Köln (ots) -
Als der weinende Felix (Name geändert) vom Jugendamt aus der Kita abgeholt und in eine Wohngruppe gebracht wird, ist er sechs. Aufgewachsen war er bis zu diesem Zeitpunkt bei Pflegeeltern, zu denen er schon als Säugling gekommen war. Erst 20 Monate später darf der Junge wieder nach Hause zu seinen "Herzeltern". Ein Gericht hatte festgestellt, dass nicht die Pflegeeltern, sondern die Trennung von ihnen das Kindeswohl gefährdet.
Felix ist kein Einzelfall, berichtet Tillmann Nöldeke vom Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder (https://www.pflegekinder.info) (BSN). Immer wieder würden Jugendämter eigentlich auf Dauer angelegte Pflegeverhältnisse kündigen, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen sei. "Teilweise werden die Kinder dann einfach vom Jugendamt abgeholt und zu einer neuen Pflegestelle gebracht", so Nöldeke.
Die Landesjugendämter haben nun in ihrer Stellungnahme zum Kindschaftsrechts-Modernisierungsgesetz (KiMoG) bestätigt: Um ein Pflegekind aus der Pflegefamilie herauszunehmen und im Heim oder bei einer anderen Pflegefamilie unterzubringen, bedarf es keiner Kindeswohlgefährdung. Es reicht aus, wenn die Eignung der Pflegeeltern "in Frage steht".
"Diese Kinder verlieren von einem Tag auf den anderen ihre sozialen Eltern, ihre sozialen Geschwister, ihr vertrautes Zuhause, das ihnen bislang Schutz und liebevolle Zuwendung auch in schwierigen Momenten gab", erklärt Nöldeke, selbst Pflegevater. Gerade für die ohnehin bereits häufig traumatisierten Pflegekinder sei das eine Lebenskatastrophe, die sie in ihrer Entwicklung massiv zurückwerfe. Mögliche Spätfolgen reichten von Schwierigkeiten in Paarbeziehungen bis zu psychischen Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch und Delinquenz.
Das BSN hat nun mit Unterstützung der Pflegefamilien-Landesverbände Nordrhein-Westfalen (PAN) und Sachsen-Anhalt (LVPALSA) einen Appell an die Bundesregierung gerichtet, der fordert:
"Der größtmögliche staatliche Eingriff in das Leben eines Kindes - die Trennung von seiner Familie - darf bei Pflegekindern nicht länger im freien Ermessen des Jugendamtes liegen."
Wie ein leibliches Kind dürfe ein Pflegekind aus seiner Pflegefamilie nur bei Kindeswohlgefährdung herausgenommen werden - als letztes Mittel, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. Deshalb seien neben einem restriktiven Paragraphen zum Pflegestellenwechsel auch Änderungen in der Sozialgesetzgebung erforderlich.
"Schicksale wie das von Felix dürfen sich nicht wiederholen", mahnt Nöldeke.
Vollständige Presseerklärung (https://www.pflegekinder.info/aktuelles/)
Pressekontakt:
Tillmann Nöldeke
+49 1577 6672644
bsn@pflegekinder.info
www.pflegekinder.info
Original-Content von: Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/183831/6381046
Als der weinende Felix (Name geändert) vom Jugendamt aus der Kita abgeholt und in eine Wohngruppe gebracht wird, ist er sechs. Aufgewachsen war er bis zu diesem Zeitpunkt bei Pflegeeltern, zu denen er schon als Säugling gekommen war. Erst 20 Monate später darf der Junge wieder nach Hause zu seinen "Herzeltern". Ein Gericht hatte festgestellt, dass nicht die Pflegeeltern, sondern die Trennung von ihnen das Kindeswohl gefährdet.
Felix ist kein Einzelfall, berichtet Tillmann Nöldeke vom Bündnis Sicheres Nest für Pflegekinder (https://www.pflegekinder.info) (BSN). Immer wieder würden Jugendämter eigentlich auf Dauer angelegte Pflegeverhältnisse kündigen, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen sei. "Teilweise werden die Kinder dann einfach vom Jugendamt abgeholt und zu einer neuen Pflegestelle gebracht", so Nöldeke.
Die Landesjugendämter haben nun in ihrer Stellungnahme zum Kindschaftsrechts-Modernisierungsgesetz (KiMoG) bestätigt: Um ein Pflegekind aus der Pflegefamilie herauszunehmen und im Heim oder bei einer anderen Pflegefamilie unterzubringen, bedarf es keiner Kindeswohlgefährdung. Es reicht aus, wenn die Eignung der Pflegeeltern "in Frage steht".
"Diese Kinder verlieren von einem Tag auf den anderen ihre sozialen Eltern, ihre sozialen Geschwister, ihr vertrautes Zuhause, das ihnen bislang Schutz und liebevolle Zuwendung auch in schwierigen Momenten gab", erklärt Nöldeke, selbst Pflegevater. Gerade für die ohnehin bereits häufig traumatisierten Pflegekinder sei das eine Lebenskatastrophe, die sie in ihrer Entwicklung massiv zurückwerfe. Mögliche Spätfolgen reichten von Schwierigkeiten in Paarbeziehungen bis zu psychischen Erkrankungen, Suchtmittelmissbrauch und Delinquenz.
Das BSN hat nun mit Unterstützung der Pflegefamilien-Landesverbände Nordrhein-Westfalen (PAN) und Sachsen-Anhalt (LVPALSA) einen Appell an die Bundesregierung gerichtet, der fordert:
"Der größtmögliche staatliche Eingriff in das Leben eines Kindes - die Trennung von seiner Familie - darf bei Pflegekindern nicht länger im freien Ermessen des Jugendamtes liegen."
Wie ein leibliches Kind dürfe ein Pflegekind aus seiner Pflegefamilie nur bei Kindeswohlgefährdung herausgenommen werden - als letztes Mittel, wenn andere Hilfen nicht ausreichen. Deshalb seien neben einem restriktiven Paragraphen zum Pflegestellenwechsel auch Änderungen in der Sozialgesetzgebung erforderlich.
"Schicksale wie das von Felix dürfen sich nicht wiederholen", mahnt Nöldeke.
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