Saarlouis (ots) -
Es ist die erste von insgesamt sieben laufenden Klagen gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm in Städten - mit bundesweiter Signalwirkung: Am 5. November verhandelt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für einen wirksamen Lärmaktionsplan in Saarbrücken. Erstmals fordert damit eine Umweltorganisation gerichtlich die Änderung eines für das ganze Stadtgebiet geltenden Lärmaktionsplans.
Im Erfolgsfall muss Saarbrücken wirksame Lärmschutzmaßnahmen wie Tempo 30 an besonders lauten Hauptverkehrsstraßen, eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Verkehrslärms und Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in den Lärmaktionsplan aufnehmen. In Saarbrücken sind insgesamt 71.900 Menschen gesundheitsschädlichen Dauerlärmpegeln von mindestens 55 dB(A) ausgesetzt.
Die Verhandlung ist öffentlich. DUH-Leiter für Verkehr und Luftreinhaltung Robin Kulpa steht ab 9.15 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung. Für die Vermittlung und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung DUH
- Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
Datum:
Donnerstag, 5. November 2026 um 10.00 Uhr
Ort:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis
Sitzungssaal II
Pressekontakt:
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6380420
Es ist die erste von insgesamt sieben laufenden Klagen gegen gesundheitsschädlichen Verkehrslärm in Städten - mit bundesweiter Signalwirkung: Am 5. November verhandelt das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für einen wirksamen Lärmaktionsplan in Saarbrücken. Erstmals fordert damit eine Umweltorganisation gerichtlich die Änderung eines für das ganze Stadtgebiet geltenden Lärmaktionsplans.
Im Erfolgsfall muss Saarbrücken wirksame Lärmschutzmaßnahmen wie Tempo 30 an besonders lauten Hauptverkehrsstraßen, eine langfristige Strategie zur Reduzierung des Verkehrslärms und Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete in den Lärmaktionsplan aufnehmen. In Saarbrücken sind insgesamt 71.900 Menschen gesundheitsschädlichen Dauerlärmpegeln von mindestens 55 dB(A) ausgesetzt.
Die Verhandlung ist öffentlich. DUH-Leiter für Verkehr und Luftreinhaltung Robin Kulpa steht ab 9.15 Uhr vor Ort für Interviews zur Verfügung. Für die Vermittlung und Rückfragen wenden Sie sich gern an den DUH-Newsroom.
Teilnehmende:
- Robin Kulpa, Leiter Verkehr und Luftreinhaltung DUH
- Remo Klinger, Rechtsanwalt Geulen & Klinger
Datum:
Donnerstag, 5. November 2026 um 10.00 Uhr
Ort:
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes
Kaiser-Wilhelm-Straße 15, 66740 Saarlouis
Sitzungssaal II
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