KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am Dienstag (ab 10.00 Uhr) mit den Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen. In Karlsruhe klagt ein Mann, der von seiner Tante ausschließlich Privatvermögen erbte - und eben kein steuerlich begünstigtes Betriebsvermögen. In der mündlichen Verhandlung geht es um die Frage, ob ihn die Steuer-Regelungen in verfassungswidriger Weise benachteiligen.
Denn das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz sieht für Firmenerben verschiedene Begünstigungen vor. Unter anderem kann die Steuer für großes Betriebsvermögen über 26 Millionen Euro erlassen werden, wenn der Erwerber nachweist, dass er die Steuer privat nicht zahlen kann. Die Kritik daran lautet oft, dass sich Erben vorher "arm" rechneten, um die Erbschaftsteuer zu umgehen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2014 die damals geltenden Steuervorteile für Betriebsvermögen als zu weitreichend gekippt. Sie seien etwa unverhältnismäßig, wenn sie über kleine und mittlere Betriebe hinaus greifen, ohne eine Bedürfnisprüfung vorzusehen, entschieden die Richterinnen und Richter. Jetzt wird sich wohl auch zeigen, ob Berlin die Vorgaben aus Karlsruhe richtig umgesetzt hat. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet./jml/DP/stw
