Ein Schwein in der Stadtwohnung? Das geht nicht ohne Weiteres: Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Haltung eines Schweins im vierten Stock eines Altbaus als nicht tierschutzkonform eingestuft. Ausschlaggebend waren unter anderem fehlende Auslauf-, Wühl- und Suhlmöglichkeiten. Die Haltung eines Schweins in einer Wohnung im vierten Stock eines Berliner Altbaus verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG) entschieden.Eine Frau hatte ein Schwein in ihrer rund 70 ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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