Berlin (ots) -
Die Bundesärztekammer weist die Darstellung der Bundesapothekerkammer zurück, wonach mit der Verabschiedung eines Curriculums die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken geschaffen seien.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgegeben, dass die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken von einer ärztlichen Schulung abhängig ist. Das Gesetz verpflichtet die Bundesapothekerkammer ausdrücklich, die betreffenden Mustercurricula in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer zu entwickeln. Die gestrige Pressemitteilung der Bundesapothekerkammer verschweigt jedoch den weiterhin bestehenden fachlichen Dissens mit der Bundesärztekammer über die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken. Die Bundesärztekammer hat der Bundesapothekerkammer wiederholt fachlich begründete Vorschläge für eine angemessene Qualifizierung unterbreitet. Die Bundesapothekerkammer hält aber offenbar weiterhin an einem Schnellkurs fest. Nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer soll die Schulung für Apotheker, die bisher noch keine Schulung hatten, nur 23 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen; davon sollen 12 Stunden im "Selbststudium" absolviert werden können. Faktisch geht es also um elf Unterrichtsstunden, an denen künftige Impf-Apothekerinnen und -Apotheker teilnehmen müssen.
"Wer meint, ohne Medizinstudium in eineinhalb Schulungstagen die Qualifikation erwerben zu können, alle Impfungen mit Totimpfstoffen einschließlich der Reiseimpfungen beurteilen und durchführen zu können, hat nicht verstanden, was ärztliche Verantwortung bedeutet", stellt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, klar. "Mit der Ausweitung der Impfbefugnisse auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe gehen deutlich höhere Anforderungen an Anamnese, Indikationsstellung, den Umgang mit Kontraindikationen sowie die Erkennung und Beherrschung möglicher Komplikationen und Notfälle einher. Dies gilt insbesondere für Reiseimpfungen und andere Impfungen, die eine umfassende heilkundliche Kompetenz voraussetzen."
Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen und den Zugang zu Impfungen zu verbessern. Maßstab muss dabei jedoch stets die Patientensicherheit sein. Dafür ist eine Qualifizierung erforderlich, die dem Umfang und der Komplexität der übertragenen Aufgaben angemessen Rechnung trägt.
Pressekontakt:
Bundesärztekammer
Dezernat Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel. 030-400456700
Fax. 030-400456707
presse@baek.de
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/9062/6371002
Die Bundesärztekammer weist die Darstellung der Bundesapothekerkammer zurück, wonach mit der Verabschiedung eines Curriculums die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken geschaffen seien.
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgegeben, dass die Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheken von einer ärztlichen Schulung abhängig ist. Das Gesetz verpflichtet die Bundesapothekerkammer ausdrücklich, die betreffenden Mustercurricula in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer zu entwickeln. Die gestrige Pressemitteilung der Bundesapothekerkammer verschweigt jedoch den weiterhin bestehenden fachlichen Dissens mit der Bundesärztekammer über die Voraussetzungen für die Durchführung sämtlicher Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen in Apotheken. Die Bundesärztekammer hat der Bundesapothekerkammer wiederholt fachlich begründete Vorschläge für eine angemessene Qualifizierung unterbreitet. Die Bundesapothekerkammer hält aber offenbar weiterhin an einem Schnellkurs fest. Nach dem Curriculum der Bundesapothekerkammer soll die Schulung für Apotheker, die bisher noch keine Schulung hatten, nur 23 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen; davon sollen 12 Stunden im "Selbststudium" absolviert werden können. Faktisch geht es also um elf Unterrichtsstunden, an denen künftige Impf-Apothekerinnen und -Apotheker teilnehmen müssen.
"Wer meint, ohne Medizinstudium in eineinhalb Schulungstagen die Qualifikation erwerben zu können, alle Impfungen mit Totimpfstoffen einschließlich der Reiseimpfungen beurteilen und durchführen zu können, hat nicht verstanden, was ärztliche Verantwortung bedeutet", stellt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, klar. "Mit der Ausweitung der Impfbefugnisse auf sämtliche Nicht-Lebendimpfstoffe gehen deutlich höhere Anforderungen an Anamnese, Indikationsstellung, den Umgang mit Kontraindikationen sowie die Erkennung und Beherrschung möglicher Komplikationen und Notfälle einher. Dies gilt insbesondere für Reiseimpfungen und andere Impfungen, die eine umfassende heilkundliche Kompetenz voraussetzen."
Die Bundesärztekammer unterstützt das Ziel, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen und den Zugang zu Impfungen zu verbessern. Maßstab muss dabei jedoch stets die Patientensicherheit sein. Dafür ist eine Qualifizierung erforderlich, die dem Umfang und der Komplexität der übertragenen Aufgaben angemessen Rechnung trägt.
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