Nach einem fehlgeschlagenen Suizidversuch verlangte ein Versicherungsnehmer Leistungen aus seiner privaten Unfallversicherung. Das OLG Hamm verneinte den Anspruch: Die erlittenen Verletzungen seien vom Suizidvorsatz umfasst und damit keine unfreiwillige Gesundheitsschädigung. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Berufung eines Versicherungsnehmers gegen ein Urteil des Landgerichts Siegen zurückgewiesen. Streitgegenstand waren Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung nach einem fehlgeschlagenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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