Berlin (ots) -
Das heute bekannt gewordene Paket von Änderungsanträgen mit Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung umgesetzt werden sollen, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt:
"Die obersten Ziele der gesundheitspolitischen Gesetzgebung in dieser Legislatur sind die mittelfristige Konsolidierung der GKV-Finanzen und der Einstieg in echte Strukturreformen. Vor diesem Hintergrund befürworten wir die korrigierenden Nachfolgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Aus unserer Sicht konsequent und folgerichtig sind die Abschaffung der heutigen Hybrid-DRG und der Umstieg auf ein neues System. Die bisherige sektorengleiche Vergütung hat insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu teils deutlich überhöhten Vergütungen und damit zu finanziellen Fehlanreizen geführt, ohne dass dem ein entsprechender Versorgungs-Mehrwert gegenüberstand. Dass diese Fehlanreize nun beendet werden, ist richtig.
Positiv hervorzuheben ist auch, dass der Gesetzgeber wieder mehr Handlungsspielräume für die Krankenkassen schaffen möchte, indem die Ausschreibungen bei Zytostatika und bei Hilfsmitteln wieder eingeführt werden. Nach Jahren der Eingrenzung kassenindividueller Spielräume bekommen die Kassen wieder mehr Möglichkeiten zur effizienten Steuerung und Gestaltung der Versorgung.
Durch die nachholende Gesetzgebung sollte der eingeschlagene Konsolidierungspfad weiter abgesichert werden. Allerdings bleibt unklar, ob die zwölf Änderungsanträge ausreichen, um die GKV-Finanzen wirklich wasserdicht zu machen und das Beitragssatzniveau 2027 sowie in den Folgejahren zu stabilisieren. Eine Aufstellung der erwarteten Einspareffekte liegt bisher nicht vor.
Insgesamt sehen wird diese gesetzgeberische Schaukelbewegung kritisch: Das vorliegende Änderungspaket ist vor allem notwendig, weil das GKV-BStabG zuvor durch Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pharmaunternehmen wieder aufgeweicht worden ist und weil die Koalition die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit nicht konsequent aufgegriffen hat. So gab es von Anfang an Unwuchten, die nun nachträglich behoben werden müssen. Zudem werden die Krankenkassen durch die zusätzliche kurzfristige Verschärfung des Verwaltungskosten-Deckels - zusammen mit dem PNOG geht es hier um mehr als eine Verdopplung - vor erhebliche Umsetzungsprobleme gestellt."
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6365127
Das heute bekannt gewordene Paket von Änderungsanträgen mit Folgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, die mit dem Gesetz zur Reform der Notfallversorgung umgesetzt werden sollen, kommentiert Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, wie folgt:
"Die obersten Ziele der gesundheitspolitischen Gesetzgebung in dieser Legislatur sind die mittelfristige Konsolidierung der GKV-Finanzen und der Einstieg in echte Strukturreformen. Vor diesem Hintergrund befürworten wir die korrigierenden Nachfolgeregelungen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Aus unserer Sicht konsequent und folgerichtig sind die Abschaffung der heutigen Hybrid-DRG und der Umstieg auf ein neues System. Die bisherige sektorengleiche Vergütung hat insbesondere im vertragsärztlichen Bereich zu teils deutlich überhöhten Vergütungen und damit zu finanziellen Fehlanreizen geführt, ohne dass dem ein entsprechender Versorgungs-Mehrwert gegenüberstand. Dass diese Fehlanreize nun beendet werden, ist richtig.
Positiv hervorzuheben ist auch, dass der Gesetzgeber wieder mehr Handlungsspielräume für die Krankenkassen schaffen möchte, indem die Ausschreibungen bei Zytostatika und bei Hilfsmitteln wieder eingeführt werden. Nach Jahren der Eingrenzung kassenindividueller Spielräume bekommen die Kassen wieder mehr Möglichkeiten zur effizienten Steuerung und Gestaltung der Versorgung.
Durch die nachholende Gesetzgebung sollte der eingeschlagene Konsolidierungspfad weiter abgesichert werden. Allerdings bleibt unklar, ob die zwölf Änderungsanträge ausreichen, um die GKV-Finanzen wirklich wasserdicht zu machen und das Beitragssatzniveau 2027 sowie in den Folgejahren zu stabilisieren. Eine Aufstellung der erwarteten Einspareffekte liegt bisher nicht vor.
Insgesamt sehen wird diese gesetzgeberische Schaukelbewegung kritisch: Das vorliegende Änderungspaket ist vor allem notwendig, weil das GKV-BStabG zuvor durch Sonderregelungen für Krankenhäuser und Pharmaunternehmen wieder aufgeweicht worden ist und weil die Koalition die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit nicht konsequent aufgegriffen hat. So gab es von Anfang an Unwuchten, die nun nachträglich behoben werden müssen. Zudem werden die Krankenkassen durch die zusätzliche kurzfristige Verschärfung des Verwaltungskosten-Deckels - zusammen mit dem PNOG geht es hier um mehr als eine Verdopplung - vor erhebliche Umsetzungsprobleme gestellt."
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