Das Landgericht Frankfurt hat Google untersagt, Aufnahmen eines privaten Grundstücks auf Google Earth und Google Maps zu veröffentlichen. Die Richter sehen darin einen Eingriff in den geschützten Rückzugsbereich der Bewohner. Google darf Luftbildaufnahmen privater Grundstücke nicht ohne Weiteres auf Google Earth und Google Maps veröffentlichen. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt am Main entschieden. Im konkreten Fall sah das Gericht das Persönlichkeitsrecht eines Hauseigentümers verletzt. Den vollständigen Artikel lesen ...
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