Berlin (ots) -
"Die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung medizinischer Handlungsempfehlungen gehören in die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten. Wer diese Aufgaben den Krankenkassen überträgt, greift in den geschützten Behandlungskontext ein und gefährdet das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten."
Mit diesen Worten warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der heutigen Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Die Bundesärztekammer unterstützt im Grundsatz die Ziele des Gesetzes, sieht jedoch die geplanten Regelungen zur Auswertung medizinischer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) kritisch.
So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Krankenkassen künftig ePA-Daten nutzen können, um individuelle Gesundheitsrisiken zu identifizieren und Versicherte über mögliche Risiken sowie Versorgungsangebote zu informieren, ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen sie weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, erheben sowie in sogenannten Reallaboren exklusiv und ohne zwingendes Einverständnis der Versicherten neue Formen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
"Wir halten die systematische Auswertung von ePA-Daten zur Erkennung individueller Gesundheitsrisiken grundsätzlich für sinnvoll. Sie muss jedoch in der Verantwortung der Ärzteschaft und ihrer Organisationen liegen", stellt Reinhardt klar. Entscheidungen über die Weiterverarbeitung der Daten und die Kommunikation der Ergebnisse dürften nur im Einvernehmen mit der ärztlichen Selbstverwaltung getroffen werden.
"Ob ein Befund ein Risiko bedeutet und welche Konsequenzen daraus folgen, lässt sich nicht von der ärztlichen Behandlung trennen. Standardisierte Hinweise der Krankenkassen aus maschinellen Auswertungsprogrammen werden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne einen medizinischen Mehrwert zu schaffen", betont auch Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und gemeinsam mit dem Berliner Ärztekammer-Präsidenten PD Dr. Peter Bobbert Vorsitzender des BÄK-Ausschusses "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung". Bodendieck nimmt für die Bundesärztekammer an der Anhörung teil.
In ihrer Stellungnahme zu der Anhörung fordert die Bundesärztekammer, die geplanten erweiterten Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen aus dem Gesetz zu streichen und die Erprobung von Gesundheitsdaten aus der ePA in sogenannten Reallaboren nicht bei den Krankenkassen, sondern im Verantwortungsbereich der Ärzteschaft anzusiedeln. Zudem sei bei der Genehmigung eines Reallabors die Möglichkeit eines Widerspruchs durch die Versicherten zwingend einzuräumen.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/GeDIG_GE_SN_BAEK_12102026.pdf)
Pressekontakt:
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10623 Berlin
Tel.: (030) 4004 56 700
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/9062/6370715
"Die Bewertung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung medizinischer Handlungsempfehlungen gehören in die Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten. Wer diese Aufgaben den Krankenkassen überträgt, greift in den geschützten Behandlungskontext ein und gefährdet das Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patienten und ihren Ärztinnen und Ärzten."
Mit diesen Worten warnt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der heutigen Anhörung zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) vor einer Ausweitung der Befugnisse der Krankenkassen bei der Nutzung von Gesundheitsdaten. Die Bundesärztekammer unterstützt im Grundsatz die Ziele des Gesetzes, sieht jedoch die geplanten Regelungen zur Auswertung medizinischer Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) kritisch.
So sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Krankenkassen künftig ePA-Daten nutzen können, um individuelle Gesundheitsrisiken zu identifizieren und Versicherte über mögliche Risiken sowie Versorgungsangebote zu informieren, ohne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte einzubeziehen. Darüber hinaus sollen sie weitere personenbezogene Daten, etwa zu Rauchverhalten, Ernährung oder Alkoholkonsum, erheben sowie in sogenannten Reallaboren exklusiv und ohne zwingendes Einverständnis der Versicherten neue Formen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten erproben dürfen.
"Wir halten die systematische Auswertung von ePA-Daten zur Erkennung individueller Gesundheitsrisiken grundsätzlich für sinnvoll. Sie muss jedoch in der Verantwortung der Ärzteschaft und ihrer Organisationen liegen", stellt Reinhardt klar. Entscheidungen über die Weiterverarbeitung der Daten und die Kommunikation der Ergebnisse dürften nur im Einvernehmen mit der ärztlichen Selbstverwaltung getroffen werden.
"Ob ein Befund ein Risiko bedeutet und welche Konsequenzen daraus folgen, lässt sich nicht von der ärztlichen Behandlung trennen. Standardisierte Hinweise der Krankenkassen aus maschinellen Auswertungsprogrammen werden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne einen medizinischen Mehrwert zu schaffen", betont auch Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer und gemeinsam mit dem Berliner Ärztekammer-Präsidenten PD Dr. Peter Bobbert Vorsitzender des BÄK-Ausschusses "Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung". Bodendieck nimmt für die Bundesärztekammer an der Anhörung teil.
In ihrer Stellungnahme zu der Anhörung fordert die Bundesärztekammer, die geplanten erweiterten Datennutzungsbefugnisse der Krankenkassen aus dem Gesetz zu streichen und die Erprobung von Gesundheitsdaten aus der ePA in sogenannten Reallaboren nicht bei den Krankenkassen, sondern im Verantwortungsbereich der Ärzteschaft anzusiedeln. Zudem sei bei der Genehmigung eines Reallabors die Möglichkeit eines Widerspruchs durch die Versicherten zwingend einzuräumen.
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/GeDIG_GE_SN_BAEK_12102026.pdf)
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