Berlin (ots) -
- DUH-Auswertung interner Dokumente zeigt, dass Wirtschaftsministerium gegen Regierungslinie auf Neuverhandlung der Methan-Verordnung hinarbeitet
- Wirtschaftsministerin Reiche trägt Argumente und Maximalforderungen der Öl- und Gasindustrie unverändert in die Bundesregierung
- DUH fordert von Wirtschaftsministerin Reiche, die Blockadehaltung zur Umsetzung der EU-Methanverordnung aufzuheben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet offenbar seit Monaten entgegen der offiziellen Regierungslinie darauf hin, zentrale Pflichten aus der EU-Methanverordnung für drei Jahre zu verschieben und damit ein Kernstück des europäischen Klimaschutzes auszuhöhlen. Das geht aus einem internen Vermerk des Wirtschafts- und Energieministeriums hervor, der der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegt. Demnach hat das Wirtschaftsministerium zur Stärkung seiner Position Argumente aus der Industrie eingeholt und die Maximalforderung der Unternehmen, die verpflichtet sind, die gesetzlichen Regelungen umzusetzen, unverändert übernommen. Damit geht das Wirtschaftsministerium noch über den gestern veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission hinaus, die Importbestimmungen um ein Jahr zu verschieben.
Die DUH fordert von Wirtschaftsministerin Reiche angesichts des neuen Kommissionsvorschlags, die Blockadehaltung bei der Umsetzung der EU-Methanverordnung aufzugeben. Damit kann endlich Rechtsklarheit für die Einhaltung der Methanverordnung in Deutschland geschaffen werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Blick hinter die Kulissen des regierungsinternen Streits über die Methanverordnung ist erschreckend. Dokumente aus dem Wirtschaftsministerium zeigen erneut, dass Katherina Reiches Ministerium für die Interessen der Öl- und Gaskonzerne und gegen das Klima arbeitet. Es verfestigt sich der Eindruck, dass Teile der Bundesregierung offenbar bereit sind, für die Interessen der fossilen Lobby demokratisch beschlossene Gesetze in Teilen auszuhebeln. Dem Kanzleramt ist dieser Missstand offenbar seit Monaten bekannt. Im Sinne des Klimas und der Glaubwürdigkeit Deutschlands auf der europäischen Bühne braucht es hier eine umgehende Klärung."
Für den Fall, dass die Importregeln nicht verschoben werden, signalisiert das Wirtschaftsministerium laut Vermerk die Bereitschaft, EU-Verträge zu verletzen, um säumige Unternehmen zu schützen. Konkret fordert es vom zuständigen Umweltministerium die Zustimmung zu einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, mit der die Unternehmen aus der Verantwortung genommen werden. Faktisch würde die Bundesregierung so potenziell Teile der Methanverordnung eigenhändig aussetzen und den europäischen Gesetzgeber umgehen.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie- und Klimaschutz: "Die Ankündigung der EU-Kommission, die Importbestimmungen in der Methanverordnung um ein Jahr zu verschieben, ist ein Triumph für die Unternehmen, die seit Monaten an den neuen Klimaregeln sägen. Wenn der scharf abgegrenzte Änderungsvorschlag der Kommission vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten nicht angenommen wird, stehen die Importregeln ganz grundsätzlich auf der Kippe. Bundeskanzler Friedrich Merz muss nun endlich Ordnung in die eigenen Reihen bringen und dafür sorgen, dass Deutschland in Brüssel mit einer Stimme sprechen und dazu beitragen kann, dass die Methanverordnung nicht vollständig ausgehöhlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Wirtschaftsministerin Reiche von der Industrieforderung einer dreijährigen Verschiebung abrückt."
Hintergrund:
Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Methanverordnung zielt darauf ab, die Methan-Emissionen zu reduzieren, die bei der Produktion und beim Transport fossiler Energien entstehen und adressiert in erster Linie Unternehmen, die in der EU fossile Energien fördern und transportieren. Ein Teil der Regeln wird jedoch auch auf Importeure übertragen. Dieser Teil wird von betroffenen Unternehmen kritisiert und steht im Zentrum des regierungsinternen Konflikts um die Verordnung. Nach monatelangen Angriffen auf diese Bestimmungen durch die Industrie und einzelne Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 14. Oktober den Vorschlag einer Verschiebung der Importbestimmungen um ein Jahr eingebracht, der jedoch noch von EU-Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden muss.
Link:
Auszug aus dem Vermerk des Wirtschafts- und Energieministeriums: https://l.duh.de/pm261015 (https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-dokumentiert-wirtschaftsministerium-bereitet-demontage-von-eu-methanverordnung/)
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6371320
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- Wirtschaftsministerin Reiche trägt Argumente und Maximalforderungen der Öl- und Gasindustrie unverändert in die Bundesregierung
- DUH fordert von Wirtschaftsministerin Reiche, die Blockadehaltung zur Umsetzung der EU-Methanverordnung aufzuheben
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie arbeitet offenbar seit Monaten entgegen der offiziellen Regierungslinie darauf hin, zentrale Pflichten aus der EU-Methanverordnung für drei Jahre zu verschieben und damit ein Kernstück des europäischen Klimaschutzes auszuhöhlen. Das geht aus einem internen Vermerk des Wirtschafts- und Energieministeriums hervor, der der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vorliegt. Demnach hat das Wirtschaftsministerium zur Stärkung seiner Position Argumente aus der Industrie eingeholt und die Maximalforderung der Unternehmen, die verpflichtet sind, die gesetzlichen Regelungen umzusetzen, unverändert übernommen. Damit geht das Wirtschaftsministerium noch über den gestern veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission hinaus, die Importbestimmungen um ein Jahr zu verschieben.
Die DUH fordert von Wirtschaftsministerin Reiche angesichts des neuen Kommissionsvorschlags, die Blockadehaltung bei der Umsetzung der EU-Methanverordnung aufzugeben. Damit kann endlich Rechtsklarheit für die Einhaltung der Methanverordnung in Deutschland geschaffen werden.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Der Blick hinter die Kulissen des regierungsinternen Streits über die Methanverordnung ist erschreckend. Dokumente aus dem Wirtschaftsministerium zeigen erneut, dass Katherina Reiches Ministerium für die Interessen der Öl- und Gaskonzerne und gegen das Klima arbeitet. Es verfestigt sich der Eindruck, dass Teile der Bundesregierung offenbar bereit sind, für die Interessen der fossilen Lobby demokratisch beschlossene Gesetze in Teilen auszuhebeln. Dem Kanzleramt ist dieser Missstand offenbar seit Monaten bekannt. Im Sinne des Klimas und der Glaubwürdigkeit Deutschlands auf der europäischen Bühne braucht es hier eine umgehende Klärung."
Für den Fall, dass die Importregeln nicht verschoben werden, signalisiert das Wirtschaftsministerium laut Vermerk die Bereitschaft, EU-Verträge zu verletzen, um säumige Unternehmen zu schützen. Konkret fordert es vom zuständigen Umweltministerium die Zustimmung zu einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, mit der die Unternehmen aus der Verantwortung genommen werden. Faktisch würde die Bundesregierung so potenziell Teile der Methanverordnung eigenhändig aussetzen und den europäischen Gesetzgeber umgehen.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie- und Klimaschutz: "Die Ankündigung der EU-Kommission, die Importbestimmungen in der Methanverordnung um ein Jahr zu verschieben, ist ein Triumph für die Unternehmen, die seit Monaten an den neuen Klimaregeln sägen. Wenn der scharf abgegrenzte Änderungsvorschlag der Kommission vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten nicht angenommen wird, stehen die Importregeln ganz grundsätzlich auf der Kippe. Bundeskanzler Friedrich Merz muss nun endlich Ordnung in die eigenen Reihen bringen und dafür sorgen, dass Deutschland in Brüssel mit einer Stimme sprechen und dazu beitragen kann, dass die Methanverordnung nicht vollständig ausgehöhlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass Wirtschaftsministerin Reiche von der Industrieforderung einer dreijährigen Verschiebung abrückt."
Hintergrund:
Die im August 2024 in Kraft getretene EU-Methanverordnung zielt darauf ab, die Methan-Emissionen zu reduzieren, die bei der Produktion und beim Transport fossiler Energien entstehen und adressiert in erster Linie Unternehmen, die in der EU fossile Energien fördern und transportieren. Ein Teil der Regeln wird jedoch auch auf Importeure übertragen. Dieser Teil wird von betroffenen Unternehmen kritisiert und steht im Zentrum des regierungsinternen Konflikts um die Verordnung. Nach monatelangen Angriffen auf diese Bestimmungen durch die Industrie und einzelne Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission am 14. Oktober den Vorschlag einer Verschiebung der Importbestimmungen um ein Jahr eingebracht, der jedoch noch von EU-Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden muss.
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Auszug aus dem Vermerk des Wirtschafts- und Energieministeriums: https://l.duh.de/pm261015 (https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/deutsche-umwelthilfe-dokumentiert-wirtschaftsministerium-bereitet-demontage-von-eu-methanverordnung/)
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
030 2400867-91, zerger@duh.de
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