Winnenden (ots) -
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die medizinische Notfallrettung wird damit erstmals eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Björn Steiger Stiftung begrüßt das als den wichtigsten Fortschritt im Rettungswesen seit Jahrzehnten. Die Änderungen, die die Koalition nach der Anhörung im September vorgenommen hat, greifen zentrale Forderungen der Stiftung auf. An entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz aus Sicht der Stiftung aber offen. Nachbesserungsbedarf wird insbesondere bei der Notrufabfrage, der Qualitätskontrolle und der Zuzahlung gesehen.
"Heute ist ein guter Tag für alle, die in Deutschland den Notruf wählen. Die Björn Steiger Stiftung kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass der Rettungsdienst als medizinische Versorgung anerkannt wird. Mit diesem Gesetz ist nun das Fundament gelegt", sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. "Jetzt kommt es darauf an, dass darauf auch gebaut wird - bundesweit und nicht nur dort, wo die Länder es zulassen."
Was das Gesetz erreicht
Die Zusammenarbeit der Notrufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 in einem Gesundheitsleitsystem wird verpflichtend. Kassenärztliche Vereinigungen und Leitstellen müssen eine Kooperationsvereinbarung innerhalb einer festen Frist schließen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle.
"In einer Gesundheitsleitstelle wird der Patient gezielt gesteuert, das heißt er muss nicht selbst entscheiden, wie dringend er Hilfe braucht, sondern erhält am Telefon eine fundierte Einschätzung anhand seiner Symptome", erklärt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten müssen alle Leitstellen den Notruf mit einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage bearbeiten. Das bundesweite Fachgremium medizinische Notfallrettung soll Anforderungen an die Abfragesysteme und an die telefonische Reanimationsanleitung festlegen. Damit hat der Bundestag Kernpunkte aufgegriffen, die die Stiftung in der Anhörung und in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen hatte.
Was offen bleibt
"Das Gesetz schreibt eine standardisierte Notrufabfrage vor, sagt aber nicht, was sie leisten muss. Kein medizinischer Algorithmus, keine Pflicht zur Erkennung des Kreislaufstillstands, kein Qualitätsmanagement - all das wird in Rahmenempfehlungen verschoben, die bei Vertragsverhandlungen nur berücksichtigt werden müssen. Eine Leitstelle, die eine Eingabemaske ohne medizinische Logik betreibt, erfüllt das Gesetz", stellt Chwojka klar. "Ob ein Herzstillstand am Telefon erkannt wird, ist damit weiter offen."
Kritisch sieht die Stiftung außerdem vier weitere Punkte:
- Die Länder können die Pflicht zur Zusammenarbeit von 112 und 116117 durch ein eigenes Landesrecht ändern.
- Das Qualitätsregister weist keine Ergebnisse einzelner Leitstellen aus, veröffentlicht werden nur Bundes- und Landeswerte.
- Hilfsfristen bleiben bundesweit uneinheitlich und orientieren sich nicht am Notfall bzw. Bedarf.
- Die Zuzahlung der Patientinnen und Patienten steigt von zehn auf 15 Euro.
"Die Zuzahlung ist ein falsches Signal. Fehlinanspruchnahme der 112 ist die Folge fehlender Alternativen und kein Fehlverhalten der Versicherten", so Pierre-Enric Steiger abschließend, "steuern muss eine qualifizierte Ersteinschätzung in der Leitstelle, nicht der Geldbeutel."
Die Björn Steiger Stiftung wird die Umsetzung der Reform im Fachgremium, bei den Rahmenempfehlungen und in den Ländern eng begleiten.
Die ausführliche Bewertung der Björn Steiger Stiftung ist abrufbar unter www.rettungslandschaft.de.
Weitere Informationen:
Vanessa Marquardt
Björn Steiger Stiftung
T +49 7195-30 55-213
E pressestelle@steiger-stiftung.de
H www.steiger-stiftung.de
Original-Content von: Björn Steiger Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/119576/6371676
Der Deutsche Bundestag hat heute die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Die medizinische Notfallrettung wird damit erstmals eine eigenständige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Björn Steiger Stiftung begrüßt das als den wichtigsten Fortschritt im Rettungswesen seit Jahrzehnten. Die Änderungen, die die Koalition nach der Anhörung im September vorgenommen hat, greifen zentrale Forderungen der Stiftung auf. An entscheidenden Stellen bleibt das Gesetz aus Sicht der Stiftung aber offen. Nachbesserungsbedarf wird insbesondere bei der Notrufabfrage, der Qualitätskontrolle und der Zuzahlung gesehen.
"Heute ist ein guter Tag für alle, die in Deutschland den Notruf wählen. Die Björn Steiger Stiftung kämpft seit Jahrzehnten dafür, dass der Rettungsdienst als medizinische Versorgung anerkannt wird. Mit diesem Gesetz ist nun das Fundament gelegt", sagt Pierre-Enric Steiger, Präsident der Björn Steiger Stiftung. "Jetzt kommt es darauf an, dass darauf auch gebaut wird - bundesweit und nicht nur dort, wo die Länder es zulassen."
Was das Gesetz erreicht
Die Zusammenarbeit der Notrufnummer 112 und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116117 in einem Gesundheitsleitsystem wird verpflichtend. Kassenärztliche Vereinigungen und Leitstellen müssen eine Kooperationsvereinbarung innerhalb einer festen Frist schließen. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet eine Schiedsstelle.
"In einer Gesundheitsleitstelle wird der Patient gezielt gesteuert, das heißt er muss nicht selbst entscheiden, wie dringend er Hilfe braucht, sondern erhält am Telefon eine fundierte Einschätzung anhand seiner Symptome", erklärt Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer Rettungsdienst der Björn Steiger Stiftung.
Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten müssen alle Leitstellen den Notruf mit einer softwarebasierten standardisierten Notrufabfrage bearbeiten. Das bundesweite Fachgremium medizinische Notfallrettung soll Anforderungen an die Abfragesysteme und an die telefonische Reanimationsanleitung festlegen. Damit hat der Bundestag Kernpunkte aufgegriffen, die die Stiftung in der Anhörung und in ihrer Formulierungshilfe vorgeschlagen hatte.
Was offen bleibt
"Das Gesetz schreibt eine standardisierte Notrufabfrage vor, sagt aber nicht, was sie leisten muss. Kein medizinischer Algorithmus, keine Pflicht zur Erkennung des Kreislaufstillstands, kein Qualitätsmanagement - all das wird in Rahmenempfehlungen verschoben, die bei Vertragsverhandlungen nur berücksichtigt werden müssen. Eine Leitstelle, die eine Eingabemaske ohne medizinische Logik betreibt, erfüllt das Gesetz", stellt Chwojka klar. "Ob ein Herzstillstand am Telefon erkannt wird, ist damit weiter offen."
Kritisch sieht die Stiftung außerdem vier weitere Punkte:
- Die Länder können die Pflicht zur Zusammenarbeit von 112 und 116117 durch ein eigenes Landesrecht ändern.
- Das Qualitätsregister weist keine Ergebnisse einzelner Leitstellen aus, veröffentlicht werden nur Bundes- und Landeswerte.
- Hilfsfristen bleiben bundesweit uneinheitlich und orientieren sich nicht am Notfall bzw. Bedarf.
- Die Zuzahlung der Patientinnen und Patienten steigt von zehn auf 15 Euro.
"Die Zuzahlung ist ein falsches Signal. Fehlinanspruchnahme der 112 ist die Folge fehlender Alternativen und kein Fehlverhalten der Versicherten", so Pierre-Enric Steiger abschließend, "steuern muss eine qualifizierte Ersteinschätzung in der Leitstelle, nicht der Geldbeutel."
Die Björn Steiger Stiftung wird die Umsetzung der Reform im Fachgremium, bei den Rahmenempfehlungen und in den Ländern eng begleiten.
Die ausführliche Bewertung der Björn Steiger Stiftung ist abrufbar unter www.rettungslandschaft.de.
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