EQS-Ad-hoc: QIAGEN N.V. / Schlagwort(e): Mergers und Acquisitions / Verkauf von Unternehmensteilen/Geschäftszahlen / Quartal
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 der Marktmissbrauchsverordnung Abschluss einer Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss mit
Venlo, Niederlande, 21. Oktober 2026 - QIAGEN N.V. (NYSE: QGEN; Frankfurt Prime Standard: QIA) hat heute mit Crown NL Bidco B.V. (dem "Bieter") eine Vereinbarung über einen Unternehmenszusammenschluss ("BCA") geschlossen. Auf dieser Grundlage hat der Bieter angekündigt, allen QIAGEN-Aktionären ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie zu unterbreiten. Der Bieter ist eine Holdinggesellschaft, die mittelbar vom EQT XI-Fonds ("EQT Private Equity") kontrolliert wird. Weitere mittelbare Beteiligungen an dem Bieter halten die Co-Investoren Luxinva S.A., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Abu Dhabi Investment Authority (ADIA), und CPP Investment Board Europe Inc., eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments). EQT Private Equity wird von mit der EQT AB mit Sitz in Stockholm, Schweden, verbundenen Unternehmen verwaltet und kontrolliert. Die Transaktion soll im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots des Bieters für sämtliche ausgegebenen Stammaktien von QIAGEN zu einem Angebotspreis von EUR 46,50 in bar je QIAGEN-Aktie (das "Übernahmeangebot") durchgeführt werden. Auf dieser Grundlage wird QIAGEN mit einem Unternehmenswert von rund EUR 10,8 Milliarden bewertet (rund USD 12,1 Milliarden zu aktuellen Umrechnungskursen, einschließlich einer Nettoverschuldung von rund USD 1,1 Milliarden). Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von 40,3 % auf den unbeeinflussten Aktienkurs von QIAGEN am 8. Juli 2026, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung von Marktberichten über das Übernahmeinteresse von Private-Equity-Gesellschaften, sowie einem Aufschlag von 46,9 % auf den volumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) der QIAGEN-Aktie von EUR 31,66 in dem XEXTRA-Handel während der letzten drei Monate vor dem (einschließlich) 8. Juli 2026. Der Transaktion ging eine umfassende Prüfung durch den Aufsichtsrat und den Vorstand von QIAGEN voraus. Dabei bewerteten Aufsichtsrat und Vorstand die strategischen Perspektiven von QIAGEN und führten Gespräche mit strategischen und finanziellen Interessenten. Nach ihrer Einschätzung bietet die Transaktion die besten Voraussetzungen für die nächste Wachstumsphase von QIAGEN: Unter privater Eigentümerschaft gewinnt das Unternehmen größere Flexibilität für langfristige Investitionen, während die Aktionäre einen attraktiven und sofort realisierbaren Verkaufspreis erhalten. QIAGEN wird weiterhin unter seinem bisherigen Namen und seiner Marke firmieren. Im Rahmen des BCA hat sich EQT Private Equity verpflichtet, die langfristige Entwicklung von QIAGEN zu unterstützen. Die Verpflichtungen betreffen insbesondere das Geschäft und die wesentlichen Marken von QIAGEN, die operative Präsenz, die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die Regelungen für Mitarbeiter, eine vernünftige Finanzierung sowie die Fortführung einer Kultur der Exzellenz. Der Aufsichtsrat und der Vorstand von QIAGEN (die "QIAGEN-Gremien") haben das BCA einstimmig beschlossen und unterstützen die Transaktion. Nach Maßgabe der Vereinbarung und vorbehaltlich der darin festgelegten Bedingungen werden sie den QIAGEN-Aktionären empfehlen, ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots anzudienen und auf einer außerordentlichen Hauptversammlung (die "außerordentliche Hauptversammlung") während der Annahmefrist den vorgeschlagenen Beschlüssen zuzustimmen. Die formelle Empfehlung wird in einer begründeten Stellungnahme veröffentlicht, nachdem der Bieter die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigte Angebotsunterlage veröffentlicht und die entsprechenden US-amerikanischen Unterlagen für das Angebot eingereicht hat. Die Empfehlung steht unter dem Vorbehalt der Bedingungen des BCA, der Prüfung der endgültigen Angebotsunterlage und den fortbestehenden Sorgfaltspflichten der QIAGEN-Gremien nach geltendem Recht. Das Übernahmeangebot steht insbesondere unter den folgenden Bedingungen: dem Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der ausgegebenen Aktien von QIAGEN zuzüglich einer Aktie; der Fassung bestimmter Beschlüsse auf der außerordentlichen Hauptversammlung, einschließlich der Genehmigung gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen, die nach Abschluss des Übernahmeangebots umgesetzt werden sollen und dem Bieter den vollständigen Erwerb des gesamten Geschäfts von QIAGEN ermöglichen (die "Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots"); der Fassung eines gesonderten Beschlusses durch die QIAGEN-Gremien zur Umsetzung dieser Maßnahmen (der "Umsetzungsbeschluss"); den erforderlichen Fusionskontroll- und Investitionsrechtlichen Genehmigungen; sowie weiteren Bedingungen, die in der Angebotsunterlage zum Übernahmeangebot dargelegt werden. Durch die Umsetzung der Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots wird der Bieter das gesamte Geschäft der Gesellschaft erwerben. QIAGEN-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, erhalten eine Barausschüttung in Höhe des Angebotspreises je Aktie abzüglich anfallender Quellensteuern. Ihr Nettoerlös kann daher geringer ausfallen als bei einer Annahme des Übernahmeangebots. Im Zuge der Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Notierung der QIAGEN-Aktien an der FSE und der NYSE beendet. Nach Maßgabe des BCA werden die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss fassen, wenn die Maßnahmen nach Abschluss des Übernahmeangebots auf der außerordentlichen Hauptversammlung mit mindestens 80 % der abgegebenen Stimmen beschlossen wurden. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, können die QIAGEN-Gremien den Umsetzungsbeschluss dennoch fassen, sofern sie im Einklang mit ihren Sorgfaltspflichten zu dem Ergebnis gelangen, dass die Durchführung der Transaktion einschließlich der Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion unter Berücksichtigung der Interessen der QIAGEN-Aktionäre und sonstiger Stakeholder im besten Interesse von QIAGEN liegt und von einer erheblichen Mehrheit der QIAGEN-Aktionäre unterstützt wird. Bei der Beurteilung, ob die Transaktion von einer erheblichen Mehrheit der Aktionäre unterstützt wird und ob das Abstimmungsergebnis die tatsächliche Aktionärsunterstützung angemessen widerspiegelt, können die QIAGEN-Gremien insbesondere folgende Faktoren berücksichtigen: den Anteil der für die Maßnahmen nach Abschluss der Transaktion abgegebenen Stimmen, die Anwesenheitsquote in der außerordentlichen Hauptversammlung sowie das Verhältnis der Ja-Stimmen langfristig orientierter Aktionäre zu den Stimmen von Aktionären, die ihre Aktien erst nach Ankündigung der Transaktion erworben haben, um deren Vollzug zu erschweren oder situative Hedgefonds-Strategien zu verfolgen. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird für Mitte 2027 erwartet. Erfolgt der Vollzug nicht innerhalb von zehn Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, weil erforderliche behördliche Genehmigungen noch ausstehen, kann QIAGEN nach Maßgabe des BCA beschließen, eine Zwischendividende von bis zu USD 0,47 je Aktie auszuschütten. Eine solche Zwischendividende wird nicht auf den Angebotspreis angerechnet.
Vorläufige Ergebnisse von QIAGEN für das dritte Quartal 2026 und Aussetzung des Ausblicks für das Geschäftsjahr 2026 QIAGEN hat heute vorläufige Finanzergebnisse für das dritte Quartal 2026 veröffentlicht. Der Nettoumsatz belief sich sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen (CER) auf USD 548 Millionen. Das bereinigte verwässerte Ergebnis je Aktie (EPS) lag sowohl zu tatsächlichen als auch zu konstanten Wechselkursen bei USD 0,65. Aufgrund der angekündigten Transaktion mit EQT Private Equity hat QIAGEN den Ausblick für das Gesamtjahr 2026 bis auf Weiteres ausgesetzt.
QIAGEN N.V. Hulsterweg 82 5912 PL Venlo Niederlande Ad-hoc ISIN: NL0015001XXX Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard) Ansprechpartner QIAGEN N.V. Unternehmenskommunikation John Gilardi, Tel.: +49 2103 29 11711;pr@qiagen.com
Wichtiger Hinweis Zukunftsgerichtete Aussagen Bestimmte in dieser Mitteilung enthaltene Aussagen können als zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne von Section 27A des U.S. Securities Act of 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") und Section 21E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner jeweils geltenden Fassung angesehen werden. Diese Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Begriffe wie "glauben", "hoffen", "planen", "beabsichtigen", "anstreben", "können", "werden", "könnten", "sollten", "würden", "erwarten", "rechnen mit", "schätzen", "fortsetzen", "zum Ziel haben" oder ähnlicher Begriffe erkennbar. Soweit sich hierin enthaltene Aussagen auf die Produkte der QIAGEN N.V. ("QIAGEN"), den Zeitplan für Markteinführung und Entwicklung, Vermarktungs- und/oder behördliche Zulassungen, den finanziellen und operativen Ausblick, Wachstum und Expansion, Akquisitionen, Kooperationen, Märkte, die Strategie oder die Geschäftsergebnisse beziehen, einschließlich insbesondere der erwarteten Umsatzerlöse, der Umsatzerlöse mit bestimmten Produkten, der Umsatzerlöse in bestimmten Regionen, der bereinigten Umsatzerlöse, der Steigerung der bereinigten operativen Ergebnismarge, der Ausschüttungen an die Aktionäre, steigender Dividendenzahlungen, des Produktportfoliomanagements, von Produkteinführungen (einschließlich der erwarteten Einführung von QIAGENs Sequenzierungslösungen, Testplattformen, Panels und Systeme), der Nutzung von KI-Technologie, der Verbesserung der operativen und finanziellen Hebelwirkung, von Wechselkursbewegungen gegenüber dem US-Dollar, der Pläne für Investitionen in QIAGENs Portfolio und der Verpflichtungen zum Aktienrückkauf, QIAGENs Erwartungen in Bezug auf QIAGENs bereinigten Steuersatz, die Fälligkeit und Rückzahlung von Verbindlichkeiten, QIAGENs Fähigkeit, das bereinigte Ergebnis je Aktie stärker als den Umsatz zu steigern, sowie die Fähigkeit, die betriebliche Effizienz zu verbessern und eine disziplinierte Kapitalallokation beizubehalten, und diese Aussagen zukunftsgerichtet sind, beruhen solche Aussagen auf gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen, die mit einer Reihe von Unsicherheiten und Risiken verbunden sind. Hierzu gehören unter anderem Risiken im Zusammenhang mit der Abhängigkeit von der Entwicklung und dem Erfolg neuer Produkte; der Steuerung von Wachstum und der Expansion der Geschäftstätigkeit (einschließlich der Auswirkungen von Währungsschwankungen, Zöllen, Steuergesetzen, behördlichen Verfahren und Abhängigkeiten in der Lieferkette); Schwankungen der Geschäftsergebnisse; der Integration erworbener Unternehmen; Veränderungen in den Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und strategischen Partnern; dem Wettbewerb; schnellen oder unerwarteten technologischen Veränderungen; Schwankungen der Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN (einschließlich Schwankungen aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, des Umfangs und des Zeitpunkts der Finanzierung und der Budgets der Kunden sowie sonstiger Faktoren, einschließlich Verzögerungen oder Begrenzungen bei der Höhe von Erstattungsgenehmigungen oder öffentlichen Gesundheitsmitteln); der Fähigkeit von QIAGEN, behördliche Produktzulassungen zu erlangen und aufrechtzuerhalten; Schwierigkeiten bei der erfolgreichen Anpassung der Produkte von QIAGEN an integrierte Lösungen und bei der Herstellung solcher Produkte; der Fähigkeit von QIAGEN, neue Produkte zu identifizieren und zu entwickeln sowie QIAGENs Produkte von Wettbewerbsprodukten abzugrenzen und vor diesen zu schützen; der Marktakzeptanz neuer Produkte und der Integration erworbener Technologien und Unternehmen; Maßnahmen von Regierungen, globalen oder regionalen wirtschaftlichen Entwicklungen, einschließlich Inflation und sich ändernder Zinssätze, witterungs- oder transportbedingten Verzögerungen, Naturkatastrophen, Verletzungen der Cybersicherheit, politischen Krisen oder Krisen der öffentlichen Gesundheit und deren Auswirkungen auf die Nachfrage nach den Produkten von QIAGEN und andere Bereiche des Geschäfts von QIAGEN oder sonstigen Fällen höherer Gewalt; Prozessrisiken, einschließlich Patentstreitigkeiten und Produkthaftung; den Schuldendienstverpflichtungen; der Volatilität des Börsenkurses der QIAGEN-Aktien; der Möglichkeit, dass die erwarteten Vorteile im Zusammenhang mit kürzlich erfolgten oder anstehenden Akquisitionen nicht wie erwartet eintreten; sowie den sonstigen Faktoren, die unter der Überschrift "Risk Factors" im jüngsten Jahresbericht von QIAGEN auf Form 20-F erörtert werden. Für weitere Informationen wird auf die Einreichungen von QIAGEN bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die "SEC") verwiesen. Die zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Mitteilung umfassen auch Aussagen in Bezug auf das Übernahmeangebot. Zu den weiteren wesentlichen Faktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in solchen zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Risiken und Unsicherheiten in Bezug auf: den nicht rechtzeitigen Vollzug oder das vollständige Ausbleiben des Vollzugs der geplanten Transaktion; Unsicherheiten hinsichtlich der Anzahl der QIAGEN-Aktien, die im Rahmen des Übernahmeangebots angedient werden; die Möglichkeit, dass konkurrierende Angebote abgegeben werden; die Möglichkeit, dass die Bedingungen des Übernahmeangebots nicht eintreten und auf sie auch nicht verzichtet wird; den Eintritt eines Ereignisses, einer Änderung oder eines sonstigen Umstands, der zur Beendigung des Business Combination Agreement führen könnte; die Umsetzung der Post-Closing-Maßnahmen und die Umsetzung der im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot vorgesehenen Finanzierungsvereinbarungen; den Erhalt etwaiger im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot bei der SEC beantragter Ausnahmegenehmigungen (Exemptive Relief) oder sonstiger Erleichterungen sowie etwaige damit verbundene Auflagen; den nicht rechtzeitigen Erhalt oder das Ausbleiben der für die Transaktion erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder deren Erteilung nur unter Auflagen; Beeinträchtigungen des Geschäftsbetriebs von QIAGEN vor Vollzug der Transaktion aufgrund transaktionsbedingter Unsicherheit oder sonstiger Faktoren, welche die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu Arbeitnehmern, Kunden, Lizenznehmern, sonstigen Geschäftspartnern oder staatlichen Stellen erschweren; Schwierigkeiten bei der Bindung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen; sowie den Ausgang etwaiger Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der geplanten Transaktion. Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Datum dieser Mitteilung. Weder die Bieterin noch EQT Private Equity noch QIAGEN übernehmen eine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen öffentlich zu aktualisieren, sei es aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus sonstigen Gründen, soweit dies nicht nach anwendbarem Recht erforderlich ist. Zusätzliche Informationen und Bezugsquellen Das in dieser Mitteilung genannte Übernahmeangebot hat noch nicht begonnen. Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von QIAGEN-Aktien oder sonstigen Wertpapieren dar; sie ersetzt auch nicht die Unterlagen zum Übernahmeangebot, die die Bieterin bei der SEC einreichen oder in Deutschland veröffentlichen wird. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots werden in der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") gestatteten Angebotsunterlage und den zugehörigen, von der Bieterin erstellten Angebotsmaterialien veröffentlicht, und das Angebot zum Erwerb von Stammaktien von QIAGEN erfolgt ausschließlich auf deren Grundlage. Sobald die erforderliche Gestattung der BaFin vorliegt, werden die Angebotsunterlage und die zugehörigen Angebotsmaterialien in Deutschland veröffentlicht und zum Zeitpunkt des Beginns des Übernahmeangebots zudem im Rahmen eines Tender Offer Statement auf Schedule TO bei der SEC eingereicht. QIAGEN beabsichtigt, in Bezug auf das Übernahmeangebot ein Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 bei der SEC einzureichen. Darüber hinaus wird QIAGEN ein Dokument veröffentlichen, das die begründete Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und die Stellungnahme gemäß Artikel 18 und Anhang G der niederländischen Verordnung über öffentliche Angebote (Besluit openbare biedingen Wft) zusammenfasst. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher und englischer Sprache) mit den detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weiteren Informationen hierzu wird unter anderem im Internet unter www.eqt-offer.com veröffentlicht. Die Annahme des Übernahmeangebots durch Aktionäre mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten kann weiteren rechtlichen Anforderungen und/oder Beschränkungen unterliegen. Im Hinblick auf die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb Deutschlands und außerhalb der Vereinigten Staaten wird keine Verantwortung für die Einhaltung der in der jeweiligen Rechtsordnung anwendbaren rechtlichen Anforderungen übernommen. DIE UNTERLAGEN ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT (EINSCHLIESSLICH EINES ERWERBSANGEBOTS (OFFER TO PURCHASE), EINES ZUGEHÖRIGEN ANNAHMESCHREIBENS (LETTER OF TRANSMITTAL) UND BESTIMMTER WEITERER DOKUMENTE ZUM ÜBERNAHMEANGEBOT) UND DAS SOLICITATION/RECOMMENDATION STATEMENT AUF SCHEDULE 14D-9 IN IHRER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG SOWIE DIE BEGRÜNDETE STELLUNGNAHME VON QIAGEN GEMÄSS § 27 WPÜG UND DIE STELLUNGNAHME GEMÄSS ARTIKEL 18 UND ANHANG G DER NIEDERLÄNDISCHEN VERORDNUNG ÜBER ÖFFENTLICHE ANGEBOTE (Besluit openbare biedingen Wft) WERDEN WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN. INVESTOREN UND AKTIONÄREN VON QIAGEN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, DIESE DOKUMENTE SORGFÄLTIG ZU LESEN, SOBALD SIE VERFÜGBAR SIND, DA DIESE DOKUMENTE UND NICHT DAS VORLIEGENDE DOKUMENT FÜR DIE BESTIMMUNGEN UND BEDINGUNGEN DES ÜBERNAHMEANGEBOTS MASSGEBLICH SIND UND DA SIE WICHTIGE INFORMATIONEN ENTHALTEN WERDEN, DIE DIESE PERSONEN VOR EINER ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE ANDIENUNG IHRER STAMMAKTIEN BERÜCKSICHTIGEN SOLLTEN. Die Unterlagen zum Übernahmeangebot, einschließlich des Erwerbsangebots (Offer to Purchase) und des zugehörigen Annahmeschreibens (Letter of Transmittal) und bestimmter weiterer Dokumente zum Übernahmeangebot, sowie das Solicitation/Recommendation Statement auf Schedule 14D-9 (sobald verfügbar) und sonstige von der Bieterin oder QIAGEN bei der SEC eingereichte Dokumente werden kostenlos auf der Internetseite der SEC unter www.sec.gov oder auf der Internetseite der Bieterin unter www.eqt-offer.com erhältlich sein. Darüber hinaus werden das Tender Offer Statement der Bieterin und sonstige Dokumente, die sie bei der SEC einreichen wird, unter www.eqt-offer.com abrufbar sein. Ferner werden Exemplare der Angebotsunterlage kostenlos über die in der Angebotsunterlage zu benennende Informationsstelle (Information Agent) erhältlich sein. Anwendbares Recht Das Übernahmeangebot wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere dem WpÜG, bestimmten anwendbaren Vorschriften des Rechts der Niederlande sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten von Amerika abgegeben und durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem Recht auszulegen. Erwerb von Aktien außerhalb des Übernahmeangebots Sowohl EQT Private Equity als auch die Bieterin behalten sich jeweils vor, im Rahmen des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC außerhalb des Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar Aktien von QIAGEN über die Börse oder außerbörslich zu erwerben. Etwaige solche Erwerbe oder Vereinbarungen erfolgen außerhalb der Vereinigten Staaten unter Einhaltung des anwendbaren Rechts und vorbehaltlich einer Ausnahmegenehmigung (Exemptive Relief) der SEC. Soweit solche Erwerbe erfolgen, werden Informationen hierüber, einschließlich der Anzahl der erworbenen Aktien von QIAGEN und des dafür gezahlten Preises, unverzüglich veröffentlicht, sofern und soweit dies nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen erforderlich ist. Informationen in Bezug auf EQT XI Die hierin enthaltenen Informationen in Bezug auf den Fonds EQT XI ("EQT XI") stellen weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren dar und dürfen nicht im Zusammenhang mit einem Angebot oder einer Aufforderung von EQT XI verwendet oder als Grundlage herangezogen werden. Ein Angebot oder eine Aufforderung in Bezug auf EQT XI erfolgt ausschließlich mittels eines vertraulichen Private Placement Memorandum und zugehöriger Dokumente, die qualifizierten Anlegern im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften vertraulich zur Verfügung gestellt werden. Hierin genannte Wertpapiere von EQT XI wurden und werden nicht nach dem Securities Act registriert und dürfen ohne eine Registrierung nach diesem Gesetz oder eine anwendbare Ausnahme hiervon weder angeboten noch verkauft werden. Ein Angebot von Wertpapieren von EQT XI in den Vereinigten Staaten müsste mittels eines Angebotsdokuments erfolgen, das beim Emittenten oder dessen Beauftragten erhältlich wäre und detaillierte Informationen über den Emittenten der Wertpapiere und dessen Geschäftsleitung sowie Finanzinformationen enthielte. Wertpapiere von EQT XI dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder eine Ausnahme von der Registrierungspflicht weder angeboten noch verkauft werden.
Ende der Insiderinformation 21.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
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