BERLIN (dpa-AFX) - In einem Streit über die Berichterstattung zu Äußerungen bei dem sogenannten Potsdamer Treffen hat die Rechercheplattform "Correctiv" vor dem Kammergericht Berlin einen Erfolg erzielt. Damit war ihre Berufung gegen ein Urteil der Vorinstanz erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. Eine schriftliche Begründung der Entscheidung vom Donnerstag liegt nach seinen Angaben noch nicht vor.
Hintergrund ist der "Correctiv"-Bericht von Januar 2024 unter dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland" über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023. Darin ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden.
"Correctiv": wichtiges Signal
Im aktuellen Fall ging es um eine Aussage des Juristen Ulrich Vosgerau zur Freiheit der Wahlentscheidung junger Wählerinnen türkischer Herkunft, über die "Correctiv" berichtet hatte. Das Landgericht hatte die Formulierung im September 2025 untersagt. "Das Kammergericht hat nun klargestellt, dass die Berichterstattung zulässig ist", teilte der Prozessbevollmächtigte von "Correctiv", Thorsten Feldmann, mit. Chefredakteur Justus von Daniels sieht in dem Urteil "trotz der Banalität des eigentlichen Streitgegenstands ein wichtiges Signal".
Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke erklärte, anders als die Vorinstanz habe das Kammergericht als eine zulässige Meinungsäußerung bewertet. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. "Rechtsmittel werden geprüft", so der Anwalt. Damit sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befasst, müsste zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde erfolgreich sein.
Verfahren auch in Hamburg
Neben den Gerichten in Berlin hat der Fall auch die Justiz in Hamburg beschäftigt. Dort war der Streit zugunsten von "Correctiv" ausgegangen. Vor der Pressekammer beim Landgericht Berlin hatte die Rechercheplattform zunächst eine Niederlage erlitten. Diese Entscheidung korrigierte das Kammergericht nun.
Darauf hofft "Correctiv" auch im Streit mit der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, die im März 2026 vor dem Landgericht zunächst erfolgreich gegen Formulierungen in der Berichterstattung geklagt hatte (Az. 27 O 379/25). Über die Berufung dagegen will das Kammergericht im Februar 2027 beraten, wie der Gerichtssprecher sagte. Auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht steht noch eine Entscheidung über eine Berufung aus.
Im Kern geht es bei den Verfahren darum, ob einzelne Aussagen von "Correctiv" als Meinungsäußerungen zu werten sind oder als Tatsachenbehauptung./mvk/DP/men
