Bern - Der Bundesrat will die berufliche Vorsorge für Menschen mit mehreren Jobs verbessern und einen Auftrag des Parlaments umsetzen. Künftig soll - bei Angestellten - nicht mehr zwischen Haupt- und Nebentätigkeit unterschieden werden. Heute sind Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht obligatorisch in der beruflichen Vorsorge versichert. Für Beiträge in die Pensionskasse zählt nur der Haupterwerb. Nebeneinkünfte können höchstens freiwillig eingezahlt ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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