Die ständerätliche Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-S) in der Schweiz hat sich bei ihren Beratungen in dieser Woche mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten dafür ausgesprochen, bei der Abnahme- und Vergütungspflicht gemäß Energiegesetz dem Antrag des Bundesrates zu folgen. Damit solle insbesondere die gesetzlich garantierten Minimalvergütungen für erneuerbar produzierten Strom aus Anlagen mit einer Leistung bis 150 Kilowatt wegfallen, wie es in der offiziellen Mitteilung heißt. Die Kommission begründet dies damit, dass die Kosten dafür von den Kunden in der Grundversorgung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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