Köln (ots) -
2027 bringt zahlreiche Änderungen für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Für bestimmte Kartenführerscheine endet die Umtauschfrist, Österreich stellt vollständig auf die digitale Vignette um und beim Laden von Elektroautos greifen neue Vorgaben. Auch bei Versicherungen, Bahnangeboten und E-Scootern gibt es Neuerungen. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt einen Überblick über wichtige Termine und bereits beschlossene Änderungen sowie Vorhaben, deren Umsetzung noch aussteht.
Kraftstoffpreise und Kfz-Versicherung: Veränderte Rahmenbedingungen
Zum 31. Dezember 2026 endet der Tankrabatt. Ein von der Bundesregierung spätestens zum 1. Januar 2027 angekündigter vorübergehender Spritpreisdeckel ist bislang nicht beschlossen. Zudem könnte eine höhere Treibhausgasminderungsquote die Preise an der Tankstelle beeinflussen: Sie steigt 2027 von 12 auf 17,5 Prozent. Kraftstoffanbieter werden damit verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe stärker zu mindern. Daraus entstehende Kosten könnten sie an der Zapfsäule weitergeben. Beim CO2-Preis für Kraftstoffe hat der Bundestag beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne 2027 fortzuführen. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr auf 2028.
Bei der Kfz-Versicherung ändern sich für Millionen Autofahrer die Regional- und Typklassen. Nach der neuen GDV-Regionalstatistik werden in der Haftpflichtversicherung rund 5,2 Millionen Autofahrer niedriger und 4,8 Millionen höher eingestuft. Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke wider. Bei den Typklassen, die sich nach den Schadenbilanzen der Fahrzeugtypen richten, erhalten 7,4 Millionen Haftpflichtversicherte eine höhere und 5,1 Millionen eine niedrigere Einstufung; für fast 30 Millionen bleibt die Typklasse unverändert. Die tatsächliche Prämie hängt aber noch von weiteren Faktoren ab. Die GDV-Einstufungen sind für Versicherer unverbindlich.
Führerschein: Umtauschfrist endet am 19. Januar
Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 in die neue Kartenversion umtauschen, sonst droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene: Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Für den Umtausch fallen grundsätzlich 26,50 Euro Verwaltungsgebühren an, hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Foto und Versand. Das neue Dokument gilt 15 Jahre; wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2028 Zeit. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Dokuments, nicht das Datum des Führerscheinerwerbs.
Noch nicht abschließend beschlossen ist die Reform der Fahrausbildung, die voraussichtlich 2027 wirksam werden soll: Unter anderem soll die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B kürzer werden, die reine Fahrzeit soll von 30 auf 25 Minuten sinken. Die Theorieausbildung soll vollständig digital möglich werden. Geplant ist außerdem, den Fragenkatalog für die Theorieprüfung um rund ein Drittel zu verkleinern sowie Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen zu veröffentlichen, um Vergleiche zu erleichtern.
Österreich stellt auf die digitale Vignette um
Österreich verabschiedet sich von der Klebevignette: Für das Vignettenjahr 2027 gibt es nur noch die digitale Variante. Die Jahres-Klebevignette 2026 bleibt bis einschließlich 31. Januar 2027 gültig. Wer anschließend vignettenpflichtige Autobahnen oder Schnellstraßen nutzt, benötigt ein digitales Pickerl, unter anderem erhältlich im ASFINAG-Mautshop, an Tankstellen oder Automaten. Beim privaten Onlinekauf im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App ist zu beachten, dass Jahres- und Zweimonatsvignetten grundsätzlich erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gelten. Für Ein- und Zehntagesvignetten entfällt die Wartefrist. Beim Kauf an Automaten und Vertriebsstellen können Vignetten zur sofortigen Nutzung erworben werden.
Belgien plant zum 1. Mai 2027 eine digitale Vignette für Autobahnen und Regionalstraßen, sie soll auch für ausländische Fahrzeuge gelten. Vorgesehen sind Jahrespreise von 90 Euro für emissionsfreie Fahrzeuge, 100 Euro für Fahrzeuge ab Euro 4 und 125 Euro für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 3. Es soll auch Kurzzeitvignetten geben. Endgültig beschlossen sind die gesetzlichen Grundlagen jedoch noch nicht.
Hauptuntersuchung: Gelbe Plaketten werden fällig
Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette auf dem Nummernschild zeigt, ob der Wagen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung muss: Eine gelbe Plakette mit der Zahl 27 zeigt den Prüftermin 2027 an, der Monat steht oben auf der Plakette. Die Untersuchung muss spätestens bis zum Ende dieses Monats erfolgen. Wer den Termin bei einem gewöhnlichen Pkw um mehr als zwei bis zu vier Monate überzieht, zahlt 15 Euro Verwarngeld. Bei längerer Überschreitung steigen die Sanktionen. Eine abgelaufene HU-Plakette führt allein nicht automatisch zu einem Fahrverbot; die Pflicht zur fristgerechten Untersuchung besteht dennoch.
Elektromobilität: Neue Vorgaben für Ladepunkte und Batterien
Ab 1. Januar 2027 gilt die nächste Stufe der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Auch ältere öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ab 50 Kilowatt entlang des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-V) oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen müssen Kartenzahlung ermöglichen. Die Vorgabe betrifft damit nicht pauschal sämtliche ältere Schnellladepunkte. Für ab diesem Datum neu errichtete oder entsprechend instand gesetzte öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten außerdem neue technische Kommunikationsstandards, insbesondere EN ISO 15118-20. Dieser Standard unterstützt unter anderem Plug & Charge, also die automatische Authentifizierung des Fahrzeugs beim Anschließen.
Mehr Transparenz beim E-Auto-Akku soll der digitale Batteriepass schaffen: Für ab dem 18. Februar 2027 neu in Verkehr gebrachte oder erstmals in Betrieb genommene Antriebsbatterien wird er Pflicht. Er enthält Informationen zum Batteriemodell und zur einzelnen Batterie, darunter Angaben zum Gesundheitszustand. Angaben zum CO2-Fußabdruck und zum Rezyklatgehalt werden erst mit den dafür geltenden gesonderten Anwendungsterminen verpflichtend. Für den Akku im vorhandenen Auto müssen Besitzer keinen Pass nachrüsten.
Ab dem 29. November 2027 gelten die Euro-7-Vorgaben grundsätzlich für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; für neue Fahrzeugtypen greifen sie bereits zum 29. November 2026. Neu sind auch Haltbarkeitsvorgaben für Antriebsbatterien: Bei den erfassten Elektro- und Plug-in-Hybrid-Pkw müssen innerhalb der ersten fünf Jahre oder bis 100.000 Kilometer noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden sein. Für den anschließenden Zeitraum bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer beträgt die Vorgabe 72 Prozent. Dabei zählt jeweils die zuerst erreichte Grenze. Für leichte Nutzfahrzeuge gelten abweichende Mindestwerte.
Autokauf und Verkehrsverstöße: Neue europäische Regeln
Beim Autokauf gilt ab 10. Juli 2027 eine EU-weite Bargeldobergrenze: Händler dürfen grundsätzlich höchstens 10.000 Euro bar annehmen, zusammenhängende Teilzahlungen werden zusammengerechnet. Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen vorsehen. Rein private Verkäufe sind davon ausgenommen.
Bis zum 20. Juli 2027 müssen die EU-Staaten außerdem eine Richtlinie umsetzen, die die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtert. Sie erweitert den Kreis der erfassten Verstöße und soll die Zusammenarbeit bei Ermittlungen und der Durchsetzung von Geldbußen verbessern. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bereits nach den bisherigen Regeln grenzüberschreitend verfolgt.
Fahrrad und E-Scooter: Austauschbare Akkus und neue Verkehrsregeln
Ab dem 18. Februar 2027 gelten für neu in Verkehr gebrachte E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter neue Anforderungen an die Austauschbarkeit ihrer Batterien. Die Akkus und die darin enthaltenen einzelnen Batteriezellen müssen während der Lebensdauer des Produkts von unabhängigen Fachleuten leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Eine Entnahme durch den Nutzer selbst ist damit nicht generell vorgeschrieben.
Für E-Scooter greifen 2027 neue technische Anforderungen und Verkehrsregeln. Ab dem 1. Januar 2027 müssen erstmals in Verkehr gebrachte Geräte unter anderem mit nach vorn und hinten wirkenden Blinkern ausgestattet sein; vorhandene Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis müssen nicht nachgerüstet werden.
Ab 1. März 2027 werden die Verkehrsregeln stärker an jene für Fahrräder angeglichen. E-Scooter dürfen das spezielle Grünpfeilschild für Radfahrer nutzen, zudem steigen die Verwarnungsgelder für unerlaubtes Gehwegfahren und die Mitnahme weiterer Personen. Kommunen können das Abstellen von Leih-Scootern durch örtliche Vorgaben beschränken, etwa auf ausgewiesene Flächen.
Die Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder und elektrisch unterstützte Lastenanhänger endet nach der derzeitigen Richtlinie am 30. Juni 2027. Das vom BAFA abgewickelte Programm übernimmt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben, höchstens jedoch 3.500 Euro je Fahrzeug oder Anhänger. Eine Fortführung über diesen Termin hinaus ist bislang nicht beschlossen.
Autonomes Fahren: Robotaxis für München angekündigt
In München bereitet Waymo einen autonomen Fahrdienst vor. Das Unternehmen kündigte für Herbst 2026 zunächst manuell gefahrene Kartierungs- und Erprobungsfahrten an. Gegen Ende 2027 soll der Dienst nach Unternehmensangaben für Fahrgäste öffnen; dafür sind noch behördliche Genehmigungen erforderlich. Auch Uber und der chinesische Technologieanbieter Momenta haben gemeinsame Robotaxi-Tests in München angekündigt.
Bahn: Höherer Ticketpreis und neue Verbindungen
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2027 monatlich 66,80 statt 63 Euro. Der rabattierte Preis des Jobtickets beträgt vor Abzug des Arbeitgeberzuschusses 63,46 Euro. Für das Deutschlandsemesterticket werden ab dem Wintersemester 2027/28 rechnerisch 40,08 Euro monatlich angesetzt. Erstmals greift der von den Ländern beschlossene Preisindex.
Mehr schnelle Verbindungen, aber auch längere Umwege: Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 führt die Bahn ICE-Sprinter zwischen Hamburg und München ein. Sie fahren dreimal täglich je Richtung; zwischen Berlin und Stuttgart wächst das Angebot von einer auf drei Sprinter-Verbindungen je Richtung. Baustellen kosten jedoch Zeit: Während der Sanierung zwischen Hannover und Berlin verlängern Umleitungen die Fahrzeit um rund 80 Minuten. Weitere Einschränkungen betreffen Rosenheim-Freilassing sowie den Korridor Hanau-Fulda.
Seit dem 1. November 2026 gehört das DB Familienticket dauerhaft zum Angebot. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen innerhalb Deutschlands im Fernverkehr in der zweiten Klasse hin und zurück reisen, inklusive Sitzplatzreservierung. Möglich sind ein Reisender ab 15 Jahren mit bis zu vier Kindern oder zwei Reisende ab 15 Jahren mit bis zu drei Kindern. Mindestens ein Kind bis einschließlich 14 Jahre muss mitreisen. Das Angebot ist kontingentiert und an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Für Pendler enden die bisherigen Streckenzeitkarten-Abos des DB-Fernverkehrs im Juni 2027. Monatskarten ohne Abo wurden bereits zum 21. Oktober 2026 um 25 Prozent vergünstigt.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
An der Wachsfabrik 5
50996 Köln
Telefon: +49 2236 94 98 104
E-Mail: mathey@acv.de
www.acv.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/116025/6382150
2027 bringt zahlreiche Änderungen für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Für bestimmte Kartenführerscheine endet die Umtauschfrist, Österreich stellt vollständig auf die digitale Vignette um und beim Laden von Elektroautos greifen neue Vorgaben. Auch bei Versicherungen, Bahnangeboten und E-Scootern gibt es Neuerungen. Der ACV Automobil-Club Verkehr gibt einen Überblick über wichtige Termine und bereits beschlossene Änderungen sowie Vorhaben, deren Umsetzung noch aussteht.
Kraftstoffpreise und Kfz-Versicherung: Veränderte Rahmenbedingungen
Zum 31. Dezember 2026 endet der Tankrabatt. Ein von der Bundesregierung spätestens zum 1. Januar 2027 angekündigter vorübergehender Spritpreisdeckel ist bislang nicht beschlossen. Zudem könnte eine höhere Treibhausgasminderungsquote die Preise an der Tankstelle beeinflussen: Sie steigt 2027 von 12 auf 17,5 Prozent. Kraftstoffanbieter werden damit verpflichtet, die Treibhausgasemissionen der von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe stärker zu mindern. Daraus entstehende Kosten könnten sie an der Zapfsäule weitergeben. Beim CO2-Preis für Kraftstoffe hat der Bundestag beschlossen, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne 2027 fortzuführen. Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr auf 2028.
Bei der Kfz-Versicherung ändern sich für Millionen Autofahrer die Regional- und Typklassen. Nach der neuen GDV-Regionalstatistik werden in der Haftpflichtversicherung rund 5,2 Millionen Autofahrer niedriger und 4,8 Millionen höher eingestuft. Die Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke wider. Bei den Typklassen, die sich nach den Schadenbilanzen der Fahrzeugtypen richten, erhalten 7,4 Millionen Haftpflichtversicherte eine höhere und 5,1 Millionen eine niedrigere Einstufung; für fast 30 Millionen bleibt die Typklasse unverändert. Die tatsächliche Prämie hängt aber noch von weiteren Faktoren ab. Die GDV-Einstufungen sind für Versicherer unverbindlich.
Führerschein: Umtauschfrist endet am 19. Januar
Wer seinen Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 ausgestellt bekommen hat, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 in die neue Kartenversion umtauschen, sonst droht ein Verwarngeld von 10 Euro. Eine Ausnahme gilt für vor 1953 Geborene: Sie haben grundsätzlich bis zum 19. Januar 2033 Zeit. Für den Umtausch fallen grundsätzlich 26,50 Euro Verwaltungsgebühren an, hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Foto und Versand. Das neue Dokument gilt 15 Jahre; wer einen Kartenführerschein mit Ausstellungsjahr 2005 bis 2007 besitzt, hat noch bis zum 19. Januar 2028 Zeit. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum des Dokuments, nicht das Datum des Führerscheinerwerbs.
Noch nicht abschließend beschlossen ist die Reform der Fahrausbildung, die voraussichtlich 2027 wirksam werden soll: Unter anderem soll die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B kürzer werden, die reine Fahrzeit soll von 30 auf 25 Minuten sinken. Die Theorieausbildung soll vollständig digital möglich werden. Geplant ist außerdem, den Fragenkatalog für die Theorieprüfung um rund ein Drittel zu verkleinern sowie Preise und Bestehensquoten der Fahrschulen zu veröffentlichen, um Vergleiche zu erleichtern.
Österreich stellt auf die digitale Vignette um
Österreich verabschiedet sich von der Klebevignette: Für das Vignettenjahr 2027 gibt es nur noch die digitale Variante. Die Jahres-Klebevignette 2026 bleibt bis einschließlich 31. Januar 2027 gültig. Wer anschließend vignettenpflichtige Autobahnen oder Schnellstraßen nutzt, benötigt ein digitales Pickerl, unter anderem erhältlich im ASFINAG-Mautshop, an Tankstellen oder Automaten. Beim privaten Onlinekauf im ASFINAG-Mautshop oder in der ASFINAG-App ist zu beachten, dass Jahres- und Zweimonatsvignetten grundsätzlich erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gelten. Für Ein- und Zehntagesvignetten entfällt die Wartefrist. Beim Kauf an Automaten und Vertriebsstellen können Vignetten zur sofortigen Nutzung erworben werden.
Belgien plant zum 1. Mai 2027 eine digitale Vignette für Autobahnen und Regionalstraßen, sie soll auch für ausländische Fahrzeuge gelten. Vorgesehen sind Jahrespreise von 90 Euro für emissionsfreie Fahrzeuge, 100 Euro für Fahrzeuge ab Euro 4 und 125 Euro für Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 0 bis Euro 3. Es soll auch Kurzzeitvignetten geben. Endgültig beschlossen sind die gesetzlichen Grundlagen jedoch noch nicht.
Hauptuntersuchung: Gelbe Plaketten werden fällig
Ein Blick auf die Farbe der HU-Plakette auf dem Nummernschild zeigt, ob der Wagen im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung muss: Eine gelbe Plakette mit der Zahl 27 zeigt den Prüftermin 2027 an, der Monat steht oben auf der Plakette. Die Untersuchung muss spätestens bis zum Ende dieses Monats erfolgen. Wer den Termin bei einem gewöhnlichen Pkw um mehr als zwei bis zu vier Monate überzieht, zahlt 15 Euro Verwarngeld. Bei längerer Überschreitung steigen die Sanktionen. Eine abgelaufene HU-Plakette führt allein nicht automatisch zu einem Fahrverbot; die Pflicht zur fristgerechten Untersuchung besteht dennoch.
Elektromobilität: Neue Vorgaben für Ladepunkte und Batterien
Ab 1. Januar 2027 gilt die nächste Stufe der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe: Auch ältere öffentlich zugängliche Schnellladepunkte ab 50 Kilowatt entlang des transeuropäischen Straßennetzes (TEN-V) oder auf sicheren und gesicherten Parkplätzen müssen Kartenzahlung ermöglichen. Die Vorgabe betrifft damit nicht pauschal sämtliche ältere Schnellladepunkte. Für ab diesem Datum neu errichtete oder entsprechend instand gesetzte öffentlich zugängliche Ladepunkte gelten außerdem neue technische Kommunikationsstandards, insbesondere EN ISO 15118-20. Dieser Standard unterstützt unter anderem Plug & Charge, also die automatische Authentifizierung des Fahrzeugs beim Anschließen.
Mehr Transparenz beim E-Auto-Akku soll der digitale Batteriepass schaffen: Für ab dem 18. Februar 2027 neu in Verkehr gebrachte oder erstmals in Betrieb genommene Antriebsbatterien wird er Pflicht. Er enthält Informationen zum Batteriemodell und zur einzelnen Batterie, darunter Angaben zum Gesundheitszustand. Angaben zum CO2-Fußabdruck und zum Rezyklatgehalt werden erst mit den dafür geltenden gesonderten Anwendungsterminen verpflichtend. Für den Akku im vorhandenen Auto müssen Besitzer keinen Pass nachrüsten.
Ab dem 29. November 2027 gelten die Euro-7-Vorgaben grundsätzlich für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge; für neue Fahrzeugtypen greifen sie bereits zum 29. November 2026. Neu sind auch Haltbarkeitsvorgaben für Antriebsbatterien: Bei den erfassten Elektro- und Plug-in-Hybrid-Pkw müssen innerhalb der ersten fünf Jahre oder bis 100.000 Kilometer noch mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität vorhanden sein. Für den anschließenden Zeitraum bis acht Jahre oder 160.000 Kilometer beträgt die Vorgabe 72 Prozent. Dabei zählt jeweils die zuerst erreichte Grenze. Für leichte Nutzfahrzeuge gelten abweichende Mindestwerte.
Autokauf und Verkehrsverstöße: Neue europäische Regeln
Beim Autokauf gilt ab 10. Juli 2027 eine EU-weite Bargeldobergrenze: Händler dürfen grundsätzlich höchstens 10.000 Euro bar annehmen, zusammenhängende Teilzahlungen werden zusammengerechnet. Mitgliedstaaten können niedrigere Grenzen vorsehen. Rein private Verkäufe sind davon ausgenommen.
Bis zum 20. Juli 2027 müssen die EU-Staaten außerdem eine Richtlinie umsetzen, die die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen erleichtert. Sie erweitert den Kreis der erfassten Verstöße und soll die Zusammenarbeit bei Ermittlungen und der Durchsetzung von Geldbußen verbessern. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden bereits nach den bisherigen Regeln grenzüberschreitend verfolgt.
Fahrrad und E-Scooter: Austauschbare Akkus und neue Verkehrsregeln
Ab dem 18. Februar 2027 gelten für neu in Verkehr gebrachte E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter neue Anforderungen an die Austauschbarkeit ihrer Batterien. Die Akkus und die darin enthaltenen einzelnen Batteriezellen müssen während der Lebensdauer des Produkts von unabhängigen Fachleuten leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Eine Entnahme durch den Nutzer selbst ist damit nicht generell vorgeschrieben.
Für E-Scooter greifen 2027 neue technische Anforderungen und Verkehrsregeln. Ab dem 1. Januar 2027 müssen erstmals in Verkehr gebrachte Geräte unter anderem mit nach vorn und hinten wirkenden Blinkern ausgestattet sein; vorhandene Fahrzeuge mit gültiger Betriebserlaubnis müssen nicht nachgerüstet werden.
Ab 1. März 2027 werden die Verkehrsregeln stärker an jene für Fahrräder angeglichen. E-Scooter dürfen das spezielle Grünpfeilschild für Radfahrer nutzen, zudem steigen die Verwarnungsgelder für unerlaubtes Gehwegfahren und die Mitnahme weiterer Personen. Kommunen können das Abstellen von Leih-Scootern durch örtliche Vorgaben beschränken, etwa auf ausgewiesene Flächen.
Die Bundesförderung für gewerblich genutzte E-Lastenräder und elektrisch unterstützte Lastenanhänger endet nach der derzeitigen Richtlinie am 30. Juni 2027. Das vom BAFA abgewickelte Programm übernimmt 25 Prozent der förderfähigen Anschaffungsausgaben, höchstens jedoch 3.500 Euro je Fahrzeug oder Anhänger. Eine Fortführung über diesen Termin hinaus ist bislang nicht beschlossen.
Autonomes Fahren: Robotaxis für München angekündigt
In München bereitet Waymo einen autonomen Fahrdienst vor. Das Unternehmen kündigte für Herbst 2026 zunächst manuell gefahrene Kartierungs- und Erprobungsfahrten an. Gegen Ende 2027 soll der Dienst nach Unternehmensangaben für Fahrgäste öffnen; dafür sind noch behördliche Genehmigungen erforderlich. Auch Uber und der chinesische Technologieanbieter Momenta haben gemeinsame Robotaxi-Tests in München angekündigt.
Bahn: Höherer Ticketpreis und neue Verbindungen
Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2027 monatlich 66,80 statt 63 Euro. Der rabattierte Preis des Jobtickets beträgt vor Abzug des Arbeitgeberzuschusses 63,46 Euro. Für das Deutschlandsemesterticket werden ab dem Wintersemester 2027/28 rechnerisch 40,08 Euro monatlich angesetzt. Erstmals greift der von den Ländern beschlossene Preisindex.
Mehr schnelle Verbindungen, aber auch längere Umwege: Zum Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2026 führt die Bahn ICE-Sprinter zwischen Hamburg und München ein. Sie fahren dreimal täglich je Richtung; zwischen Berlin und Stuttgart wächst das Angebot von einer auf drei Sprinter-Verbindungen je Richtung. Baustellen kosten jedoch Zeit: Während der Sanierung zwischen Hannover und Berlin verlängern Umleitungen die Fahrzeit um rund 80 Minuten. Weitere Einschränkungen betreffen Rosenheim-Freilassing sowie den Korridor Hanau-Fulda.
Seit dem 1. November 2026 gehört das DB Familienticket dauerhaft zum Angebot. Für 99,99 Euro können bis zu fünf Personen innerhalb Deutschlands im Fernverkehr in der zweiten Klasse hin und zurück reisen, inklusive Sitzplatzreservierung. Möglich sind ein Reisender ab 15 Jahren mit bis zu vier Kindern oder zwei Reisende ab 15 Jahren mit bis zu drei Kindern. Mindestens ein Kind bis einschließlich 14 Jahre muss mitreisen. Das Angebot ist kontingentiert und an die gebuchten Fernverkehrszüge gebunden. Für Pendler enden die bisherigen Streckenzeitkarten-Abos des DB-Fernverkehrs im Juni 2027. Monatskarten ohne Abo wurden bereits zum 21. Oktober 2026 um 25 Prozent vergünstigt.
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Philipp Mathey
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