Berlin (ots) -
Das heute veröffentlichte E-Paper des Wissenschaftlichen Instituts der AOK mit dem Titel "Interprofessionelle Teams in der hausärztlichen Versorgung. Eine Bestandsaufnahme auf Basis von Routinedaten" gibt einen Überblick darüber, inwieweit die beiden beruflichen Qualifizierungsmodelle NäPA (Nicht-ärztliche Praxisassistenten) und VERAH (Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis) bereits in die Versorgung eingebunden werden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:
"Diese Zahlen des WIdO müssten Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann doch frischen Schwung und jede Menge Zuversicht für eines seiner zentralen Reform-Vorhaben geben: Noch vor dem Startschuss der Gesetzgebung zur angekündigten Einführung einer interprofessionellen Primärversorgung setzt immerhin ein Drittel aller Hausarztpraxen qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal in der Patientenversorgung ein. Das zeigt, dass der geplante Mix in der Versorgung aus Ärztinnen und Ärzten, ergänzt durch andere Berufsgruppen wie NäPA und VERAH, Anknüpfungspunkte in der bestehenden Versorgung finden kann. Viele Regionen in Deutschland sind also zumindest in dieser Hinsicht schon bestens vorbereitet, man könnte sagen: ihrer Zeit voraus, die Reform muss nicht bei null anfangen.
Der Reform voraus müssen sie aber auch sein. Die Analyse des WIdO zeigt nämlich eindrücklich, dass NäPA und VERAH heute bereits vor allem in Regionen eingesetzt werden, in denen es nur relativ wenige Hausärztinnen und -ärzte gibt. Auf dem Land ist der Druck auf die Versorgung deutlich höher als in den Städten, aber der demographische Wandel wird auch dort in den kommenden Jahren immer spürbarer werden.
Umso wichtiger ist es, dass es im Zuge der Reform zur interprofessionellen Primärversorgung nicht nur um die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die ärztlichen Kapazitäten geht, sondern auch der Versorgungsbeitrag qualifizierter Gesundheitsberufe von Anfang an berücksichtigt wird. Dazu gehört eine genaue Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen sowie eine Weiterentwicklung der bisher arztzentrierten Bedarfsplanung.
Ein besonders erfreuliches Ergebnis der Analyse ist, dass NäPA- und VERAH-Praxen die Versorgung von Patientinnen und Patienten positiv erweitern. Sie übernehmen mehr Hausbesuche, mehr Besuche in Pflegeheimen, betreuen mehr chronisch Kranke. Damit werden Zugang und Versorgung für Versicherte gestärkt, deren Bedarfe wir heute und - angesichts des demographischen Wandels - in Zukunft noch mehr in den Blick nehmen müssen.
Insgesamt ist ein interprofessionelles Setup aber natürlich nur ein Bestandteil einer gelingenden Reform zur Primärversorgung. Weitere Elemente, darunter die gezielte Steuerung von Patientinnen und Patienten durch das System, sind ebenso zentral und müssen jetzt zügig durch einen Gesetzentwurf angegangen werden."
Hinweis für die Redaktionen: Das E-Paper finden Sie hier: https://ots.de/6Q5udx
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/8697/6369976
Das heute veröffentlichte E-Paper des Wissenschaftlichen Instituts der AOK mit dem Titel "Interprofessionelle Teams in der hausärztlichen Versorgung. Eine Bestandsaufnahme auf Basis von Routinedaten" gibt einen Überblick darüber, inwieweit die beiden beruflichen Qualifizierungsmodelle NäPA (Nicht-ärztliche Praxisassistenten) und VERAH (Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis) bereits in die Versorgung eingebunden werden. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, kommentiert die Ergebnisse wie folgt:
"Diese Zahlen des WIdO müssten Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann doch frischen Schwung und jede Menge Zuversicht für eines seiner zentralen Reform-Vorhaben geben: Noch vor dem Startschuss der Gesetzgebung zur angekündigten Einführung einer interprofessionellen Primärversorgung setzt immerhin ein Drittel aller Hausarztpraxen qualifiziertes, nicht-ärztliches Personal in der Patientenversorgung ein. Das zeigt, dass der geplante Mix in der Versorgung aus Ärztinnen und Ärzten, ergänzt durch andere Berufsgruppen wie NäPA und VERAH, Anknüpfungspunkte in der bestehenden Versorgung finden kann. Viele Regionen in Deutschland sind also zumindest in dieser Hinsicht schon bestens vorbereitet, man könnte sagen: ihrer Zeit voraus, die Reform muss nicht bei null anfangen.
Der Reform voraus müssen sie aber auch sein. Die Analyse des WIdO zeigt nämlich eindrücklich, dass NäPA und VERAH heute bereits vor allem in Regionen eingesetzt werden, in denen es nur relativ wenige Hausärztinnen und -ärzte gibt. Auf dem Land ist der Druck auf die Versorgung deutlich höher als in den Städten, aber der demographische Wandel wird auch dort in den kommenden Jahren immer spürbarer werden.
Umso wichtiger ist es, dass es im Zuge der Reform zur interprofessionellen Primärversorgung nicht nur um die Auswirkungen des demographischen Wandels auf die ärztlichen Kapazitäten geht, sondern auch der Versorgungsbeitrag qualifizierter Gesundheitsberufe von Anfang an berücksichtigt wird. Dazu gehört eine genaue Definition von Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortungsbereichen sowie eine Weiterentwicklung der bisher arztzentrierten Bedarfsplanung.
Ein besonders erfreuliches Ergebnis der Analyse ist, dass NäPA- und VERAH-Praxen die Versorgung von Patientinnen und Patienten positiv erweitern. Sie übernehmen mehr Hausbesuche, mehr Besuche in Pflegeheimen, betreuen mehr chronisch Kranke. Damit werden Zugang und Versorgung für Versicherte gestärkt, deren Bedarfe wir heute und - angesichts des demographischen Wandels - in Zukunft noch mehr in den Blick nehmen müssen.
Insgesamt ist ein interprofessionelles Setup aber natürlich nur ein Bestandteil einer gelingenden Reform zur Primärversorgung. Weitere Elemente, darunter die gezielte Steuerung von Patientinnen und Patienten durch das System, sind ebenso zentral und müssen jetzt zügig durch einen Gesetzentwurf angegangen werden."
Hinweis für die Redaktionen: Das E-Paper finden Sie hier: https://ots.de/6Q5udx
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