Eichstädt/Berlin (ots) -
Expertenrat ADHS: Menschen mit einem Diagnoseverdacht brauchen eine ergebnisoffene Abklärung - keine vorschnelle psychologische Deutung
"Ich glaube, ich könnte ADHS haben." Diesen Satz hören Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen heute häufiger als noch vor einigen Jahren. Der Verdacht entsteht mitunter im Gespräch mit anderen Betroffenen, nach einem Podcast, einem Zeitungsartikel oder einem Video in sozialen Medien.
Natürlich kann ein solcher Verdacht unzutreffend sein. Aber er ist zunächst eine Hypothese, die fachlich geprüft werden muss - nicht selbst schon eine Diagnose und auch kein Beleg für ein psychologisches Bedürfnis nach Entlastung, Identität oder "Absolution".
Der Expertenrat ADHS warnt deshalb davor, einen von Patient:innen geäußerten ADHS-Verdacht bereits vor der diagnostischen Abklärung als "Wunschdiagnose" einzuordnen. Anlass ist eine aktuelle fachliche Debatte. In ihrem Beitrag "Vom Stigma zur Absolution" im Psychotherapeutenjournal diskutieren Torben Schubert und Clara Lensing unter anderem Funktionen, die Diagnosen für Betroffene übernehmen können - etwa Kontrolle, Entlastung von Schuld, Identität oder Selbstakzeptanz. Zugleich warnen die Autoren selbst vor einer vorschnellen Ablehnung einer vermuteten Diagnose und plädieren für Offenheit im diagnostischen Prozess.
"Selbstverständlich müssen wir sorgfältig prüfen, ob eine vermutete ADHS tatsächlich vorliegt", sagt Dr. med. Matthias Rudolph (Boppard), Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Mitglied des Expertenrats ADHS. "Wir sollten jedoch ebenso sorgfältig mit unseren eigenen Deutungen umgehen. Der Wunsch eines Menschen nach diagnostischer Klärung ist noch kein Symptom."
Ein Verdacht darf auch von Patient:innen kommen
In anderen Bereichen der Medizin ist dies selbstverständlich. Wer wegen anhaltender Magenbeschwerden eine Gastritis vermutet, hat damit weder die Diagnose gestellt noch eine zusätzliche psychische Störung entwickelt. Ärztin oder Arzt erhebt die Anamnese, untersucht und entscheidet anschließend, ob sich der Verdacht bestätigt, eine andere Ursache vorliegt oder weitere Diagnostik notwendig ist.
Bei ADHS sollte nichts anderes gelten.
Dass heute mehr Menschen selbst einen ADHS-Verdacht äußern, ist nicht automatisch Ausdruck eines gesellschaftlichen "Diagnosetrends". Es kann auch bedeuten, dass Menschen nach einer Erklärung für Beschwerden suchen, die sie seit vielen Jahren beeinträchtigen und für die sie bislang keine befriedigende Erklärung oder Hilfe gefunden haben. Gerade ADHS im Erwachsenenalter wurde lange wenig wahrgenommen. Fehlendes Wissen, überholte Vorstellungen über das Erscheinungsbild der Störung und unzureichende Versorgungsangebote können dazu beitragen, dass Betroffene erst spät eine diagnostische Abklärung erhalten.
Die größere öffentliche Aufmerksamkeit hat allerdings auch problematische Seiten. Nicht jedes in sozialen Medien beschriebene Merkmal ist ADHS. Online-Selbsttests ersetzen keine Diagnostik, und manche populären Erklärungen sind wissenschaftlich unzutreffend. Eine aktuelle Untersuchung deutschsprachiger TikTok-Videos zu psychischen Störungen fand erhebliche Qualitätsdefizite bei den dort verbreiteten Informationen.
Die Konsequenz daraus kann jedoch nicht sein, den Diagnoseverdacht selbst verdächtig zu machen. Sie muss lauten: besser diagnostizieren.
Die besondere wahrgenommene Attraktivität der Diagnose von ADHS und ASS anerkennen
Der Expertenrat verkennt nicht, dass ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen gegenwärtig eine besondere Stellung in der öffentlichen Wahrnehmung einnehmen. Anders als bei vielen anderen psychischen Störungen, die weiterhin stark mit Krankheit, Gefährlichkeit, Kontrollverlust oder persönlichem Versagen assoziiert werden, erscheinen ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen häufig als Beschreibungen einer besonderen Form des Wahrnehmens, Denkens und Fühlens. Begriffe wie "neurodivergent" oder "anders verdrahtet" können entlasten, Zugehörigkeit vermitteln und dazu beitragen, eine erlebte Stigmatisierung verringern - was umgekehrt zu einer vermehrten Stigmatisierung der übrigen psychischen Erkrankungen beiträgt. Zugleich besteht die Gefahr, dass unspezifische und weit verbreitete Erfahrungen - etwa Erschöpfung, Reizempfindlichkeit, soziale Unsicherheit, Prokrastination oder Konzentrationsprobleme - vorschnell als Ausdruck einer ADHS oder einer Autismus-Spektrum-Störung verstanden werden.
Diese Entwicklung stellt die klinische Praxis vor reale Herausforderungen. Sie rechtfertigt jedoch weder eine unkritische Bestätigung von Selbstdiagnosen noch eine vorschnelle Psychologisierung des Diagnoseverdachts. Gerade weil ADHS und ASS heute für viele Menschen ein besonders attraktives und plausibles Erklärungsangebot darstellen, braucht es eine sorgfältige, ergebnisoffene Diagnostik mit klaren Kriterien, einer entwicklungsbezogenen Anamnese, Fremdanamnese, Prüfung von Funktionsbeeinträchtigungen und differenzialdiagnostischer Einordnung.
Erleichterung macht eine Diagnose nicht falsch
Für Menschen, die über Jahre oder Jahrzehnte Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit, Organisation, Impulsivität oder Selbststeuerung erlebt haben, kann eine Diagnose erstmals einen verständlichen Zusammenhang herstellen. Dass eine Erklärung subjektiv entlastet, sagt zunächst nichts darüber aus, ob sie medizinisch zutrifft oder nicht.
Deshalb müssen drei Fragen getrennt werden: Warum sucht jemand eine Abklärung? Welche Bedeutung hätte eine Diagnose für diese Person? Und sind die diagnostischen Kriterien tatsächlich erfüllt?
Die ersten beiden Fragen können für das Verständnis eines Menschen und seine weitere Behandlung wichtig sein. Die dritte lässt sich jedoch nur durch eine fachgerechte, ergebnisoffene Diagnostik beantworten. Diese muss Symptome und Funktionsbeeinträchtigungen, deren Entwicklung seit Kindheit und Jugend, Auswirkungen in unterschiedlichen Lebensbereichen sowie mögliche andere oder zusätzliche Erklärungen berücksichtigen. Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen, Suchterkrankungen, Schlafstörungen und andere Erkrankungen können ähnliche Beschwerden verursachen oder gleichzeitig mit ADHS bestehen.
"Ergebnisoffen heißt wirklich ergebnisoffen", betont Rudolph. "Wir dürfen einem Menschen nicht einfach die Diagnose geben, mit der er zu uns kommt. Wir dürfen aber auch nicht seinen Wunsch nach Klärung gegen ihn verwenden."
Andernfalls droht ein Zirkelschluss: Ein Mensch sucht eine Abklärung, weil er ADHS als Erklärung langjähriger Schwierigkeiten vermutet. Wird bereits dieses Interesse als Ausdruck eines Bedürfnisses nach Entlastung oder Identität interpretiert, kann schließlich auch sein Beharren auf einer Untersuchung als Bestätigung dieser Interpretation erscheinen. Die diagnostische Hypothese gerät dann aus dem Blick, bevor sie überhaupt fachgerecht geprüft wurde.
Diagnostik braucht Offenheit in beide Richtungen
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Selbstdiagnose bestätigt werden sollte. Eine gute Diagnostik kann zu dem Ergebnis kommen, dass ADHS vorliegt. Sie kann ebenso ergeben, dass eine andere Erkrankung die Beschwerden besser erklärt, mehrere Störungen gleichzeitig bestehen - oder die Kriterien für eine psychische Störung nicht erfüllt sind.
Aber dieses Ergebnis sollte am Ende der Diagnostik stehen, nicht an ihrem Anfang.
Eine ADHS-Diagnose ist auch keine "Absolution". Sie entbindet niemanden von Verantwortung für das eigene Handeln und löst Probleme nicht automatisch. Eine zutreffende Diagnose kann jedoch langjährige Schwierigkeiten verständlich machen und, wenn ein Mensch unter seiner Symptomatik leidet oder im Alltag erheblich beeinträchtigt ist, den Zugang zu einer angemessenen Behandlung eröffnen.
Menschen, die Hilfe suchen, sollten deshalb weder eine Diagnose auf Wunsch erhalten noch für ihren Diagnoseverdacht unter Generalverdacht geraten. Das gilt besonders für Patient:innen und Familien, die mit den Folgen einer ADHS häufig schon lange leben, bevor sie überhaupt einen Namen dafür haben.
Der Expertenrat ADHS plädiert deshalb für eine einfache Regel: Ein Diagnoseverdacht darf falsch sein. Er muss aber geprüft werden - und darf nicht vorschnell psychologisch wegerklärt werden. Im Mittelpunkt der Diagnostik steht nicht der Wunsch nach einem Etikett, sondern der Mensch mit seinen Beschwerden, seiner Lebensgeschichte und seinem Wunsch nach Hilfe.
Quellen
- Schubert T, Lensing C: Vom Stigma zur Absolution. Wunschdiagnosen verstehen und im Praxisalltag begegnen. Psychotherapeutenjournal. 2026;3:218-225 (Volltext (https://www.psychotherapeutenjournal.de/2026/3/ptj202603.001)).
- Expertenrat ADHS: Podcast "ADHS? Kein Grund zur Panik. Aus der Praxis für die Praxis" (https://www.expertenrat-adhs.de/podcast/).
Pressekontakt:
Expertenrat ADHS
Rainer H. Bubenzer
+49 - 030 - 12053790
bubenzer@expertenrat-adhs.de
www.expertenrat-adhs.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181931/6368108
Expertenrat ADHS: Menschen mit einem Diagnoseverdacht brauchen eine ergebnisoffene Abklärung - keine vorschnelle psychologische Deutung
"Ich glaube, ich könnte ADHS haben." Diesen Satz hören Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen heute häufiger als noch vor einigen Jahren. Der Verdacht entsteht mitunter im Gespräch mit anderen Betroffenen, nach einem Podcast, einem Zeitungsartikel oder einem Video in sozialen Medien.
Natürlich kann ein solcher Verdacht unzutreffend sein. Aber er ist zunächst eine Hypothese, die fachlich geprüft werden muss - nicht selbst schon eine Diagnose und auch kein Beleg für ein psychologisches Bedürfnis nach Entlastung, Identität oder "Absolution".
Der Expertenrat ADHS warnt deshalb davor, einen von Patient:innen geäußerten ADHS-Verdacht bereits vor der diagnostischen Abklärung als "Wunschdiagnose" einzuordnen. Anlass ist eine aktuelle fachliche Debatte. In ihrem Beitrag "Vom Stigma zur Absolution" im Psychotherapeutenjournal diskutieren Torben Schubert und Clara Lensing unter anderem Funktionen, die Diagnosen für Betroffene übernehmen können - etwa Kontrolle, Entlastung von Schuld, Identität oder Selbstakzeptanz. Zugleich warnen die Autoren selbst vor einer vorschnellen Ablehnung einer vermuteten Diagnose und plädieren für Offenheit im diagnostischen Prozess.
"Selbstverständlich müssen wir sorgfältig prüfen, ob eine vermutete ADHS tatsächlich vorliegt", sagt Dr. med. Matthias Rudolph (Boppard), Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Mitglied des Expertenrats ADHS. "Wir sollten jedoch ebenso sorgfältig mit unseren eigenen Deutungen umgehen. Der Wunsch eines Menschen nach diagnostischer Klärung ist noch kein Symptom."
Ein Verdacht darf auch von Patient:innen kommen
In anderen Bereichen der Medizin ist dies selbstverständlich. Wer wegen anhaltender Magenbeschwerden eine Gastritis vermutet, hat damit weder die Diagnose gestellt noch eine zusätzliche psychische Störung entwickelt. Ärztin oder Arzt erhebt die Anamnese, untersucht und entscheidet anschließend, ob sich der Verdacht bestätigt, eine andere Ursache vorliegt oder weitere Diagnostik notwendig ist.
Bei ADHS sollte nichts anderes gelten.
Dass heute mehr Menschen selbst einen ADHS-Verdacht äußern, ist nicht automatisch Ausdruck eines gesellschaftlichen "Diagnosetrends". Es kann auch bedeuten, dass Menschen nach einer Erklärung für Beschwerden suchen, die sie seit vielen Jahren beeinträchtigen und für die sie bislang keine befriedigende Erklärung oder Hilfe gefunden haben. Gerade ADHS im Erwachsenenalter wurde lange wenig wahrgenommen. Fehlendes Wissen, überholte Vorstellungen über das Erscheinungsbild der Störung und unzureichende Versorgungsangebote können dazu beitragen, dass Betroffene erst spät eine diagnostische Abklärung erhalten.
Die größere öffentliche Aufmerksamkeit hat allerdings auch problematische Seiten. Nicht jedes in sozialen Medien beschriebene Merkmal ist ADHS. Online-Selbsttests ersetzen keine Diagnostik, und manche populären Erklärungen sind wissenschaftlich unzutreffend. Eine aktuelle Untersuchung deutschsprachiger TikTok-Videos zu psychischen Störungen fand erhebliche Qualitätsdefizite bei den dort verbreiteten Informationen.
Die Konsequenz daraus kann jedoch nicht sein, den Diagnoseverdacht selbst verdächtig zu machen. Sie muss lauten: besser diagnostizieren.
Die besondere wahrgenommene Attraktivität der Diagnose von ADHS und ASS anerkennen
Der Expertenrat verkennt nicht, dass ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen gegenwärtig eine besondere Stellung in der öffentlichen Wahrnehmung einnehmen. Anders als bei vielen anderen psychischen Störungen, die weiterhin stark mit Krankheit, Gefährlichkeit, Kontrollverlust oder persönlichem Versagen assoziiert werden, erscheinen ADHS und Autismus-Spektrum-Störungen häufig als Beschreibungen einer besonderen Form des Wahrnehmens, Denkens und Fühlens. Begriffe wie "neurodivergent" oder "anders verdrahtet" können entlasten, Zugehörigkeit vermitteln und dazu beitragen, eine erlebte Stigmatisierung verringern - was umgekehrt zu einer vermehrten Stigmatisierung der übrigen psychischen Erkrankungen beiträgt. Zugleich besteht die Gefahr, dass unspezifische und weit verbreitete Erfahrungen - etwa Erschöpfung, Reizempfindlichkeit, soziale Unsicherheit, Prokrastination oder Konzentrationsprobleme - vorschnell als Ausdruck einer ADHS oder einer Autismus-Spektrum-Störung verstanden werden.
Diese Entwicklung stellt die klinische Praxis vor reale Herausforderungen. Sie rechtfertigt jedoch weder eine unkritische Bestätigung von Selbstdiagnosen noch eine vorschnelle Psychologisierung des Diagnoseverdachts. Gerade weil ADHS und ASS heute für viele Menschen ein besonders attraktives und plausibles Erklärungsangebot darstellen, braucht es eine sorgfältige, ergebnisoffene Diagnostik mit klaren Kriterien, einer entwicklungsbezogenen Anamnese, Fremdanamnese, Prüfung von Funktionsbeeinträchtigungen und differenzialdiagnostischer Einordnung.
Erleichterung macht eine Diagnose nicht falsch
Für Menschen, die über Jahre oder Jahrzehnte Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit, Organisation, Impulsivität oder Selbststeuerung erlebt haben, kann eine Diagnose erstmals einen verständlichen Zusammenhang herstellen. Dass eine Erklärung subjektiv entlastet, sagt zunächst nichts darüber aus, ob sie medizinisch zutrifft oder nicht.
Deshalb müssen drei Fragen getrennt werden: Warum sucht jemand eine Abklärung? Welche Bedeutung hätte eine Diagnose für diese Person? Und sind die diagnostischen Kriterien tatsächlich erfüllt?
Die ersten beiden Fragen können für das Verständnis eines Menschen und seine weitere Behandlung wichtig sein. Die dritte lässt sich jedoch nur durch eine fachgerechte, ergebnisoffene Diagnostik beantworten. Diese muss Symptome und Funktionsbeeinträchtigungen, deren Entwicklung seit Kindheit und Jugend, Auswirkungen in unterschiedlichen Lebensbereichen sowie mögliche andere oder zusätzliche Erklärungen berücksichtigen. Depressionen, Angststörungen, Traumafolgestörungen, Suchterkrankungen, Schlafstörungen und andere Erkrankungen können ähnliche Beschwerden verursachen oder gleichzeitig mit ADHS bestehen.
"Ergebnisoffen heißt wirklich ergebnisoffen", betont Rudolph. "Wir dürfen einem Menschen nicht einfach die Diagnose geben, mit der er zu uns kommt. Wir dürfen aber auch nicht seinen Wunsch nach Klärung gegen ihn verwenden."
Andernfalls droht ein Zirkelschluss: Ein Mensch sucht eine Abklärung, weil er ADHS als Erklärung langjähriger Schwierigkeiten vermutet. Wird bereits dieses Interesse als Ausdruck eines Bedürfnisses nach Entlastung oder Identität interpretiert, kann schließlich auch sein Beharren auf einer Untersuchung als Bestätigung dieser Interpretation erscheinen. Die diagnostische Hypothese gerät dann aus dem Blick, bevor sie überhaupt fachgerecht geprüft wurde.
Diagnostik braucht Offenheit in beide Richtungen
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Selbstdiagnose bestätigt werden sollte. Eine gute Diagnostik kann zu dem Ergebnis kommen, dass ADHS vorliegt. Sie kann ebenso ergeben, dass eine andere Erkrankung die Beschwerden besser erklärt, mehrere Störungen gleichzeitig bestehen - oder die Kriterien für eine psychische Störung nicht erfüllt sind.
Aber dieses Ergebnis sollte am Ende der Diagnostik stehen, nicht an ihrem Anfang.
Eine ADHS-Diagnose ist auch keine "Absolution". Sie entbindet niemanden von Verantwortung für das eigene Handeln und löst Probleme nicht automatisch. Eine zutreffende Diagnose kann jedoch langjährige Schwierigkeiten verständlich machen und, wenn ein Mensch unter seiner Symptomatik leidet oder im Alltag erheblich beeinträchtigt ist, den Zugang zu einer angemessenen Behandlung eröffnen.
Menschen, die Hilfe suchen, sollten deshalb weder eine Diagnose auf Wunsch erhalten noch für ihren Diagnoseverdacht unter Generalverdacht geraten. Das gilt besonders für Patient:innen und Familien, die mit den Folgen einer ADHS häufig schon lange leben, bevor sie überhaupt einen Namen dafür haben.
Der Expertenrat ADHS plädiert deshalb für eine einfache Regel: Ein Diagnoseverdacht darf falsch sein. Er muss aber geprüft werden - und darf nicht vorschnell psychologisch wegerklärt werden. Im Mittelpunkt der Diagnostik steht nicht der Wunsch nach einem Etikett, sondern der Mensch mit seinen Beschwerden, seiner Lebensgeschichte und seinem Wunsch nach Hilfe.
Quellen
- Schubert T, Lensing C: Vom Stigma zur Absolution. Wunschdiagnosen verstehen und im Praxisalltag begegnen. Psychotherapeutenjournal. 2026;3:218-225 (Volltext (https://www.psychotherapeutenjournal.de/2026/3/ptj202603.001)).
- Expertenrat ADHS: Podcast "ADHS? Kein Grund zur Panik. Aus der Praxis für die Praxis" (https://www.expertenrat-adhs.de/podcast/).
Pressekontakt:
Expertenrat ADHS
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+49 - 030 - 12053790
bubenzer@expertenrat-adhs.de
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