Essen (ots) -
"Die Politik hat entschieden: einnahmeorientierte Ausgabenpolitik für Gesundheit - das bedeutet Medizin nach Kassenlage. Mit Rationierung von Leistungen und mit weniger Arztterminen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)", stellt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e.V (FÄ) fest. Wie sollen nun Ärzte, Patientinnen und Patienten, die Wert auf eine gute ambulante Behandlung und zeitnahe Termine legen, mit dieser neuen Sachlage umgehen?
Leistungen und Termine in der gesetzlichen Krankenversicherung werden noch stärker begrenzt
Dass Wartezeiten auf Arztbehandlungen zunehmen, sei in aller Munde, so der FÄ-Vorsitzende. Leider werde sich die Situation in 2027 drastisch verschärfen, weil dann die beschlossenen Spargesetze greifen werden. Auch sei damit zu rechnen, dass 2027 weitere Arztpraxen schließen.
Ärztinnen und Ärzte haben durchaus Kapazitäten
"Tatsächlich haben Ärztinnen und Ärzte mehr Kapazitäten, als die rigiden Budgetgrenzen in der GKV erlauben", erklärt Dietrich. Allerdings ist es wirtschaftlich unmöglich, Leistungen und Termine ohne angemessene oder ganz ohne Honorierung zu erbringen - das versteht sich bei ständig steigenden Kosten in Praxen und MVZ. von selbst. Und das ist nach der Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte auch nicht zulässig!"
Welche sinnvolle Problemlösung gibt es?
Dietrich: "Der Gesetzgeber hat verschiedene Optionen zur Kostenerstattung (KE) vorgelegt, die es grundsätzlich jedem gesetzlich versicherten ermöglichen, zum Privatpatienten zu werden".
Zum einen gebe es das Wahlrecht auf Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen nach §13 SGB V. Daneben haben Krankenkassen die Möglichkeit, besondere Verträge mit Arztgruppen nach §140 abzuschließen, wie es manche Kassen auch tun.
"Vor allem aber, so Dietrich, gibt es Sondertarife nach §53 SGB V, die allen Patienten offenstehen und die über die Kostenerstattung den Patienten zum Privatpatienten macht. Hier gibt es im wesentlichen zwei Marktführer unter den gesetzlichen Kassen".
Funktionsweise und Vorteile der Kostenerstattung
Bei Wahl eines dieser Modelle zur Kostenerstattung erhält der gesetzlich versicherte Patient eine Rechnung über die ärztliche Behandlung. Er wird zum Privatpatienten. Die Bindung an diese Option liegt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten.
"Der Patient hat bei Wahl der Kostenerstattung erhebliche Vorteile. Er erhält Transparenz über die berechneten Leistungen und bekommt Zugang zu Privat- und Selbstzahlersprechstunden. Vor allem braucht er nicht mehr auf das nächste Quartal verwiesen zu werden, wenn das Leistungsbudget oder die honorierte Patientenzahl der Praxis erreicht wird, wie es im Sachleistungssystem systematisch der Fall ist. Und er entkommt der 2-Minuten-Medizin, die unmittelbare Folge oft nicht auskömmlicher Honorare ist", konkretisiert Wieland Dietrich.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf verteidigt. Er wurde 2004 gegründet und vertritt vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
Pressekontakt:
V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
E-Mail: mail@freie-aerzteschaft.de, www.freie-aerzteschaft.de
Original-Content von: Freie Ärzteschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/57691/6370698
"Die Politik hat entschieden: einnahmeorientierte Ausgabenpolitik für Gesundheit - das bedeutet Medizin nach Kassenlage. Mit Rationierung von Leistungen und mit weniger Arztterminen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)", stellt Wieland Dietrich, Vorsitzender der Freien Ärzteschaft e.V (FÄ) fest. Wie sollen nun Ärzte, Patientinnen und Patienten, die Wert auf eine gute ambulante Behandlung und zeitnahe Termine legen, mit dieser neuen Sachlage umgehen?
Leistungen und Termine in der gesetzlichen Krankenversicherung werden noch stärker begrenzt
Dass Wartezeiten auf Arztbehandlungen zunehmen, sei in aller Munde, so der FÄ-Vorsitzende. Leider werde sich die Situation in 2027 drastisch verschärfen, weil dann die beschlossenen Spargesetze greifen werden. Auch sei damit zu rechnen, dass 2027 weitere Arztpraxen schließen.
Ärztinnen und Ärzte haben durchaus Kapazitäten
"Tatsächlich haben Ärztinnen und Ärzte mehr Kapazitäten, als die rigiden Budgetgrenzen in der GKV erlauben", erklärt Dietrich. Allerdings ist es wirtschaftlich unmöglich, Leistungen und Termine ohne angemessene oder ganz ohne Honorierung zu erbringen - das versteht sich bei ständig steigenden Kosten in Praxen und MVZ. von selbst. Und das ist nach der Berufsordnung der Ärztinnen und Ärzte auch nicht zulässig!"
Welche sinnvolle Problemlösung gibt es?
Dietrich: "Der Gesetzgeber hat verschiedene Optionen zur Kostenerstattung (KE) vorgelegt, die es grundsätzlich jedem gesetzlich versicherten ermöglichen, zum Privatpatienten zu werden".
Zum einen gebe es das Wahlrecht auf Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen nach §13 SGB V. Daneben haben Krankenkassen die Möglichkeit, besondere Verträge mit Arztgruppen nach §140 abzuschließen, wie es manche Kassen auch tun.
"Vor allem aber, so Dietrich, gibt es Sondertarife nach §53 SGB V, die allen Patienten offenstehen und die über die Kostenerstattung den Patienten zum Privatpatienten macht. Hier gibt es im wesentlichen zwei Marktführer unter den gesetzlichen Kassen".
Funktionsweise und Vorteile der Kostenerstattung
Bei Wahl eines dieser Modelle zur Kostenerstattung erhält der gesetzlich versicherte Patient eine Rechnung über die ärztliche Behandlung. Er wird zum Privatpatienten. Die Bindung an diese Option liegt in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten.
"Der Patient hat bei Wahl der Kostenerstattung erhebliche Vorteile. Er erhält Transparenz über die berechneten Leistungen und bekommt Zugang zu Privat- und Selbstzahlersprechstunden. Vor allem braucht er nicht mehr auf das nächste Quartal verwiesen zu werden, wenn das Leistungsbudget oder die honorierte Patientenzahl der Praxis erreicht wird, wie es im Sachleistungssystem systematisch der Fall ist. Und er entkommt der 2-Minuten-Medizin, die unmittelbare Folge oft nicht auskömmlicher Honorare ist", konkretisiert Wieland Dietrich.
Über die Freie Ärzteschaft e.V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf verteidigt. Er wurde 2004 gegründet und vertritt vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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V .i. S. d. P.: Wieland Dietrich, Freie Ärzteschaft e.V.,
Vorsitzender, Gervinusstraße 10, 45144 Essen, Tel.: 0201 68586090,
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