Mit der Novelle Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung weitet der Bund das RED III-Nachhaltigkeitszertifizierung auf Anlagen ab 7,5 MW Leistung aus. Der Fachverband Holzenergie sieht darin eine vertane Chance zum Bürokratieabbau. Das Bundeskabinett hat die novellierte Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) beschlossen. Während bislang eine Schwelle von 20 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung galt, ab der Betreiber einen entsprechenden Nachhaltigkeitsnachweis für die EEG-Vergütung erbringen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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