Berlin (ots) -
Das Institut für Europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS) empfiehlt in einer aktuellen Studie eine Umsatzrendite von 5,5 Prozent vor Steuern als angemessene Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in der Pflege. Die Untersuchung wurde vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegeben.
bpa-Präsident Bernd Meurer sagt: "In den nächsten Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark an. Zusätzliche Versorgungskapazitäten werden dringend gebraucht, Investitionen in Milliardenhöhe sind notwendig, die von der öffentlichen Hand nicht selbst getätigt werden können. Deutschland braucht private Investitionen und private Betreiber in der Pflege, die nachhaltig wirtschaften und sich auf nicht absehbare Entwicklungen in der Zukunft vorbereiten können. Dafür ist eine verpflichtende Berücksichtigung des allgemeinen Unternehmerwagnisses unbedingt notwendig. Der Gesetzgeber muss dafür die notwendigen Grundlagen schaffen. Die Bemessung der Höhe muss sich an wissenschaftlichen Berechnungen orientieren. Dafür liefert diese Studie eine unverzichtbare Basis."
Die neue Studie knüpft an die bereits 2018 und 2019 veröffentlichten bpa-Auftragsstudien an. Bis heute handelt es sich um die einzigen wissenschaftlichen Ausarbeitungen zum Unternehmerwagnis in der Pflege. Die dort entwickelten Risikodifferenzierungen und deren Bewertung haben die Diskussionen über die Berücksichtigung von Risiken und Wagnis in Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen sowie in Schiedsstellenverfahren maßgeblich geprägt.
Das Studienupdate führt die bisher getrennte Betrachtung von ambulanter und stationärer Pflege zu einem gemeinsamen Ansatz zusammen. Zudem wird nicht mehr zwischen einzelnen Regionen differenziert. Ziel war es, einen bundesweit anwendbaren Orientierungswert für die Verhandlungs- und Schiedspraxis zu entwickeln.
Im Mittelpunkt steht ausschließlich das allgemeine Unternehmerwagnis. Betriebsspezifische Einzelrisiken wurden bewusst nicht betrachtet, da diese bereits heute grundsätzlich anerkannt sind und von den Einrichtungen individuell anhand ihrer eigenen Wirtschaftsdaten nachgewiesen werden können.
Der bpa fordert, gesetzlich festzuschreiben, dass das allgemeine Unternehmerwagnis bei Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden muss und seine Bemessung auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage erfolgt. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, eine bestimmte Berechnungsmethode gesetzlich vorzugeben. Stattdessen soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich geforderte Vergütung des Unternehmerrisikos in der Praxis nachvollziehbar und sachgerecht berücksichtigt wird.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer
Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de
Original-Content von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/17920/6369710
Das Institut für Europäische Gesundheits- und Sozialwirtschaft (IEGUS) empfiehlt in einer aktuellen Studie eine Umsatzrendite von 5,5 Prozent vor Steuern als angemessene Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in der Pflege. Die Untersuchung wurde vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) in Auftrag gegeben.
bpa-Präsident Bernd Meurer sagt: "In den nächsten Jahren steigt die Zahl der Pflegebedürftigen weiter stark an. Zusätzliche Versorgungskapazitäten werden dringend gebraucht, Investitionen in Milliardenhöhe sind notwendig, die von der öffentlichen Hand nicht selbst getätigt werden können. Deutschland braucht private Investitionen und private Betreiber in der Pflege, die nachhaltig wirtschaften und sich auf nicht absehbare Entwicklungen in der Zukunft vorbereiten können. Dafür ist eine verpflichtende Berücksichtigung des allgemeinen Unternehmerwagnisses unbedingt notwendig. Der Gesetzgeber muss dafür die notwendigen Grundlagen schaffen. Die Bemessung der Höhe muss sich an wissenschaftlichen Berechnungen orientieren. Dafür liefert diese Studie eine unverzichtbare Basis."
Die neue Studie knüpft an die bereits 2018 und 2019 veröffentlichten bpa-Auftragsstudien an. Bis heute handelt es sich um die einzigen wissenschaftlichen Ausarbeitungen zum Unternehmerwagnis in der Pflege. Die dort entwickelten Risikodifferenzierungen und deren Bewertung haben die Diskussionen über die Berücksichtigung von Risiken und Wagnis in Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen sowie in Schiedsstellenverfahren maßgeblich geprägt.
Das Studienupdate führt die bisher getrennte Betrachtung von ambulanter und stationärer Pflege zu einem gemeinsamen Ansatz zusammen. Zudem wird nicht mehr zwischen einzelnen Regionen differenziert. Ziel war es, einen bundesweit anwendbaren Orientierungswert für die Verhandlungs- und Schiedspraxis zu entwickeln.
Im Mittelpunkt steht ausschließlich das allgemeine Unternehmerwagnis. Betriebsspezifische Einzelrisiken wurden bewusst nicht betrachtet, da diese bereits heute grundsätzlich anerkannt sind und von den Einrichtungen individuell anhand ihrer eigenen Wirtschaftsdaten nachgewiesen werden können.
Der bpa fordert, gesetzlich festzuschreiben, dass das allgemeine Unternehmerwagnis bei Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden muss und seine Bemessung auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage erfolgt. Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, eine bestimmte Berechnungsmethode gesetzlich vorzugeben. Stattdessen soll sichergestellt werden, dass die gesetzlich geforderte Vergütung des Unternehmerrisikos in der Praxis nachvollziehbar und sachgerecht berücksichtigt wird.
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Für Rückfragen: Norbert Grote, bpa-Hauptgeschäftsführer
Tel.: 030/30 87 88 60, www.bpa.de
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