Berlin - Im Zusammenhang mit den derzeit laufenden Gesprächen in Berlin und Sachsen-Anhalt über künftige Landesregierungen machen die Fraktionschefs von CDU und CSU in den Bundesländern Druck. Beiden Ländern drohen sie mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte eine AfD-geführte Regierung in Sachsen-Anhalt oder eine rot-grün-rote Koalition in Berlin ein Regierungsprogramm beschließen, in dem Gesetze gegen das Grundgesetz verstoßen. Das berichtet die "Welt" unter Berufung auf eine gemeinsame Erklärung.
Darin erklären die Fraktionsvorsitzenden von CSU und CDU in Niedersachsen, Bayern und Thüringen, Sebastian Lechner (Niedersachsen), Klaus Holetschek (Bayern) und Andreas Bühl (Thüringen), wer ein Bundesland regiere, sei an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere "radikale oder extremistische Parteien" erhielten durch Wahlergebnisse "keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten".
Die drei Spitzenpolitiker führen als konkretes Beispiel die Sondierungsergebnisse der Linken, der Grünen und der SPD in Berlin an. Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses lasse sich ablesen, welche "Verfassungsverstöße" unter der Führung "radikaler Parteien" drohten: Haushalte, die durch "exorbitante Verschuldung" die "verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse" überschritten, die Einführung eines "verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts", ein Vergesellschaftungsgesetz, das die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung" ignoriere.
Auch das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthalte verfassungswidrige Forderungen, allen voran die Abschaffung der Schulpflicht. "Egal in welchem Bundesland": Politische Mehrheiten und Wahlerfolge von "Radikalen und Extremisten" rechtfertigten keinen "Verfassungsbruch", heißt es in der Erklärung der Unionschefs.
Darin erklären die Fraktionsvorsitzenden von CSU und CDU in Niedersachsen, Bayern und Thüringen, Sebastian Lechner (Niedersachsen), Klaus Holetschek (Bayern) und Andreas Bühl (Thüringen), wer ein Bundesland regiere, sei an das Grundgesetz und damit an das Rechtsstaatsprinzip gebunden. Insbesondere "radikale oder extremistische Parteien" erhielten durch Wahlergebnisse "keinen Freibrief, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten".
Die drei Spitzenpolitiker führen als konkretes Beispiel die Sondierungsergebnisse der Linken, der Grünen und der SPD in Berlin an. Am Beispiel des Berliner Sondierungsergebnisses lasse sich ablesen, welche "Verfassungsverstöße" unter der Führung "radikaler Parteien" drohten: Haushalte, die durch "exorbitante Verschuldung" die "verfassungsmäßigen Grenzen der Schuldenbremse" überschritten, die Einführung eines "verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts", ein Vergesellschaftungsgesetz, das die "verfassungsrechtlichen Anforderungen an Eigentumsschutz, Verhältnismäßigkeit und Entschädigung" ignoriere.
Auch das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt enthalte verfassungswidrige Forderungen, allen voran die Abschaffung der Schulpflicht. "Egal in welchem Bundesland": Politische Mehrheiten und Wahlerfolge von "Radikalen und Extremisten" rechtfertigten keinen "Verfassungsbruch", heißt es in der Erklärung der Unionschefs.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
