APA ots news: UNIQA: Winterreifen rechtzeitig montieren - das Unfallrisiko steigt schon vor dem ersten Schnee
Wien (APA-ots) - - Winterreifen erhöhen die Sicherheit bereits bei Nässe, Nebel und
Kälte
- Rund 8.000 Pkw-Verkehrsunfälle in den Wintermonaten in Österreich
- Wer mit dem Reifenwechsel wartet, riskiert höhere Unfallgefahr und Strafen
Mit 1. November beginnt in Österreich die Winterreifenpflicht. Ab dann müssen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis Winterreifen verwendet werden. Tatsächlich werden bei UNIQA die meisten Unfälle aufgrund ungeeigneter Bereifung bereits zwischen November und Anfang Dezember registriert. Denn viele Autofahrer:innen schieben den Reifenwechsel bis zum ersten Frost oder Schneefall hinaus und unterschätzen dabei die Risiken der Übergangszeit.
Gerade in diesen Wochen können Winterreifen einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. "Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher. Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen", erklärt Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group AG, und betont: "Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee fällt, ist oft zu spät dran. Entscheidend für die Sicherheit ist nicht der Blick auf den Kalender oder die Wetter-App, sondern die tatsächlichen Fahrbedingungen. Deshalb empfehlen wir, Winterreifen rechtzeitig zu montieren und ihren Zustand regelmäßig zu überprüfen. Denn wer rechtzeitig auf Winterreifen wechselt, erhöht die Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer" .
Zwtl.: 8.000 Verkehrsunfälle mit Pkws in den Wintermonaten
Zahlen der Statistik Austria zeigen, dass sich in den Wintermonaten November bis März im Jahr 2025 rund 8.000 Pkw- Verkehrsunfälle ereignet haben. Rund 500 Unfälle sind 2025 auf schneebedeckten, vereisten oder matschigen Fahrbahnen passiert.
Zwtl.: Verstöße können teuer werden
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, muss mit
Verwaltungsstrafen rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes und möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können diese von rund 100 Euro bis zu 10.000 Euro reichen. Auch im Schadenfall kann eine ungeeignete Bereifung Folgen haben. Insbesondere in der Kaskoversicherung kann geprüft werden, ob fehlende oder ungeeignete Winterreifen zum Unfall beigetragen haben. Ob dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, hängt stets vom konkreten Einzelfall ab. In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind berechtigte
Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich gedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung allerdings Regress beim Versicherungsnehmer oder anderen verantwortlichen Personen nehmen.
Informationen UNIQA Kfz Versicherung
Zwtl.:
Q&As
Zwtl.: Sind Winterreifen ab dem 1.11. durchgehend gesetzlich verpflichtet?
Nein, es handelt sich um eine situative Pflicht. Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis müssen an allen Rädern Winterreifen angebracht sein. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.
Zwtl.: Kann die Kaskoversicherung Leistungen kürzen, wenn keine Winterreifen an verwendet wurden?
Ja. War die ungeeignete Bereifung für den Unfall ursächlich, kann dies Auswirkungen auf Leistungen aus der Kaskoversicherung haben. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Frage, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Zwtl.: Zahlt die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall ohne Winterreifen?
Ja. Berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter sind grundsätzlich gedeckt. Der Schutz von Unfallopfern steht dabei klar im Mittelpunkt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung jedoch beim Versicherungsnehmer oder einer anderen regresspflichtigen Person Rückgriff nehmen.
Zwtl.: Wann treten die meisten bereifungsbedingten Unfälle auf?
Die meisten reifenbedingten Unfälle werden bei UNIQA zwischen November und Anfang Dezember registriert. Viele Autofahrer:innen wechseln erst auf Winterreifen, wenn der erste Frost einsetzt, und unterschätzen die Risiken von Nässe, Nebel und rutschigem Laub.
Zwtl.: Wer haftet bei einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug?
Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Arbeitgeber müssen betriebssichere Fahrzeuge bereitstellen und instandhalten. Gleichzeitig ist der Fahrzeuglenker verpflichtet, vor Fahrtantritt auf erkennbare Mängel und eine vorschriftsmäßige Bereifung zu achten.
Zwtl.: Was gilt rechtlich als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit der
Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit Schneeflockensymbol. Auch Ganzjahresreifen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen, wenn sie entsprechend gekennzeichnet sind. Zusätzlich muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von vier Millimetern bei Radialreifen beziehungsweise fünf Millimetern bei Diagonalreifen eingehalten werden
Zwtl.: Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja. Neben klassischen Winterreifen können auch Ganzjahresreifen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sofern sie entsprechend gekennzeichnet sind. Als Winterreifen gelten in Österreich Reifen mit der Kennzeichnung "M+S", "M.S." oder "M&S" sowie Reifen mit Schneeflockensymbol. Zusätzlich muss die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe eingehalten werden: vier Millimeter bei Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen. Nur dann gelten Reifen rechtlich als Winterreifen.
Zwtl.: Welche Profiltiefe müssen Winterreifen aufweisen?
Mindestens vier Millimeter bei Radialreifen und fünf Millimeter bei Diagonalreifen. Nur dann gelten sie rechtlich als Winterreifen.
Zwtl.: Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht?
Je nach Schwere des Verstoßes und einer möglichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer:innen können Verwaltungsstrafen von 90 Euro bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Fotos von Peter Humer, Vorstand Kunde & Markt Österreich der UNIQA Insurance Group A.
Quelle Unfallzahlen: Statistik Austria - Atlas der
Verkehrsunfälle
Rückfragehinweis:
Klaus Kraigher
Pressesprecher
UNIQA Insurance Group AG
Telefon: +43 664 8231997
E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at
Website: https://www.uniqa.at
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