Wer Pflegebedürftige zu Hause versorgt, kann bei Ausfall der Pflegeperson Ersatz organisieren und sich die Kosten erstatten lassen. Doch was passiert mit diesem Anspruch aus einer Verhinderungspflege nach dem Tod? Das Hessische Landessozialgericht hat hierzu eine wichtige Grenze für Erben gezogen. Ein Kostenerstattungsanspruch für Verhinderungspflege kann nach dem Tod eines Pflegebedürftigen grundsätzlich nicht von den Erben geltend gemacht werden. Das hat das Hessische Landessozialgericht (LSG) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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