Wer eine Revisionsfrist verpasst, hat im Steuerrecht kaum eine zweite Chance - das musste eine Klägerin nun erfahren, deren Revision der Bundesfinanzhof als unzulässig verworfen hat. Im Kern ging es um eine vermeintlich harmlose Unklarheit über den Zeitpunkt der Urteilszustellung, die letztlich dazu führte, dass die Frist für die Einlegung der Revision um rund elf Tage überschritten wurde. Eine Wiedereinsetzung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 NTG24.de
