Hohe Geschwindigkeiten auf einer Rennstrecke schließen den Unfallversicherungsschutz nicht automatisch aus. Der BGH hat die Grenzen einer Ausschlussklausel für Kraftfahrzeugrennen enger gezogen. Was dabei entscheidend ist. Wer mit dem Motorrad auf einer Rennstrecke unterwegs ist, hat nicht automatisch den Unfallversicherungsschutz verloren. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei der Veranstaltung kein Wettbewerb mit Platzierungen stattfindet. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, wie ein entsprechender ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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