Berlin - Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigte Gesetzentwurf zur Bestrafung verbaler sexueller Belästigung und zur Verschärfung des Strafrechts bei Vergewaltigung ist fertig und soll an diesem Montag an Länder und Verbände mit der Möglichkeit zur Stellungnahme verschickt werden. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach der neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um missglückte Komplimente, heißt es in dem Entwurf.
Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei 20 Jahren liegen. In manchen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre. Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Verursachen Täter eine Schwangerschaft, soll ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Hubig sagte dem RND, sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt seien ein massives Problem und gehörten für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfe man nicht hinnehmen. Man müsse entschlossen dagegen vorgehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es brauche rote Linien und Strafen, die die Täter spüren ließen: Sexuelle Übergriffe seien inakzeptabel, das gelte für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung. Die sexuelle Selbstbestimmung sei nicht verhandelbar.
Wer eine andere Person durch eine sexuell bestimmte Äußerung oder Geste belästigt, soll sich nach der neuen Strafvorschrift dann strafbar machen, wenn die Äußerung oder Geste dazu geeignet ist, die andere Person einzuschüchtern oder zu bedrängen. Für solche Taten soll eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe verhängt werden können. Es gehe dabei nicht um missglückte Komplimente, heißt es in dem Entwurf.
Für Vergewaltigungen und gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe soll künftig die Verjährungsfrist einheitlich bei 20 Jahren liegen. In manchen Fällen beträgt sie nach derzeitigem Recht lediglich fünf Jahre. Gruppenvergewaltigungen und andere gemeinschaftlich begangene sexuelle Übergriffe sollen mit nicht weniger als fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Begehen mehrere Beteiligte einen sexuellen Übergriff oder eine sexuelle Nötigung gemeinschaftlich, soll künftig eine Mindeststrafe von drei Jahren gelten. Bisher ist eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Verursachen Täter eine Schwangerschaft, soll ebenfalls eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten.
Hubig sagte dem RND, sexuelle Belästigungen und sexualisierte Gewalt seien ein massives Problem und gehörten für zu viele Frauen zum Alltag. Das dürfe man nicht hinnehmen. Man müsse entschlossen dagegen vorgehen, auch mit den Mitteln des Strafrechts. Es brauche rote Linien und Strafen, die die Täter spüren ließen: Sexuelle Übergriffe seien inakzeptabel, das gelte für körperliche Gewalt genauso wie für verbale Belästigung und Bedrohung. Die sexuelle Selbstbestimmung sei nicht verhandelbar.
© 2026 dts Nachrichtenagentur
