BRÜSSEL (dpa-AFX) - Offiziell ernannt wird der Präsident oder die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB) durch die Staats- und Regierungschefs der EU. Sie müssen sich mit sogenannter verstärkter qualifizierter Mehrheit auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten verständigen, die oder der die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes innehat. Bevor es bei einem Treffen der Staats- und Regierungschefs, dem sogenannten Europäischen Rat, aber zur Ernennung kommt, müssen einige Schritte passieren.
Für die qualifizierte Mehrheit müssen mindestens 16 der 21 Euro-Länder mit "Ja" stimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent des Euro-Währungsgebiets repräsentieren.
Zwar dürfte es beim Bestimmen der Nachfolge für den EZB-Chefposten sehr viele informelle Gespräche geben. Formell aber schlagen zunächst die Mitgliedstaaten Kandidatinnen und Kandidaten für die Zentralbank-Spitze vor. Im Anschluss berät und verständigt sich die Euro-Gruppe, das informelle Gremium der Wirtschafts- und Finanzminister der Länder mit Euro, auf eine Personalie. Es ist allerdings zu erwarten, dass sich diese Debatte auf die höchste Ebene zu den Staats- und Regierungschefs verlagert.
Daran anschließend müssen das Europäische Parlament und der EZB-Rat noch angehört werden. Der EZB-Rat ist das oberste Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank und besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Zentralbank-Präsidenten der Euro-Länder. Nachdem ihre Stellungnahmen angenommen sind, ernennen die Staats- und Regierungschefs die neue EZB-Spitze offiziell./rdz/DP/stk
