Langenfeld (ots) -
Unternehmer wollen ihr Lebenswerk sichern und ihr Vermögen über Generationen erhalten. Doch die Diskussion um die Erbschaftsteuer und die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sorgen für Unsicherheit. Immer häufiger rückt deshalb die Familienstiftung in den Fokus. Warum eine übereilte Gründung zum Problem werden kann und worauf es stattdessen ankommt, erklärt Stiftungsexperte Sascha Drache.
Wer ein Unternehmen und beträchtliche Vermögenswerte an die nächste Generation weitergeben möchte, muss wirtschaftliche Interessen, familiäre Erwartungen und steuerliche Rahmenbedingungen miteinander vereinbaren. Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Besonders die mögliche Neubewertung der steuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen lässt viele Betroffene über eine schnelle Vermögensübertragung oder die Errichtung einer Familienstiftung nachdenken. Was dabei häufig übersehen wird: Eine Stiftung schafft langfristige Bindungen, die sich später nur eingeschränkt verändern lassen. "Die meisten, die eine Stiftung wollen, wissen, wovor sie schützen soll. Aber nicht, wofür sie stehen soll. Der Unterschied klingt klein, ist er aber nicht. 'Wovor' ist Angst. 'Wofür' ist Entscheidung", erklärt Stiftungsexperte Sascha Drache.
"Unternehmer glauben, sie halten sich Optionen offen. In Wahrheit schließen sie Optionen, ohne es zu bemerken", warnt Sascha Drache. Der Stiftungsexperte beschäftigt sich bereits seit 2007 mit Vermögensschutz und der langfristigen Organisation größerer Vermögen. In dieser Zeit hat er mehr als 800 Unternehmer begleitet und dabei immer wieder festgestellt, dass Mandanten bereits mit konkreten Vorstellungen einer Familienstiftung in die Beratung kommen, obwohl wesentliche Fragen zur Unternehmensnachfolge, zu den Begünstigten und zur künftigen Verantwortung noch offen sind. In seinem Buch "Falsch reich - Warum Erfolg nicht trägt", das im September 2026 im Bourdon Verlag erschienen ist, greift er genau diese Problematik auf. Sein Ansatz: Bevor eine Stiftung errichtet wird, muss geklärt sein, welche Aufgabe das Vermögen künftig erfüllen soll und ob die gewählte Struktur auch ohne den Gründer dauerhaft funktioniert.
Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum die Unsicherheit keinen Schnellschuss rechtfertigt
Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Diskussion um die Erbschaftsteuer erneut verschärft. Am 12. und 13. Oktober 2026 standen unterschiedliche Regelungen auf dem Prüfstand. Während sich das erste Verfahren unter anderem mit der Bewertung von Grundbesitz, persönlichen Freibeträgen und Steuersätzen beschäftigte, ging es im zweiten um die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Gerade für Unternehmerfamilien ist diese Frage von erheblicher Bedeutung, da entsprechende Begünstigungen bei der Übertragung größerer Unternehmenswerte eine wichtige Rolle spielen können.
Dennoch lässt sich aus den mündlichen Verhandlungen nicht ableiten, welche Änderungen tatsächlich folgen werden. Bereits 2014 erklärte das Gericht Teile der damaligen Verschonungsregelungen für verfassungswidrig, ließ sie jedoch zunächst weitergelten. Ob diesmal ein ähnliches Vorgehen gewählt wird, bleibt offen. Eine Familienstiftung allein aus Sorge vor einer möglichen Reform zu errichten, wäre deshalb eine Entscheidung auf unsicherer Grundlage. Entscheidend ist vielmehr, ob die langfristige Vermögensordnung bereits ausreichend durchdacht wurde.
Warum die eigentlichen Probleme der Unternehmensnachfolge häufig woanders liegen
Während sich die öffentliche Diskussion vor allem um Steuersätze und mögliche Begünstigungen dreht, entstehen viele Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge unabhängig davon. Das zeigt auch der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025: Demnach waren 38 Prozent der beratenen Alt-Inhaber zum Beratungszeitpunkt nicht ausreichend auf die Übergabe vorbereitet. Weitere 28 Prozent hatten Schwierigkeiten, emotional loszulassen. Hinzu kommen ungeklärte Verantwortlichkeiten, fehlende Vollmachten und potenzielle Nachfolger, deren Zukunftsperspektive über Jahre ungewiss bleibt.
Gerade in familiengeführten Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben. Denn solange sämtliche Entscheidungen beim bisherigen Eigentümer zusammenlaufen, fehlt häufig eine Struktur, die auch ohne ihn funktioniert. Eine Familienstiftung kann zwar dabei helfen, Vermögen dauerhaft zu organisieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. Sie ersetzt jedoch keine vorherige Verständigung über die Ziele und Erwartungen innerhalb der Familie. "Denn jeder Monat, in dem Unternehmer nichts festlegen, legt etwas anderes fest: dass das, was jetzt gilt, weiter gelten wird", verdeutlicht Sascha Drache.
Familienstiftung gründen: Warum der Zweck wichtiger ist als die steuerliche Ersparnis
Wer angesichts des erwarteten Karlsruher Urteils zur Erbschaftsteuer über die Gründung einer Familienstiftung nachdenkt, sollte zunächst deren langfristige Folgen berücksichtigen. Denn mit der Errichtung entsteht eine eigenständige juristische Person, deren Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck dienen soll. Entsprechend weitreichend sind die Entscheidungen, die bereits vor der Gründung getroffen werden müssen. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Familienmitglieder unter welchen Voraussetzungen begünstigt werden sollen. Ebenso muss geregelt sein, wer künftig im Stiftungsvorstand entscheidet, wie die Nachfolge innerhalb der Organe funktioniert und welche wirtschaftliche Aufgabe das Vermögen erfüllen soll. Besonders anspruchsvoll wird es, wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen: Während ein Familienmitglied möglichst hohe Ausschüttungen erwartet, möchte ein anderes das Vermögen langfristig reinvestieren. Ohne klare Prioritäten können solche Konflikte die Stiftung dauerhaft belasten. Eine tragfähige Stiftungssatzung muss deshalb auch regeln, wie mit unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikten umgegangen werden soll.
Dass eine Familienstiftung auch unabhängig von möglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts steuerliche Fragen aufwirft, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024. Demnach kann bei der Errichtung einer Familienstiftung für die Bestimmung der Steuerklasse und des Freibetrags entscheidend sein, welcher nach der Satzung begünstigten Person das entfernteste Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter zukommt. Dabei können auch zukünftige Generationen berücksichtigt werden, selbst wenn entsprechende Nachkommen noch nicht geboren sind. Sieht die Satzung beispielsweise Leistungen an Urenkel vor, kann dies zu einem niedrigeren Freibetrag führen als bei einer Stiftung, die ausschließlich die Kinder des Stifters begünstigt. Hinzu kommt, dass Familienstiftungen grundsätzlich alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegen. Eine Stiftung bietet damit keinen pauschalen Schutz vor steuerlichen Belastungen oder künftigen Gesetzesänderungen. Umso wichtiger ist eine Gestaltung, die nicht allein auf kurzfristige Vorteile ausgerichtet ist.
Der Drei-Jahres-Test: Wann sich zeigt, ob eine Stiftung wirklich funktioniert
Ob eine Familienstiftung langfristig funktioniert, zeigt sich nicht allein an ihrer erfolgreichen Gründung. Entscheidend ist vielmehr, ob die festgelegten Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege auch im Alltag Bestand haben. Sascha Drache nutzt dafür den sogenannten Drei-Jahres-Test. In den ersten Jahren profitieren viele Stiftungen noch von der persönlichen Beteiligung ihres Gründers, der Unklarheiten beseitigen, Konflikte vermitteln und Entscheidungen beeinflussen kann.
Erst wenn diese Unterstützung zunehmend wegfällt, zeigt sich, ob die Stiftung eigenständig handlungsfähig bleibt. Sind Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt oder verfolgen die Begünstigten unterschiedliche Interessen, können langwierige Auseinandersetzungen entstehen. Besonders schwierig wird es, wenn die Satzung für solche Fälle keine klaren Vorgaben enthält. Deshalb müssen die Strukturen einer Familienstiftung von Anfang an so gestaltet sein, dass sie auch ohne den Gründer funktionieren.
Aufgeschobene Entscheidungen können Unternehmer teuer zu stehen kommen
Welche wirtschaftlichen Folgen eine fehlende Nachfolgeplanung haben kann, zeigt ein Fall aus der Beratungspraxis von Sascha Drache. Ein Unternehmer schob die Übergabe der Geschäftsführung sieben Jahre lang auf, obwohl zunächst geeignete interne Kandidaten zur Verfügung standen. Da ihnen eine verbindliche Perspektive fehlte, gingen diese Möglichkeiten nach und nach verloren. Schließlich mussten externe Führungskräfte gesucht, Unternehmensbewertungen erneuert und umfangreiche Beratungsprozesse eingeleitet werden. Die dadurch entstandenen Kosten beliefen sich auf rund 280.000 Euro.
Ausschlaggebend war dabei keine ungünstige Steuerregelung, sondern die jahrelang aufgeschobene Entscheidung über die Nachfolge. Das Beispiel verdeutlicht, dass auch das Abwarten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Gerade in Unternehmen, deren Geschäftsführung stark auf den bisherigen Eigentümer ausgerichtet ist, sollten deshalb frühzeitig verbindliche Regelungen für die künftige Verantwortung getroffen werden.
Fazit: Der richtige Zeitpunkt für eine Familienstiftung steht in keinem Kalender
Welche Folgen das erwartete Karlsruher Urteil für die Erbschaftsteuer haben wird, bleibt abzuwarten. Für Unternehmerfamilien ist das jedoch kein Grund, ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung aufzuschieben oder vorschnell eine Familienstiftung zu errichten. Vielmehr sollten sie die Zeit nutzen, um grundlegende Fragen zu klären. Wer soll das Unternehmen künftig führen? Welche Familienmitglieder sollen vom Vermögen profitieren? Welche Aufgaben soll es langfristig erfüllen und wie werden Entscheidungen bei unterschiedlichen Interessen getroffen? Sind diese Fragen bereits beantwortet, kann es sinnvoll sein, eine ohnehin geplante Vermögensübertragung unter dem geltenden Recht prüfen zu lassen. Stehen dagegen kurzfristige steuerliche Vorteile im Vordergrund, kommen im Einzelfall auch flexiblere Lösungen infrage, etwa Schenkungen mit geeigneten Widerrufsvorbehalten oder Steuerklauseln. Welche Gestaltung rechtlich und steuerlich geeignet ist, sollte gemeinsam mit qualifizierten Rechts- und Steuerberatern geprüft werden.
Eine Familienstiftung kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um Vermögen über Generationen zu erhalten, familiäre Interessen zu ordnen und unternehmerische Kontinuität zu sichern. Allerdings ist sie nicht für jede Familie die richtige Lösung. Insbesondere wenn spätere Flexibilität wichtiger ist als eine dauerhafte Vermögensbindung, können andere Gestaltungen besser geeignet sein. "Entscheidend ist, frühzeitig die Voraussetzungen für eine tragfähige Vermögensordnung zu schaffen, statt sich bei der Stiftungsgründung von möglichen steuerlichen Veränderungen unter Zeitdruck setzen zu lassen. Denn langfristige Sicherheit entsteht nicht durch Zeitdruck, sondern durch Klarheit", betont Sascha Drache abschließend.
Sie möchten wissen, wie Sie Ihr Vermögen langfristig sichern und Ihre Unternehmensnachfolge mit einer passenden Stiftungsstruktur vorausschauend gestalten können? Dann melden Sie sich jetzt bei Sascha Drache (https://www.stiftung.de) und vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch!
Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Original-Content von: Ratgeber Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/167546/6379985
Unternehmer wollen ihr Lebenswerk sichern und ihr Vermögen über Generationen erhalten. Doch die Diskussion um die Erbschaftsteuer und die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sorgen für Unsicherheit. Immer häufiger rückt deshalb die Familienstiftung in den Fokus. Warum eine übereilte Gründung zum Problem werden kann und worauf es stattdessen ankommt, erklärt Stiftungsexperte Sascha Drache.
Wer ein Unternehmen und beträchtliche Vermögenswerte an die nächste Generation weitergeben möchte, muss wirtschaftliche Interessen, familiäre Erwartungen und steuerliche Rahmenbedingungen miteinander vereinbaren. Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch die Verfahren des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer. Besonders die mögliche Neubewertung der steuerlichen Verschonung von Betriebsvermögen lässt viele Betroffene über eine schnelle Vermögensübertragung oder die Errichtung einer Familienstiftung nachdenken. Was dabei häufig übersehen wird: Eine Stiftung schafft langfristige Bindungen, die sich später nur eingeschränkt verändern lassen. "Die meisten, die eine Stiftung wollen, wissen, wovor sie schützen soll. Aber nicht, wofür sie stehen soll. Der Unterschied klingt klein, ist er aber nicht. 'Wovor' ist Angst. 'Wofür' ist Entscheidung", erklärt Stiftungsexperte Sascha Drache.
"Unternehmer glauben, sie halten sich Optionen offen. In Wahrheit schließen sie Optionen, ohne es zu bemerken", warnt Sascha Drache. Der Stiftungsexperte beschäftigt sich bereits seit 2007 mit Vermögensschutz und der langfristigen Organisation größerer Vermögen. In dieser Zeit hat er mehr als 800 Unternehmer begleitet und dabei immer wieder festgestellt, dass Mandanten bereits mit konkreten Vorstellungen einer Familienstiftung in die Beratung kommen, obwohl wesentliche Fragen zur Unternehmensnachfolge, zu den Begünstigten und zur künftigen Verantwortung noch offen sind. In seinem Buch "Falsch reich - Warum Erfolg nicht trägt", das im September 2026 im Bourdon Verlag erschienen ist, greift er genau diese Problematik auf. Sein Ansatz: Bevor eine Stiftung errichtet wird, muss geklärt sein, welche Aufgabe das Vermögen künftig erfüllen soll und ob die gewählte Struktur auch ohne den Gründer dauerhaft funktioniert.
Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht: Warum die Unsicherheit keinen Schnellschuss rechtfertigt
Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Diskussion um die Erbschaftsteuer erneut verschärft. Am 12. und 13. Oktober 2026 standen unterschiedliche Regelungen auf dem Prüfstand. Während sich das erste Verfahren unter anderem mit der Bewertung von Grundbesitz, persönlichen Freibeträgen und Steuersätzen beschäftigte, ging es im zweiten um die steuerliche Verschonung von Betriebsvermögen. Gerade für Unternehmerfamilien ist diese Frage von erheblicher Bedeutung, da entsprechende Begünstigungen bei der Übertragung größerer Unternehmenswerte eine wichtige Rolle spielen können.
Dennoch lässt sich aus den mündlichen Verhandlungen nicht ableiten, welche Änderungen tatsächlich folgen werden. Bereits 2014 erklärte das Gericht Teile der damaligen Verschonungsregelungen für verfassungswidrig, ließ sie jedoch zunächst weitergelten. Ob diesmal ein ähnliches Vorgehen gewählt wird, bleibt offen. Eine Familienstiftung allein aus Sorge vor einer möglichen Reform zu errichten, wäre deshalb eine Entscheidung auf unsicherer Grundlage. Entscheidend ist vielmehr, ob die langfristige Vermögensordnung bereits ausreichend durchdacht wurde.
Warum die eigentlichen Probleme der Unternehmensnachfolge häufig woanders liegen
Während sich die öffentliche Diskussion vor allem um Steuersätze und mögliche Begünstigungen dreht, entstehen viele Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge unabhängig davon. Das zeigt auch der DIHK-Report Unternehmensnachfolge 2025: Demnach waren 38 Prozent der beratenen Alt-Inhaber zum Beratungszeitpunkt nicht ausreichend auf die Übergabe vorbereitet. Weitere 28 Prozent hatten Schwierigkeiten, emotional loszulassen. Hinzu kommen ungeklärte Verantwortlichkeiten, fehlende Vollmachten und potenzielle Nachfolger, deren Zukunftsperspektive über Jahre ungewiss bleibt.
Gerade in familiengeführten Unternehmen kann das erhebliche Folgen haben. Denn solange sämtliche Entscheidungen beim bisherigen Eigentümer zusammenlaufen, fehlt häufig eine Struktur, die auch ohne ihn funktioniert. Eine Familienstiftung kann zwar dabei helfen, Vermögen dauerhaft zu organisieren und Verantwortlichkeiten festzulegen. Sie ersetzt jedoch keine vorherige Verständigung über die Ziele und Erwartungen innerhalb der Familie. "Denn jeder Monat, in dem Unternehmer nichts festlegen, legt etwas anderes fest: dass das, was jetzt gilt, weiter gelten wird", verdeutlicht Sascha Drache.
Familienstiftung gründen: Warum der Zweck wichtiger ist als die steuerliche Ersparnis
Wer angesichts des erwarteten Karlsruher Urteils zur Erbschaftsteuer über die Gründung einer Familienstiftung nachdenkt, sollte zunächst deren langfristige Folgen berücksichtigen. Denn mit der Errichtung entsteht eine eigenständige juristische Person, deren Vermögen dauerhaft einem festgelegten Zweck dienen soll. Entsprechend weitreichend sind die Entscheidungen, die bereits vor der Gründung getroffen werden müssen. Dazu gehört zunächst die Frage, welche Familienmitglieder unter welchen Voraussetzungen begünstigt werden sollen. Ebenso muss geregelt sein, wer künftig im Stiftungsvorstand entscheidet, wie die Nachfolge innerhalb der Organe funktioniert und welche wirtschaftliche Aufgabe das Vermögen erfüllen soll. Besonders anspruchsvoll wird es, wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen: Während ein Familienmitglied möglichst hohe Ausschüttungen erwartet, möchte ein anderes das Vermögen langfristig reinvestieren. Ohne klare Prioritäten können solche Konflikte die Stiftung dauerhaft belasten. Eine tragfähige Stiftungssatzung muss deshalb auch regeln, wie mit unterschiedlichen Interessen und möglichen Konflikten umgegangen werden soll.
Dass eine Familienstiftung auch unabhängig von möglichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts steuerliche Fragen aufwirft, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Februar 2024. Demnach kann bei der Errichtung einer Familienstiftung für die Bestimmung der Steuerklasse und des Freibetrags entscheidend sein, welcher nach der Satzung begünstigten Person das entfernteste Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter zukommt. Dabei können auch zukünftige Generationen berücksichtigt werden, selbst wenn entsprechende Nachkommen noch nicht geboren sind. Sieht die Satzung beispielsweise Leistungen an Urenkel vor, kann dies zu einem niedrigeren Freibetrag führen als bei einer Stiftung, die ausschließlich die Kinder des Stifters begünstigt. Hinzu kommt, dass Familienstiftungen grundsätzlich alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer unterliegen. Eine Stiftung bietet damit keinen pauschalen Schutz vor steuerlichen Belastungen oder künftigen Gesetzesänderungen. Umso wichtiger ist eine Gestaltung, die nicht allein auf kurzfristige Vorteile ausgerichtet ist.
Der Drei-Jahres-Test: Wann sich zeigt, ob eine Stiftung wirklich funktioniert
Ob eine Familienstiftung langfristig funktioniert, zeigt sich nicht allein an ihrer erfolgreichen Gründung. Entscheidend ist vielmehr, ob die festgelegten Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege auch im Alltag Bestand haben. Sascha Drache nutzt dafür den sogenannten Drei-Jahres-Test. In den ersten Jahren profitieren viele Stiftungen noch von der persönlichen Beteiligung ihres Gründers, der Unklarheiten beseitigen, Konflikte vermitteln und Entscheidungen beeinflussen kann.
Erst wenn diese Unterstützung zunehmend wegfällt, zeigt sich, ob die Stiftung eigenständig handlungsfähig bleibt. Sind Zuständigkeiten nicht eindeutig geregelt oder verfolgen die Begünstigten unterschiedliche Interessen, können langwierige Auseinandersetzungen entstehen. Besonders schwierig wird es, wenn die Satzung für solche Fälle keine klaren Vorgaben enthält. Deshalb müssen die Strukturen einer Familienstiftung von Anfang an so gestaltet sein, dass sie auch ohne den Gründer funktionieren.
Aufgeschobene Entscheidungen können Unternehmer teuer zu stehen kommen
Welche wirtschaftlichen Folgen eine fehlende Nachfolgeplanung haben kann, zeigt ein Fall aus der Beratungspraxis von Sascha Drache. Ein Unternehmer schob die Übergabe der Geschäftsführung sieben Jahre lang auf, obwohl zunächst geeignete interne Kandidaten zur Verfügung standen. Da ihnen eine verbindliche Perspektive fehlte, gingen diese Möglichkeiten nach und nach verloren. Schließlich mussten externe Führungskräfte gesucht, Unternehmensbewertungen erneuert und umfangreiche Beratungsprozesse eingeleitet werden. Die dadurch entstandenen Kosten beliefen sich auf rund 280.000 Euro.
Ausschlaggebend war dabei keine ungünstige Steuerregelung, sondern die jahrelang aufgeschobene Entscheidung über die Nachfolge. Das Beispiel verdeutlicht, dass auch das Abwarten erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann. Gerade in Unternehmen, deren Geschäftsführung stark auf den bisherigen Eigentümer ausgerichtet ist, sollten deshalb frühzeitig verbindliche Regelungen für die künftige Verantwortung getroffen werden.
Fazit: Der richtige Zeitpunkt für eine Familienstiftung steht in keinem Kalender
Welche Folgen das erwartete Karlsruher Urteil für die Erbschaftsteuer haben wird, bleibt abzuwarten. Für Unternehmerfamilien ist das jedoch kein Grund, ihre Vermögens- und Nachfolgeplanung aufzuschieben oder vorschnell eine Familienstiftung zu errichten. Vielmehr sollten sie die Zeit nutzen, um grundlegende Fragen zu klären. Wer soll das Unternehmen künftig führen? Welche Familienmitglieder sollen vom Vermögen profitieren? Welche Aufgaben soll es langfristig erfüllen und wie werden Entscheidungen bei unterschiedlichen Interessen getroffen? Sind diese Fragen bereits beantwortet, kann es sinnvoll sein, eine ohnehin geplante Vermögensübertragung unter dem geltenden Recht prüfen zu lassen. Stehen dagegen kurzfristige steuerliche Vorteile im Vordergrund, kommen im Einzelfall auch flexiblere Lösungen infrage, etwa Schenkungen mit geeigneten Widerrufsvorbehalten oder Steuerklauseln. Welche Gestaltung rechtlich und steuerlich geeignet ist, sollte gemeinsam mit qualifizierten Rechts- und Steuerberatern geprüft werden.
Eine Familienstiftung kann ein wirkungsvolles Instrument sein, um Vermögen über Generationen zu erhalten, familiäre Interessen zu ordnen und unternehmerische Kontinuität zu sichern. Allerdings ist sie nicht für jede Familie die richtige Lösung. Insbesondere wenn spätere Flexibilität wichtiger ist als eine dauerhafte Vermögensbindung, können andere Gestaltungen besser geeignet sein. "Entscheidend ist, frühzeitig die Voraussetzungen für eine tragfähige Vermögensordnung zu schaffen, statt sich bei der Stiftungsgründung von möglichen steuerlichen Veränderungen unter Zeitdruck setzen zu lassen. Denn langfristige Sicherheit entsteht nicht durch Zeitdruck, sondern durch Klarheit", betont Sascha Drache abschließend.
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Pressekontakt:
RS Ratgeber Stiftung Beratung e.K.
Vertreten durch: Sascha Drache
E-Mail: info@ratgeber-stiftung.de
Website: https://www.stiftung.de
Original-Content von: Ratgeber Stiftung, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/167546/6379985
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