Betreiber großer Photovoltaikanlagen erhalten für Redispatch-Abregelungen zunehmend Rechnungen statt Gutschriften. Was hat sich geändert? Sebastian Schnurre: Für Anlagen im Verteilnetz hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage Ende 2025 geändert. Vorher war die finanzielle Abwicklung Sache zwischen Netzbetreiber und Direktvermarkter. Der Netzbetreiber schuldete diesem eigentlich die abgeregelte Strommenge, lieferte sie aber nicht, weil der bilanzielle Ausgleich nie funktioniert hat. Stattdessen zahlte er nach einer Branchenlösung den sogenannten BDEW-Mischpreis. Das passte im Grundsatz: Der Direktvermarkter ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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