DJ PTA-CMS: PORR AG: PORR AG beschließt Aktienrückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß -- 119 Abs. 9 BörseG
PORR AG: PORR AG beschließt Aktienrückkaufprogramm zum Erwerb eigener Aktien
Wien (pta000/08.10.2026/16:10 UTC+2)
Der Vorstand der PORR AG ("PORR" oder "Gesellschaft") hat heute auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm zum zweckfreien Erwerb gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG durchzuführen und in dessen Rahmen eigene Aktien im Ausmaß von höchstens 392.782 Stück bzw höchstens 1% des Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Kurs zwischen EUR 1,00 und maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Aktienrückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage zu erwerben. Aktuell hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Der Aktienrückkauf soll ausschließlich über die Wiener Börse sowie über multilaterale Handelssysteme erfolgen und jedem gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck dienen (auch für die mögliche Bedienung möglicher künftiger Mitarbeiterbeteiligungsprogramme der PORR).
Grundlage dieses Beschlusses über ein Aktienrückkaufprogramm ist der Ermächtigungsbeschluss der 146. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April 2026 zum Erwerb eigener Aktien gemäß -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre.
Mit der Durchführung des Aktienrückkaufs wurde ein Kreditinstitut beauftragt. Das Kreditinstitut hat seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der PORR AG zu treffen und hat dabei die in Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016, in der geltenden Fassung, festgelegten Handelsbedingungen zu befolgen.
Details und Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms:
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlungsbeschluss nach -- 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a
Hauptversammlung: und Abs 1b AktG der 146. ordentlichen Hauptversammlung vom 28. April
2026.
Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 28. April 2026 gemäß -- 119
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Abs 7 und Abs 9 BörseG 2018 iVm -- 2 Veröffentlichungsverordnung 2018
Hauptversammlungsbeschlusses: über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem
veröffentlicht.
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Das Aktienrückkaufprogramm beginnt am 14.10.2026 (einschließlich) und
Aktienrückkaufprogramms: dauert bis voraussichtlich 31.03.2027.
4. Aktiengattung, auf die sich das Das Aktienrückkaufprogramm bezieht sich auf die Inhaber lautenden
Aktienrückkaufprogramm bezieht: Stückaktien der PORR AG (ISIN AT0000609607).
5. Beabsichtigtes maximales Volumen des Aktienrückkauf von höchstens 392.782 Stück Aktien (dies entspricht
Aktienrückkaufs: höchstens 1% des Grundkapitals der Gesellschaft).
Gemäß dem Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung sowie dem
konkretisierenden Durchführungsbeschluss des Vorstands der
Gesellschaft darf der beim Aktienrückkauf zu leistende Gegenwert nicht
6. Höchster und niedrigster zu leistender niedriger als EUR 1,00 (Preisuntergrenze) sowie nicht höher als
Gegenwert je Aktie: maximal 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage
sein. Der maximale Erwerbspreis für Aktien unter dem
Aktienrückkaufprogramm beträgt bis zu EUR 15 Mio.
Der Aktienrückkauf erfolgt ausschließlich über die Börse sowie über
multilaterale Handelssysteme (Multilateral Trading Facilities) und
7. Art und Zweck des Aktien-rückkaufs: soll im Sinn des zweckfreien Erwerbs jedem gemäß -- 65 Abs 1 Z 8 AktG
zulässigen Zweck dienen (auch für die Bedienung möglicher künftiger
Mitarbeiterbeteiligungsprogramme).
8. Allfällige Auswirkungen des
Aktienrückkaufprogramms auf die Börsezulassung Keine.
der Aktien der Gesellschaft:
9. Anzahl und Aufteilung der einzuräumenden oder Die Gesellschaft hat im Rahmen der Hauptversammlung vom 28.04.2026 ein
bereits eingeräumten Aktienoptionen auf Long-Term Incentive Programm (LTIP) beschlossen. Darüber hinaus hat
Arbeitnehmer, leitende Angestellte und auf die sich die Gesellschaft die Möglichkeit eines künftigen
einzelnen Organmitglieder der Gesellschaft oder Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes vorbehalten.
eines mit ihr verbundenen Unternehmens:
Aktienrückkäufe erfolgen durch ein Kreditinstitut, das seine Entscheidung über den Erwerbszeitpunkt unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft und die Handelsbedingungen gemäß Art 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/ 1052 der Kommission vom 8. März 2016, in der geltenden Fassung, einzuhalten hat.
Hinweis gemäß -- 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018 ("VVO"): Die Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gemäß den ---- 6 und 7 VVO betreffend die Veröffentlichung etwaiger Änderungen des Aktienrückkaufprogramms oder der Details zu den im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms durchgeführten Transaktionen durch die PORR AG erfolgt ausschließlich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.porr-group.com unter der Rubrik "Investor Relations" (https://porr-group.com/investor-relations/porr-aktie/corporate-actions/).
Diese Veröffentlichung dient als Veröffentlichung gemäß den ---- 4 und 5 VVO. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der PORR AG und begründet keine Verpflichtung der PORR AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von Aktien der Gesellschaft anzunehmen.
(Ende)
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Aussender: PORR AG
Absberggasse 47
1100 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Mag. Ilona Radoczky
Tel.: +43 50 626-1546
E-Mail: investor.relations@porr.at
Website: www.porr-group.com
ISIN(s): AT0000609607 (Aktie) AT0000A39XXX (Anleihe) AT0000A3XXXX (Anleihe) XS2408013XXX (Anleihe)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel); Freiverkehr in Frankfurt (Basic Board)
[ source: https://www.pressetext.com/news/1791468600325 ]
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October 08, 2026 10:10 ET (14:10 GMT)



