DJ Bundesnetzagentur: Deutsche Post darf ab 2027 Porto erhöhen
Von Ulrike Dauer
DOW JONES--Die DHL-Tochter Deutsche Post darf Anfang 2027 ihr Porto für bestimmte Brief- und Paketleistungen erhöhen. Wie die Bundesnetzagentur, die der Post den Erhöhungsspielraum vorgibt, mitteilte, darf ein Brief von Privatkunden im Schnitt um 20,35 Prozent teurer werden. Der Preis für Pakete von Privatkunden darf im Schnitt um 10,72 Prozent steigen, für Geschäftspost um 20,35 Prozent. Die möglichen Portoerhöhungen gelten für zwei Jahre, also bis Ende 2028. Die Post darf selbst entscheiden, wie sie die Spielräume nutzt, sie könne die Preise einzelner Produkte stärker, die anderer geringfügiger anheben.
"Wesentlicher Grund für das steigende Porto sind die stark abnehmenden Briefmengen", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Wenn die Kosten unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auf weniger Briefe zu verteilen sind, stiegen die Preise. Die erlaubten Portoerhöhungen fallen den Angaben zufolge bei Brief und Geschäfspost fast doppelt so stark aus wie bei der letzten Portoerhöhung 2024, beim Paket Privatkunden erlaubt die Behörde nur eine leichte Preiserhöhung auf 10,72 Prozent von zuvor 7,21 Prozent. Gleichzeitig sei die Bundesnetzagentur unter den geforderten Anpassungen der Deutschen Post geblieben und habe "diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt".
Die Entscheidung der Behörde ist noch nicht final. Deutsche Post, Wettbewerber, Verbraucherschutzorganisationen und andere interessierte Kreise können bis zum 30. Oktober die geplante Entscheidung kommentieren. Die finale Entscheidung soll voraussichtlich im November veröffentlicht werden.
Die Deutsche Post teilte mit, sie werde "mit dem von der Bundesnetzagentur eingeräumten Spielraum verantwortungsvoll umgehen". Ziel sei "eine insgesamt ausgewogene Preisgestaltung, die sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Systems als auch die Interessen unserer Kundinnen und Kunden sowie regulatorische Vorgaben berücksichtigt". Die Behörde habe bei ihrer Entscheidung die tatsächlichen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Erbringung des Post-Universaldienstes "weitgehend anerkannt", die insgesamt zu höheren Stückkosten führen. Nicht anerkannt worden seien die Kosten für neue, zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung der Zustellqualität, zum Beispiel zur Vermeidung bzw zum Ausgleich von Laufzeitverlusten bei Streiks, Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Krankenständen.
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