Berlin (ots) -
- Laborbefunde im Auftrag der DUH zeigen weitere Grenzwert-Überschreitungen für schädliche Ewigkeitschemikalien bei bereits beanstandeter Kinderkleidung
- DUH reicht Klage ein, weil Shein den Verkauf solch schadstoffbelasteter Textilien zukünftig nicht verbindlich ausschließen will
- DUH fordert von Umweltminister Schneider wirksames Anti-Fast-Fashion-Gesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Ultra-Fast-Fashion-Konzern Shein eingereicht, weil dieser sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, in Zukunft keine Textilien anzubieten, die die europäischen Schadstoffgrenzwerte für schädliche PFAS-Chemikalien übersteigen. Hintergrund sind wiederholte Laboranalysen im Auftrag der DUH, die massive Überschreitungen der erlaubten EU-Grenzwerte für schädliche PFAS-Ewigkeitschemikalien belegt haben - vor allem in Jacken für Kinder und Jugendliche. Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag sogar mehr als 12.000-fach über den Grenzwerten, insgesamt hätten knapp 40 Prozent der 18 getesteten Produkte in der EU gar nicht verkauft werden dürfen.
Shein hat die beanstandeten Artikel zwar aus dem Shop genommen, will sich aber nicht strafbewehrt dazu verpflichten, solche belasteten Produkte künftig nicht mehr anzubieten. Mit dem Grundsatzverfahren vor dem Landgericht Berlin will die DUH Shein zur zukünftigen Unterlassung des Verkaufs schadstoffbelasteter Kleidung zwingen. Außerdem fordert die DUH von Bundesumweltminister Schneider, dem umwelt- und gesundheitsschädlichen Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell mit dem aktuell geplanten Textilgesetz konsequent entgegenzutreten.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Wir haben fortpflanzungsgefährdende Ewigkeitschemikalien in Kinderjacken gefunden, wiederholt andere PFAS sogar tausendfach über den geltenden Grenzwerten - und Shein will sich nicht einmal verpflichten solche Textilen künftig nicht mehr anzubieten! Deshalb ziehen wir vor Gericht. Das Grundproblem ist aber ein Geschäftsmodell, das auf Masse statt auf Sicherheit setzt. Mit dem Textilgesetz, das in den kommenden Wochen vorgelegt werden soll, muss Umweltminister Schneider ein wirksames und EU-konformes Anti-Fast-Fashion-Gesetz schaffen. Wir fordern eine verbindliche Ökomodulation, mit der schadstoffbelastete Wegwerfmode teurer wird, und einen Transformationsfonds aus Herstellerbeiträgen, der faire und kreislauffähige Mode günstiger und für alle erreichbar macht. Erst wenn sich Importe billigster Fast-Fashion-Mode nicht mehr lohnen, wird auch die Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch chemiebelastete Textilien geringer. Es wäre fatal, wenn Deutschland jetzt hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt."
Im Mai 2026 hat das Bremer Umweltinstitut im Auftrag der DUH in 15 von 18 Textilien von Shein massive Überschreitungen der EU-Grenzwerte für PFAS-Ewigkeitschemikalien nachgewiesen, bei denen 75 Prozent der auf PFAS geprüften Shein-Textilien über den EU-Chemikaliengrenzwerten lagen. Im August 2026 hat das akkreditierte Labor Intertek die Ergebnisse bestätigt und in den drei am stärksten belasteten Jacken zusätzlich das fortpflanzungsgefährdende PFAS-Abbauprodukt PFDA nachgewiesen - in doppelt so hoher Konzentration als EU-weit erlaubt. Während gebundene PFAS nach und nach beim Tragen, Reiben und Waschen aus dem Stoff freigesetzt und in der Umwelt als persistente Stoffe kaum abgebaut werden können, liegt das fortpflanzungsgefährdende PFDA hier sogar schon beim Kauf frei im Textil vor. Es kann so ab Kauf direkt über die Haut in den Körper gelangen oder über den Mund, etwa wenn Kinder an Ärmeln oder Kragen kauen.
Rechtsanwältin Karoline Borwieck, die die DUH in dem Verfahren vertritt: "Grenzwerte gelten, bevor ein Produkt verkauft wird - nicht erst, wenn jemand nachmisst. Wer Ware mit potenziell gefährlichen Stoffen erst dann aus dem Shop nimmt, wenn eine Umweltorganisation die Überschreitung im Labor nachgewiesen hat, lagert die Kontrolle auf andere aus und das Risiko auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Shein lehnt es zudem ab, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit bleibt die Gefahr, dass sich die Verstöße wiederholen. Ob Shein zur Unterlassung verpflichtet ist, entscheidet nun das Gericht."
Christina Hecker, Fachärztin für Dermatologie und Allergologie und Ansprechpartnerin der AG Dermatologie der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG e.V.): "Den giftigen Chemiecocktail, den die DUH in der Shein-Kleidung gefunden hat, tragen Verbraucherinnen und Verbraucher stundenlang direkt auf der Haut. Als Hautärztin sehe ich regelmäßig, was PFAS und andere gesundheitsgefährdend Chemikalien schon direkt auf der Haut anrichten können: Kontaktekzeme und Allergien, die oft ein Leben lang bleiben. Gerade für Kinder ist das besonders bedenklich: Sie haben im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Hautfläche, nehmen Ärmel und Kragen in den Mund und befinden sich in sensiblen Entwicklungsphasen."
Hintergrund:
Die Klage ist beim Landgericht Berlin II anhängig (AZ 103 O 102/26). Sie richtet sich gegen die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, die den deutschen Onlineshop von Shein betreibt.
Link:
Die Klageschrift, Analyseberichte sowie den DUH-Report "Gift auf der Haut" und das DUH-Forderungspapier für ein Anti-Fast-Fashion-Textilgesetz können Sie hier herunterladen: https://l.duh.de/p261104
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Dr. Viola Wohlgemuth, Senior-Expertin Textil & Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, wohlgemuth@duh.de
Dr. Karoline Borwieck, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
borwieck@geulen.com
Dr. med. Christina Hecker, Ärztin für Dermatologie und Allergologie, AG Dermatologie KLUG e.V.
christina.hecker@k...undheit.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6383926
- Laborbefunde im Auftrag der DUH zeigen weitere Grenzwert-Überschreitungen für schädliche Ewigkeitschemikalien bei bereits beanstandeter Kinderkleidung
- DUH reicht Klage ein, weil Shein den Verkauf solch schadstoffbelasteter Textilien zukünftig nicht verbindlich ausschließen will
- DUH fordert von Umweltminister Schneider wirksames Anti-Fast-Fashion-Gesetz
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat Klage gegen den Ultra-Fast-Fashion-Konzern Shein eingereicht, weil dieser sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit der er sich verpflichtet, in Zukunft keine Textilien anzubieten, die die europäischen Schadstoffgrenzwerte für schädliche PFAS-Chemikalien übersteigen. Hintergrund sind wiederholte Laboranalysen im Auftrag der DUH, die massive Überschreitungen der erlaubten EU-Grenzwerte für schädliche PFAS-Ewigkeitschemikalien belegt haben - vor allem in Jacken für Kinder und Jugendliche. Eine Kapuzenjacke für Jugendliche lag sogar mehr als 12.000-fach über den Grenzwerten, insgesamt hätten knapp 40 Prozent der 18 getesteten Produkte in der EU gar nicht verkauft werden dürfen.
Shein hat die beanstandeten Artikel zwar aus dem Shop genommen, will sich aber nicht strafbewehrt dazu verpflichten, solche belasteten Produkte künftig nicht mehr anzubieten. Mit dem Grundsatzverfahren vor dem Landgericht Berlin will die DUH Shein zur zukünftigen Unterlassung des Verkaufs schadstoffbelasteter Kleidung zwingen. Außerdem fordert die DUH von Bundesumweltminister Schneider, dem umwelt- und gesundheitsschädlichen Ultra-Fast-Fashion-Geschäftsmodell mit dem aktuell geplanten Textilgesetz konsequent entgegenzutreten.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Wir haben fortpflanzungsgefährdende Ewigkeitschemikalien in Kinderjacken gefunden, wiederholt andere PFAS sogar tausendfach über den geltenden Grenzwerten - und Shein will sich nicht einmal verpflichten solche Textilen künftig nicht mehr anzubieten! Deshalb ziehen wir vor Gericht. Das Grundproblem ist aber ein Geschäftsmodell, das auf Masse statt auf Sicherheit setzt. Mit dem Textilgesetz, das in den kommenden Wochen vorgelegt werden soll, muss Umweltminister Schneider ein wirksames und EU-konformes Anti-Fast-Fashion-Gesetz schaffen. Wir fordern eine verbindliche Ökomodulation, mit der schadstoffbelastete Wegwerfmode teurer wird, und einen Transformationsfonds aus Herstellerbeiträgen, der faire und kreislauffähige Mode günstiger und für alle erreichbar macht. Erst wenn sich Importe billigster Fast-Fashion-Mode nicht mehr lohnen, wird auch die Gefährdung von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch chemiebelastete Textilien geringer. Es wäre fatal, wenn Deutschland jetzt hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt."
Im Mai 2026 hat das Bremer Umweltinstitut im Auftrag der DUH in 15 von 18 Textilien von Shein massive Überschreitungen der EU-Grenzwerte für PFAS-Ewigkeitschemikalien nachgewiesen, bei denen 75 Prozent der auf PFAS geprüften Shein-Textilien über den EU-Chemikaliengrenzwerten lagen. Im August 2026 hat das akkreditierte Labor Intertek die Ergebnisse bestätigt und in den drei am stärksten belasteten Jacken zusätzlich das fortpflanzungsgefährdende PFAS-Abbauprodukt PFDA nachgewiesen - in doppelt so hoher Konzentration als EU-weit erlaubt. Während gebundene PFAS nach und nach beim Tragen, Reiben und Waschen aus dem Stoff freigesetzt und in der Umwelt als persistente Stoffe kaum abgebaut werden können, liegt das fortpflanzungsgefährdende PFDA hier sogar schon beim Kauf frei im Textil vor. Es kann so ab Kauf direkt über die Haut in den Körper gelangen oder über den Mund, etwa wenn Kinder an Ärmeln oder Kragen kauen.
Rechtsanwältin Karoline Borwieck, die die DUH in dem Verfahren vertritt: "Grenzwerte gelten, bevor ein Produkt verkauft wird - nicht erst, wenn jemand nachmisst. Wer Ware mit potenziell gefährlichen Stoffen erst dann aus dem Shop nimmt, wenn eine Umweltorganisation die Überschreitung im Labor nachgewiesen hat, lagert die Kontrolle auf andere aus und das Risiko auf Verbraucherinnen und Verbraucher. Shein lehnt es zudem ab, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Damit bleibt die Gefahr, dass sich die Verstöße wiederholen. Ob Shein zur Unterlassung verpflichtet ist, entscheidet nun das Gericht."
Christina Hecker, Fachärztin für Dermatologie und Allergologie und Ansprechpartnerin der AG Dermatologie der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG e.V.): "Den giftigen Chemiecocktail, den die DUH in der Shein-Kleidung gefunden hat, tragen Verbraucherinnen und Verbraucher stundenlang direkt auf der Haut. Als Hautärztin sehe ich regelmäßig, was PFAS und andere gesundheitsgefährdend Chemikalien schon direkt auf der Haut anrichten können: Kontaktekzeme und Allergien, die oft ein Leben lang bleiben. Gerade für Kinder ist das besonders bedenklich: Sie haben im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht mehr Hautfläche, nehmen Ärmel und Kragen in den Mund und befinden sich in sensiblen Entwicklungsphasen."
Hintergrund:
Die Klage ist beim Landgericht Berlin II anhängig (AZ 103 O 102/26). Sie richtet sich gegen die Infinite Styles Ecommerce Co., Ltd. mit Sitz in Dublin, die den deutschen Onlineshop von Shein betreibt.
Link:
Die Klageschrift, Analyseberichte sowie den DUH-Report "Gift auf der Haut" und das DUH-Forderungspapier für ein Anti-Fast-Fashion-Textilgesetz können Sie hier herunterladen: https://l.duh.de/p261104
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de
Dr. Viola Wohlgemuth, Senior-Expertin Textil & Kreislaufwirtschaft
0151 16022261, wohlgemuth@duh.de
Dr. Karoline Borwieck, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
borwieck@geulen.com
Dr. med. Christina Hecker, Ärztin für Dermatologie und Allergologie, AG Dermatologie KLUG e.V.
christina.hecker@k...undheit.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6383926
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