuhanden der Kantone und Gemeinden festzuhalten, dass lärmarme Strassenbeläge die wichtigste Massnahme zur Lärmminderung sind.
Die Änderungen, die heute in Kraft treten, sind ein wichtiger Schritt für eine Mobilitätspolitik, die alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. TCS und ACS fordern nun, dass diese Verordnungsänderungen schweizweit einheitlich und konsequent angewendet werden, damit für alle Verkehrsteilnehmenden die gleichen Regeln gelten - unabhängig davon, wo sie sich befinden.
Pressekontakt:
Marco Wölfli, Mediensprecher TCS
Tel. 058 827 34 03 | marco.woelfli@tcs.ch
Simone Gianini, Zentralpräsident ACS
Tel. 076 679 22 44 | simone.gianini@acs.ch
Original-Content von: Touring Club Schweiz/Suisse/Svizzero - TCS, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000091/100942679
Knapp fünf Jahre nach Einreichung der "Motion Schilliger" gelten ab heute die neuen Verordnungsänderungen zu Tempo 30. Der TCS und der ACS haben sich im politischen Prozess für eine wirksame Umsetzung eingesetzt. Der Verkehrsfluss wird verbessert und die Hierarchie des Strassennetzes gestärkt, zum Vorteil von Automobilisten, ÖV, schnellen E-Bikes und Blaulichtorganisationen.
Der Grundsatz, dass innerorts auf verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich Tempo 50 gilt, ist nach einem langen politischen Prozess bekräftigt. Heute treten die Verordnungsänderungen in Kraft, die dafür sorgen, dass flächendeckendes Tempo 30 im urbanen Umfeld nicht mehr möglich ist. Der Touring Club Schweiz und der Automobil Club Schweiz haben sich in den letzten Jahren gemeinsam für eine pragmatische Regelung eingesetzt und begrüssen nun ausdrücklich die Umsetzung des klaren Parlamentsentscheides durch den Bundesrat.
Klare Hierarchie des Strassennetzes
Künftig müssen Städte und Gemeinden mittels Gutachten nachweisen, dass Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen nicht zu Ausweichverkehr in Quartierstrassen führt. Diese klare Hierarchie des Strassennetzes entspricht langjährigen Forderungen des TCS und des ACS. Ausweichverkehr in Quartieren ist ein Unfallrisiko, behindert den Langsamverkehr und schadet allgemein der Lebensqualität.
Lärmarme Beläge sind wirksamer als Temporeduktionen
Um den Strassenlärm zu reduzieren, sind lärmarme Beläge wirksamer als Temporeduktionen. Diese Einschätzung teilt auch der Bundesrat. Es ist daher bedauerlich, dass eine Priorisierung von lärmarmen Belägen in der Verordnungsänderung nicht berücksichtigt wurde. TCS und ACS fordern nun das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Umwelt auf, in ihren Weisungen zuhanden der Kantone und Gemeinden festzuhalten, dass lärmarme Strassenbeläge die wichtigste Massnahme zur Lärmminderung sind.
Die Änderungen, die heute in Kraft treten, sind ein wichtiger Schritt für eine Mobilitätspolitik, die alle Verkehrsteilnehmenden berücksichtigt. TCS und ACS fordern nun, dass diese Verordnungsänderungen schweizweit einheitlich und konsequent angewendet werden, damit für alle Verkehrsteilnehmenden die gleichen Regeln gelten - unabhängig davon, wo sie sich befinden.
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Marco Wölfli, Mediensprecher TCS
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