Ettlingen (ots) -
Steigende Kosten, ausbleibende Aufträge und wachsende Verbindlichkeiten: Wenn die Liquidität knapp wird, hoffen viele Unternehmer zunächst auf bessere Zeiten. Doch wer zu lange wartet, riskiert, dass Finanzamt, Krankenkassen oder andere Gläubiger den weiteren Verlauf der Krise bestimmen. Wer dagegen frühzeitig handelt, kann eine Insolvenz unter Umständen noch abwenden. Welche Rolle das StaRUG dabei spielt und warum der richtige Zeitpunkt entscheidend ist, erfahren Sie hier.
Aufträge werden verschoben, Kunden zahlen später als erwartet und gleichzeitig müssen Gehälter, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bedient werden. Was Geschäftsführer zunächst als vorübergehenden Engpass einordnen, kann sich schleichend zu einer existenzbedrohenden Unternehmenskrise entwickeln. Dennoch setzen viele darauf, dass der nächste größere Auftrag oder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage die Probleme lösen wird. Währenddessen schwinden die finanziellen Reserven, Verbindlichkeiten bleiben offen und der Druck auf die Geschäftsführung wächst. Irgendwann geht es nicht mehr nur darum, welche Rechnungen zuerst bezahlt werden können, sondern um die Zukunft des gesamten Unternehmens. "Viele Unternehmer beschäftigen sich erst mit ihren Sanierungsmöglichkeiten, wenn Gläubiger bereits Druck ausüben. Dann sind wichtige Optionen möglicherweise schon verloren gegangen", warnt Ulrich Kammerer von der UKMC.
"Darum gilt es, die finanzielle Situation rechtzeitig zu prüfen und die verfügbaren Sanierungsmöglichkeiten zu kennen, bevor aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine akute Insolvenzlage wird", so Ulrich Kammerer weiter. Seit rund zehn Jahren beschäftigt er sich mit Unternehmenssanierungen und hat in dieser Zeit etwa 400 Insolvenz- und Sanierungsverfahren persönlich begleitet. Dabei konnten Vermögenswerte im Wert von rund 300 Millionen Euro gesichert werden. Mit der UKMC unterstützt Ulrich Kammerer Geschäftsführer dabei, ihre wirtschaftliche Situation realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Sanierungswege zu prüfen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Warum der Zeitpunkt über die Möglichkeiten entscheidet
Nicht jeder Liquiditätsengpass bedeutet, dass ein Unternehmen bereits insolvent ist. Für Geschäftsführer ist es deshalb entscheidend, die wirtschaftliche Lage frühzeitig zu prüfen und richtig einzuordnen. Dabei muss insbesondere zwischen drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit unterschieden werden. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen künftig voraussichtlich nicht mehr pünktlich erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit liegt dagegen vor, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Bei juristischen Personen kann zudem eine Überschuldung einen Insolvenzgrund darstellen. "Entscheidend ist also nicht allein, wie hoch die Schulden eines Unternehmens sind. Wir müssen zunächst feststellen, wann welche Zahlungen fällig werden und ob das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen kann", erläutert Ulrich Kammerer.
Eine wichtige Grundlage dafür ist eine belastbare Liquiditätsplanung. Sie macht sichtbar, welche Zahlungen in den kommenden Wochen und Monaten anstehen, ob die verfügbaren Mittel dafür ausreichen und wo Zahlungslücken drohen. Das Ergebnis dieser Prüfung hat erhebliche Konsequenzen für die weiteren Möglichkeiten: Solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist, können unter bestimmten Voraussetzungen außerinsolvenzliche Sanierungswege geprüft werden. Ist ein Unternehmen hingegen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, können gesetzliche Insolvenzantragspflichten bestehen.
StaRUG: Welche Möglichkeiten eine frühzeitige Restrukturierung eröffnet
Zeichnet sich eine Zahlungsunfähigkeit ab, stellt sich für Geschäftsführer die Frage, wie sie ihre finanziellen Verpflichtungen wieder in den Griff bekommen können. Eine Möglichkeit bietet das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Damit können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Verbindlichkeiten neu ordnen, bevor sie zahlungsunfähig werden. Beispielsweise können Zahlungsbedingungen angepasst oder bestimmte Schulden reduziert werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich mit dem StaRUG beliebige Schulden einfach streichen lassen. Ob eine Restrukturierung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, wie weit die Krise fortgeschritten ist, welche Verbindlichkeiten bestehen und ob das Unternehmen auch künftig genügend Geld erwirtschaften kann. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob das StaRUG für das betroffene Unternehmen überhaupt infrage kommt. Für diese Prüfung braucht die Geschäftsführung einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation. Welche Verpflichtungen bestehen und wann werden sie fällig? Welche Einnahmen sind zu erwarten? Gibt es bereits Zahlungsrückstände beim Finanzamt, bei Krankenkassen oder anderen Gläubigern? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beurteilen, welche Sanierungsmöglichkeiten noch bestehen.
Mit der UKMC von der Bestandsaufnahme zur konkreten Sanierung
Sind die finanziellen Verhältnisse geklärt, geht es darum, konkrete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Dazu gehört beispielsweise, mit Gläubigern über längere Zahlungsfristen zu verhandeln, bestehende Verbindlichkeiten neu zu ordnen oder unter bestimmten Voraussetzungen Schulden zu reduzieren. Welche Maßnahmen infrage kommen, hängt davon ab, wie stark das Unternehmen wirtschaftlich belastet ist und welche Handlungsmöglichkeiten rechtlich noch bestehen. Während in manchen Fällen Vereinbarungen mit einzelnen Gläubigern ausreichen, kann in anderen Situationen eine umfassendere Restrukturierung notwendig sein. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristig entlastet wird, sondern seine laufenden Kosten künftig wieder decken kann.
Bei der Entwicklung und Abstimmung dieser Maßnahmen begleitet Ulrich Kammerer mit der UKMC die betroffenen Geschäftsführer. Gemeinsam mit den beteiligten Fachleuten entwickelt er einen Sanierungsplan, der auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens abgestimmt ist, und begleitet die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur darum, bestehende Verbindlichkeiten zu reduzieren, sondern auch darum, erneute Zahlungsschwierigkeiten möglichst zu vermeiden. "Unternehmer sollten nicht warten, bis andere über den weiteren Verlauf ihrer Krise bestimmen. Je früher die tatsächliche Situation geklärt wird, desto fundierter können wir prüfen, welche Wege noch offenstehen", fasst Ulrich Kammerer zusammen.
Sie möchten wissen, ob Ihrem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit droht und welche Möglichkeiten zur Restrukturierung noch bestehen? Dann melden Sie sich bei Ulrich Kammerer (http://www.ulrichkammerer.de) und vereinbaren Sie einen Termin!
Pressekontakt:
UKMC eG
E-Mail: info@ukmc.de
Website: www.ulrichkammerer.de
Original-Content von: Ulrich Kammerer, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/183019/6384018
Steigende Kosten, ausbleibende Aufträge und wachsende Verbindlichkeiten: Wenn die Liquidität knapp wird, hoffen viele Unternehmer zunächst auf bessere Zeiten. Doch wer zu lange wartet, riskiert, dass Finanzamt, Krankenkassen oder andere Gläubiger den weiteren Verlauf der Krise bestimmen. Wer dagegen frühzeitig handelt, kann eine Insolvenz unter Umständen noch abwenden. Welche Rolle das StaRUG dabei spielt und warum der richtige Zeitpunkt entscheidend ist, erfahren Sie hier.
Aufträge werden verschoben, Kunden zahlen später als erwartet und gleichzeitig müssen Gehälter, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich bedient werden. Was Geschäftsführer zunächst als vorübergehenden Engpass einordnen, kann sich schleichend zu einer existenzbedrohenden Unternehmenskrise entwickeln. Dennoch setzen viele darauf, dass der nächste größere Auftrag oder eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage die Probleme lösen wird. Währenddessen schwinden die finanziellen Reserven, Verbindlichkeiten bleiben offen und der Druck auf die Geschäftsführung wächst. Irgendwann geht es nicht mehr nur darum, welche Rechnungen zuerst bezahlt werden können, sondern um die Zukunft des gesamten Unternehmens. "Viele Unternehmer beschäftigen sich erst mit ihren Sanierungsmöglichkeiten, wenn Gläubiger bereits Druck ausüben. Dann sind wichtige Optionen möglicherweise schon verloren gegangen", warnt Ulrich Kammerer von der UKMC.
"Darum gilt es, die finanzielle Situation rechtzeitig zu prüfen und die verfügbaren Sanierungsmöglichkeiten zu kennen, bevor aus einer drohenden Zahlungsunfähigkeit eine akute Insolvenzlage wird", so Ulrich Kammerer weiter. Seit rund zehn Jahren beschäftigt er sich mit Unternehmenssanierungen und hat in dieser Zeit etwa 400 Insolvenz- und Sanierungsverfahren persönlich begleitet. Dabei konnten Vermögenswerte im Wert von rund 300 Millionen Euro gesichert werden. Mit der UKMC unterstützt Ulrich Kammerer Geschäftsführer dabei, ihre wirtschaftliche Situation realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Sanierungswege zu prüfen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Warum der Zeitpunkt über die Möglichkeiten entscheidet
Nicht jeder Liquiditätsengpass bedeutet, dass ein Unternehmen bereits insolvent ist. Für Geschäftsführer ist es deshalb entscheidend, die wirtschaftliche Lage frühzeitig zu prüfen und richtig einzuordnen. Dabei muss insbesondere zwischen drohender und bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit unterschieden werden. Eine drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn absehbar ist, dass ein Unternehmen seine Zahlungsverpflichtungen künftig voraussichtlich nicht mehr pünktlich erfüllen kann. Zahlungsunfähigkeit liegt dagegen vor, wenn fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllt werden können. Bei juristischen Personen kann zudem eine Überschuldung einen Insolvenzgrund darstellen. "Entscheidend ist also nicht allein, wie hoch die Schulden eines Unternehmens sind. Wir müssen zunächst feststellen, wann welche Zahlungen fällig werden und ob das Unternehmen diese Verpflichtungen erfüllen kann", erläutert Ulrich Kammerer.
Eine wichtige Grundlage dafür ist eine belastbare Liquiditätsplanung. Sie macht sichtbar, welche Zahlungen in den kommenden Wochen und Monaten anstehen, ob die verfügbaren Mittel dafür ausreichen und wo Zahlungslücken drohen. Das Ergebnis dieser Prüfung hat erhebliche Konsequenzen für die weiteren Möglichkeiten: Solange noch keine Insolvenzreife eingetreten ist, können unter bestimmten Voraussetzungen außerinsolvenzliche Sanierungswege geprüft werden. Ist ein Unternehmen hingegen bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, können gesetzliche Insolvenzantragspflichten bestehen.
StaRUG: Welche Möglichkeiten eine frühzeitige Restrukturierung eröffnet
Zeichnet sich eine Zahlungsunfähigkeit ab, stellt sich für Geschäftsführer die Frage, wie sie ihre finanziellen Verpflichtungen wieder in den Griff bekommen können. Eine Möglichkeit bietet das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, kurz StaRUG. Damit können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Verbindlichkeiten neu ordnen, bevor sie zahlungsunfähig werden. Beispielsweise können Zahlungsbedingungen angepasst oder bestimmte Schulden reduziert werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich mit dem StaRUG beliebige Schulden einfach streichen lassen. Ob eine Restrukturierung möglich ist, hängt unter anderem davon ab, wie weit die Krise fortgeschritten ist, welche Verbindlichkeiten bestehen und ob das Unternehmen auch künftig genügend Geld erwirtschaften kann. Außerdem müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Deshalb sollte zunächst geprüft werden, ob das StaRUG für das betroffene Unternehmen überhaupt infrage kommt. Für diese Prüfung braucht die Geschäftsführung einen genauen Überblick über ihre finanzielle Situation. Welche Verpflichtungen bestehen und wann werden sie fällig? Welche Einnahmen sind zu erwarten? Gibt es bereits Zahlungsrückstände beim Finanzamt, bei Krankenkassen oder anderen Gläubigern? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, lässt sich beurteilen, welche Sanierungsmöglichkeiten noch bestehen.
Mit der UKMC von der Bestandsaufnahme zur konkreten Sanierung
Sind die finanziellen Verhältnisse geklärt, geht es darum, konkrete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Dazu gehört beispielsweise, mit Gläubigern über längere Zahlungsfristen zu verhandeln, bestehende Verbindlichkeiten neu zu ordnen oder unter bestimmten Voraussetzungen Schulden zu reduzieren. Welche Maßnahmen infrage kommen, hängt davon ab, wie stark das Unternehmen wirtschaftlich belastet ist und welche Handlungsmöglichkeiten rechtlich noch bestehen. Während in manchen Fällen Vereinbarungen mit einzelnen Gläubigern ausreichen, kann in anderen Situationen eine umfassendere Restrukturierung notwendig sein. Entscheidend ist dabei, dass das Unternehmen nicht nur kurzfristig entlastet wird, sondern seine laufenden Kosten künftig wieder decken kann.
Bei der Entwicklung und Abstimmung dieser Maßnahmen begleitet Ulrich Kammerer mit der UKMC die betroffenen Geschäftsführer. Gemeinsam mit den beteiligten Fachleuten entwickelt er einen Sanierungsplan, der auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens abgestimmt ist, und begleitet die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Dabei geht es nicht nur darum, bestehende Verbindlichkeiten zu reduzieren, sondern auch darum, erneute Zahlungsschwierigkeiten möglichst zu vermeiden. "Unternehmer sollten nicht warten, bis andere über den weiteren Verlauf ihrer Krise bestimmen. Je früher die tatsächliche Situation geklärt wird, desto fundierter können wir prüfen, welche Wege noch offenstehen", fasst Ulrich Kammerer zusammen.
Sie möchten wissen, ob Ihrem Unternehmen eine Zahlungsunfähigkeit droht und welche Möglichkeiten zur Restrukturierung noch bestehen? Dann melden Sie sich bei Ulrich Kammerer (http://www.ulrichkammerer.de) und vereinbaren Sie einen Termin!
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E-Mail: info@ukmc.de
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