Die Bundesnetzagentur hat in ihren aktuellen Entwurf der AgNeS-Festlegung zur neuen Netzentgelt-Systematik einen sogenannten Prosumer-Aufschlag aufgenommen. Er sieht vor, dass sich Betreiber kleiner Photovoltaik-Anlagen an der Finanzierung der Netzkosten beteiligen. Das soll über einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Netzentgelt-Grundpreis geschehen. Der Aufschlag soll sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen gelten. Lässt die bestehende Rechtslage dies zu? Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat die Hamburger Rechtsanwältin und Honorarprofessorin an der Leuphana Universität ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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