Eine betriebliche Altersvorsorge wird gekündigt und plötzlich geht es um die Frage, wem steht das Geld zu? Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt: Ohne entsprechendes Bezugsrecht kann der Rückkaufswert einer Direktversicherung beim Arbeitgeber bleiben. Ein Arbeitnehmer kann nach der Kündigung einer Direktversicherung nicht automatisch die Auszahlung des Rückkaufswerts verlangen. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) entschieden. Entscheidend war unter anderem, dass die Arbeitgeberin ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
