Bei einem privaten Abschleppmanöver kamen eine fehlerhafte Befestigung der Abschleppstange und ein Fahrfehler zusammen, sodass das hintere Fahrzeug auf den ziehenden PKW auffuhr. Der Kfz-Haftpflichtversicherer lehnte eine Regulierung ab. Letztlich zu entscheiden hatte dann das Landgericht Ellwangen. Nach einem Unfall beim privaten Abschleppen hat sich in einem konkreten Fall die Frage gestellt, ob der Kfz-Haftpflichtversicherer für den Schaden aufkommen muss. Das Landgericht (LG) Ellwangen hat in ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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