Berlin (ots) -
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen beschlossen (InfrGFinÄndG). Mit der direkten Zuordnung von Mautmitteln, der vorgesehenen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH und einem fünfjährigen Finanz- und Maßnahmenplan wird die Finanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur auf eine neue Grundlage gestellt.
"Bundesverkehrsminister Bilger geht mit dem neuen Finanzierungsgesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Autobahnfinanzierung muss unabhängiger von der jährlichen Haushaltsberatung werden und mehr Planungssicherheit erhalten", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, den Kabinettsbeschluss.
Für die Bauwirtschaft sei das Gesetz ein wichtiges Signal, denn Infrastrukturprojekte bräuchten Planungssicherheit über viele Jahre: "Brückensanierungen und der Ausbau von Straßen lassen sich nicht im Takt eines Haushaltsjahres organisieren. Nur mit einer verlässlichen überjährigen Finanzierung können Projekte kontinuierlich geplant, ausgeschrieben und gebaut werden."
Zugleich mahnt Pakleppa notwendige Ergänzungen an: "Vollendet ist der Finanzierungskreislauf Straße mit diesem Gesetz noch nicht. Dafür braucht es die vollständige Verwendung der Mauteinnahmen für die Straße, zusätzliche statt umgeschichteter Investitionen, einen verlässlichen Kreditrahmen und echte Überjährigkeit der Mittel."
Wie ein solcher Finanzierungskreislauf funktionieren kann, zeige Österreich mit der Autobahngesellschaft ASFINAG. Daran sollte sich Deutschland orientieren. Der vorgesehene fünfjährige Finanz- und Maßnahmenplan müsse zu einem verbindlichen Investitions-, Finanzierungs- und Umsetzungsinstrument weiterentwickelt werden.
Pakleppa: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein gutes Aufbruchssignal für die Finanzierung der Straßeninfrastruktur. Ziel muss es sein, den Finanzierungskreislauf Straße zu schließen, und zwar dauerhaft, verlässlich und investitionsorientiert. Dazu gehört vor allem die vollständige Verwendung der Mauteinnahmen für die Bundesfernstraßen."
Pressekontakt:
Iris Rabe
Leiterin Abteilung Kommunikation und Presse
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail rabe@zdb.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/33001/6366776
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen beschlossen (InfrGFinÄndG). Mit der direkten Zuordnung von Mautmitteln, der vorgesehenen Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH und einem fünfjährigen Finanz- und Maßnahmenplan wird die Finanzierung der deutschen Straßeninfrastruktur auf eine neue Grundlage gestellt.
"Bundesverkehrsminister Bilger geht mit dem neuen Finanzierungsgesetz einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die Autobahnfinanzierung muss unabhängiger von der jährlichen Haushaltsberatung werden und mehr Planungssicherheit erhalten", kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, den Kabinettsbeschluss.
Für die Bauwirtschaft sei das Gesetz ein wichtiges Signal, denn Infrastrukturprojekte bräuchten Planungssicherheit über viele Jahre: "Brückensanierungen und der Ausbau von Straßen lassen sich nicht im Takt eines Haushaltsjahres organisieren. Nur mit einer verlässlichen überjährigen Finanzierung können Projekte kontinuierlich geplant, ausgeschrieben und gebaut werden."
Zugleich mahnt Pakleppa notwendige Ergänzungen an: "Vollendet ist der Finanzierungskreislauf Straße mit diesem Gesetz noch nicht. Dafür braucht es die vollständige Verwendung der Mauteinnahmen für die Straße, zusätzliche statt umgeschichteter Investitionen, einen verlässlichen Kreditrahmen und echte Überjährigkeit der Mittel."
Wie ein solcher Finanzierungskreislauf funktionieren kann, zeige Österreich mit der Autobahngesellschaft ASFINAG. Daran sollte sich Deutschland orientieren. Der vorgesehene fünfjährige Finanz- und Maßnahmenplan müsse zu einem verbindlichen Investitions-, Finanzierungs- und Umsetzungsinstrument weiterentwickelt werden.
Pakleppa: "Der heutige Kabinettsbeschluss ist ein gutes Aufbruchssignal für die Finanzierung der Straßeninfrastruktur. Ziel muss es sein, den Finanzierungskreislauf Straße zu schließen, und zwar dauerhaft, verlässlich und investitionsorientiert. Dazu gehört vor allem die vollständige Verwendung der Mauteinnahmen für die Bundesfernstraßen."
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