Zahlt ein Unternehmen einer ausländischen Konzerngesellschaft einen sogenannten Markterschließungszuschuss, stellt sich steuerlich regelmäßig die Frage, ob es sich dabei um abzugsfähige Betriebsausgaben oder um eine nicht abzugsfähige Entnahme handelt. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, unter welchen Voraussetzungen solche Zahlungen steuerlich anzuerkennen sind - und dabei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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