Nach einem schweren Unfall auf einer Wasserrutsche hat der BGH die Haftung von Herstellerin und Betreiberin bestätigt. Entscheidend war, dass die Anlage auch für einen vorhersehbaren Fehlgebrauch ausreichend sicher konstruiert sein muss. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung der Herstellerin einer Wasserrutsche und der Betreiberin eines Schwimmbads für einen schweren Unfall bestätigt. Der BGH wies die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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