Die Finanzaufsicht Bafin hat bei einem Versicherer einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds einsetzt. Der Versicherer hat gegen die gesetzlichen Anforderungne zur Mindestanzahl von Geschäftsleitern eines Versicherungsunternehmens verstoßen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin ist bei einem Versicherer aktiv geworden, nämlich bei der GVO Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg VVaG. Sie hat dort einen Sonderbeauftragten mit den Befugnissen eines Vorstandsmitglieds ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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