St. Gallen - Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Swisscom im Glasfaser-Streit gutgeheissen. Es hebt eine Verfügung der Wettbewerbskommission auf, die dem Telekomkonzern wegen der Art des Ausbaus seines Glasfasernetzes eine Sanktion von 18,4 Millionen Franken auferlegt hatte. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sanktion der Wettbewerbskommission (Weko) gegen die Swisscom aufgehoben, wie aus einem am Dienstagabend veröffentlichten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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