Velburg (ots) -
Bauen in Deutschland ist teuer - und hohe Baukosten gelten als eine der größten Bremsen für neuen Wohnraum. Der sogenannte Hamburg-Standard soll zeigen, dass es auch anders geht: Durch einfachere Vorgaben, reduzierte technische Anforderungen und weniger aufwendige Bauweisen sollen die Kosten laut Beteiligten um bis zu 30 Prozent sinken können.
Beim Neubau wird häufig nach Standards gebaut, die technisch möglich sind, aber wirtschaftlich nicht immer sinnvoll. Wer Kosten wirklich reduzieren will, muss schon in der Planung unterscheiden, welche Maßnahmen langfristig einen Mehrwert schaffen und wo unnötig teuer gebaut wird. Nachfolgend erfahren Sie, an welchen Stellen beim Neubau tatsächlich Einsparpotenzial besteht, welche Standards Bauherren hinterfragen sollten und warum günstigeres Bauen nicht automatisch schlechteres Bauen bedeuten muss.
Weniger Standards sollen die Baukosten drücken
Der Hamburg-Standard entstand aus einer Initiative von Politik, Verwaltung, Bau- und Wohnungswirtschaft, die im April 2024 gestartet wurde. Im Februar 2025 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Im Kern geht es darum, technische Anforderungen zu reduzieren, Planungs- und Bauprozesse zu optimieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Ein wichtiger Ansatzpunkt sind Normen und Richtlinien. Nur ein Teil davon ist baurechtlich eingeführt und damit öffentlich-rechtlich verbindlich. Dennoch orientieren sich Bauprojekte häufig auch an weiteren technischen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Genau hier setzt der Hamburg-Standard an: Er benennt konkrete Bereiche, in denen von bisherigen Anforderungen abgewichen werden kann.
Das betrifft beispielsweise den Schallschutz. Statt sämtliche bisher üblichen Anforderungen umzusetzen, können Bauherren gezielt einen niedrigeren Standard vereinbaren. Ähnliche Überlegungen gelten für weitere technische Vorgaben. Entscheidend ist dabei nicht, wahllos Leistungen zu streichen, sondern Anforderungen daraufhin zu prüfen, welchen tatsächlichen Nutzen sie für das Gebäude und seine Bewohner haben.
Günstiger bedeutet nicht automatisch minderwertig
Eine Reduzierung technischer Anforderungen klingt zunächst nach einem Verlust an Qualität. Im internationalen Vergleich relativiert sich dieses Bild jedoch. Selbst Gebäude, die nach vereinfachten Vorgaben entstehen, können weiterhin einen hohen Wohnstandard bieten.
Deutschland orientiert sich beim Bauen häufig an besonders hohen technischen Anforderungen. Jede einzelne Vorgabe mag nachvollziehbar sein, in ihrer Summe treiben sie jedoch die Kosten nach oben. Wer überall das technisch maximal Machbare verlangt, muss es letztlich auch bezahlen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, zwischen notwendiger Qualität und zusätzlichem Komfort zu unterscheiden. Ein Gebäude muss nicht in jedem Bereich den höchstmöglichen Standard erreichen, um dauerhaft nutzbar und hochwertig zu sein. Gerade angesichts hoher Baukosten kann eine solche Priorisierung dazu beitragen, Wohnraum günstiger zu errichten.
Zwischen Bauordnung und Werkvertrag bleibt eine Lücke
Allerdings lässt sich nicht jede technisch mögliche Einsparung ohne Weiteres umsetzen. Eine zentrale Schwierigkeit liegt im Zivilrecht. Öffentlich-rechtlich können vereinfachte Anforderungen zulässig sein, während im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Rolle spielen.
Damit entsteht eine Lücke zwischen dem, was die Bauordnung erlaubt, und dem, was vertraglich geschuldet sein kann. Zwar stellt der Hamburg-Standard Formulierungsbeispiele bereit, mit denen Auftraggeber und Auftragnehmer Abweichungen vereinbaren können. Ein gewisses rechtliches Risiko bleibt jedoch bestehen.
Für Planer, Projektentwickler und Bauträger ist dieser Punkt besonders relevant. Einsparungen dürfen deshalb nicht erst auf der Baustelle entschieden werden. Abweichungen von üblichen Standards müssen frühzeitig geplant, transparent beschrieben und vertraglich möglichst eindeutig vereinbart werden. Der geplante Gebäudetyp E soll solche Vereinfachungen künftig rechtlich erleichtern.
Für Bestandshalter besonders interessant
Neben der rechtlichen stellt sich eine wirtschaftliche Frage. Ein Bauträger, der durch vereinfachte Standards deutlich günstiger baut, kann die eingesparten Kosten nicht zwangsläufig vollständig als zusätzlichen Gewinn verbuchen. Käufer können niedrigere Baukosten kennen und erwarten, dass sich diese auch im Verkaufspreis widerspiegeln.
Dadurch fällt der wirtschaftliche Anreiz für Projektentwickler geringer aus. Ein Vorteil kann allerdings entstehen, wenn niedrigere Herstellungskosten günstigere Verkaufspreise ermöglichen und Wohnungen dadurch schneller Käufer finden. Auch in strukturschwächeren Regionen kann dieser Ansatz interessant sein, wenn hohe Baukosten dazu führen, dass Neubauprojekte zu marktüblichen Preisen kaum noch verkauft werden können.
Anders sieht es bei öffentlichen Bauherren und langfristigen Bestandshaltern aus. Wer eine Immobilie nicht unmittelbar weiterverkaufen möchte, profitiert direkter von niedrigeren Herstellungskosten. Gerade für kommunale Wohnungsunternehmen oder Investoren mit langfristiger Perspektive können reduzierte Standards deshalb einen größeren finanziellen Hebel bieten.
Der Hamburg-Standard zeigt damit vor allem, dass günstigeres Bauen nicht zwingend durch einzelne Sparmaßnahmen entsteht. Entscheidend ist vielmehr, bereits vor Baubeginn zu prüfen, welche Anforderungen tatsächlich erforderlich sind. Solange die zivilrechtlichen Risiken nicht vollständig geklärt sind, bleibt die Umsetzung zwar anspruchsvoll. Die konkreten Empfehlungen schaffen jedoch erstmals eine Grundlage dafür, hohe Baustandards systematisch zu hinterfragen, statt sie bei jedem Neubau automatisch vorauszusetzen.
Über Dr. Peter Burnickl:
Dr. Peter Burnickl hat sich zur Aufgabe gemacht, mit einem neuen Ansatz für nachhaltige, optimierte und wirtschaftliche Gebäude zu sorgen. Er ist der Geschäftsführer der Pro Bauherr GmbH und eingetragener Sachverständiger für Baukosten und technische Gebäudeausstattung. Als Ingenieur, Projektentwickler und Bauträger kennt er die Branche außerdem genau. Mit seinem Team unterstützt er Bauherren dabei, so zu bauen, dass alle Kosteneinsparpotentiale voll ausgeschöpft sind. Weitere Informationen unter: https://www.pro-bauherr.com/.
Pressekontakt:
Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
Pro Bauherr GmbH
Vertreten durch: Dr. Peter Burnickl
E-Mail: info@pro-bauherr.com
https://www.pro-bauherr.com
Original-Content von: Pro Bauherr GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173485/6384114
Bauen in Deutschland ist teuer - und hohe Baukosten gelten als eine der größten Bremsen für neuen Wohnraum. Der sogenannte Hamburg-Standard soll zeigen, dass es auch anders geht: Durch einfachere Vorgaben, reduzierte technische Anforderungen und weniger aufwendige Bauweisen sollen die Kosten laut Beteiligten um bis zu 30 Prozent sinken können.
Beim Neubau wird häufig nach Standards gebaut, die technisch möglich sind, aber wirtschaftlich nicht immer sinnvoll. Wer Kosten wirklich reduzieren will, muss schon in der Planung unterscheiden, welche Maßnahmen langfristig einen Mehrwert schaffen und wo unnötig teuer gebaut wird. Nachfolgend erfahren Sie, an welchen Stellen beim Neubau tatsächlich Einsparpotenzial besteht, welche Standards Bauherren hinterfragen sollten und warum günstigeres Bauen nicht automatisch schlechteres Bauen bedeuten muss.
Weniger Standards sollen die Baukosten drücken
Der Hamburg-Standard entstand aus einer Initiative von Politik, Verwaltung, Bau- und Wohnungswirtschaft, die im April 2024 gestartet wurde. Im Februar 2025 wurden die Ergebnisse vorgestellt. Im Kern geht es darum, technische Anforderungen zu reduzieren, Planungs- und Bauprozesse zu optimieren und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
Ein wichtiger Ansatzpunkt sind Normen und Richtlinien. Nur ein Teil davon ist baurechtlich eingeführt und damit öffentlich-rechtlich verbindlich. Dennoch orientieren sich Bauprojekte häufig auch an weiteren technischen Vorgaben und den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Genau hier setzt der Hamburg-Standard an: Er benennt konkrete Bereiche, in denen von bisherigen Anforderungen abgewichen werden kann.
Das betrifft beispielsweise den Schallschutz. Statt sämtliche bisher üblichen Anforderungen umzusetzen, können Bauherren gezielt einen niedrigeren Standard vereinbaren. Ähnliche Überlegungen gelten für weitere technische Vorgaben. Entscheidend ist dabei nicht, wahllos Leistungen zu streichen, sondern Anforderungen daraufhin zu prüfen, welchen tatsächlichen Nutzen sie für das Gebäude und seine Bewohner haben.
Günstiger bedeutet nicht automatisch minderwertig
Eine Reduzierung technischer Anforderungen klingt zunächst nach einem Verlust an Qualität. Im internationalen Vergleich relativiert sich dieses Bild jedoch. Selbst Gebäude, die nach vereinfachten Vorgaben entstehen, können weiterhin einen hohen Wohnstandard bieten.
Deutschland orientiert sich beim Bauen häufig an besonders hohen technischen Anforderungen. Jede einzelne Vorgabe mag nachvollziehbar sein, in ihrer Summe treiben sie jedoch die Kosten nach oben. Wer überall das technisch maximal Machbare verlangt, muss es letztlich auch bezahlen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, zwischen notwendiger Qualität und zusätzlichem Komfort zu unterscheiden. Ein Gebäude muss nicht in jedem Bereich den höchstmöglichen Standard erreichen, um dauerhaft nutzbar und hochwertig zu sein. Gerade angesichts hoher Baukosten kann eine solche Priorisierung dazu beitragen, Wohnraum günstiger zu errichten.
Zwischen Bauordnung und Werkvertrag bleibt eine Lücke
Allerdings lässt sich nicht jede technisch mögliche Einsparung ohne Weiteres umsetzen. Eine zentrale Schwierigkeit liegt im Zivilrecht. Öffentlich-rechtlich können vereinfachte Anforderungen zulässig sein, während im Verhältnis zwischen Auftraggeber, Planer und ausführenden Unternehmen weiterhin die allgemein anerkannten Regeln der Technik eine Rolle spielen.
Damit entsteht eine Lücke zwischen dem, was die Bauordnung erlaubt, und dem, was vertraglich geschuldet sein kann. Zwar stellt der Hamburg-Standard Formulierungsbeispiele bereit, mit denen Auftraggeber und Auftragnehmer Abweichungen vereinbaren können. Ein gewisses rechtliches Risiko bleibt jedoch bestehen.
Für Planer, Projektentwickler und Bauträger ist dieser Punkt besonders relevant. Einsparungen dürfen deshalb nicht erst auf der Baustelle entschieden werden. Abweichungen von üblichen Standards müssen frühzeitig geplant, transparent beschrieben und vertraglich möglichst eindeutig vereinbart werden. Der geplante Gebäudetyp E soll solche Vereinfachungen künftig rechtlich erleichtern.
Für Bestandshalter besonders interessant
Neben der rechtlichen stellt sich eine wirtschaftliche Frage. Ein Bauträger, der durch vereinfachte Standards deutlich günstiger baut, kann die eingesparten Kosten nicht zwangsläufig vollständig als zusätzlichen Gewinn verbuchen. Käufer können niedrigere Baukosten kennen und erwarten, dass sich diese auch im Verkaufspreis widerspiegeln.
Dadurch fällt der wirtschaftliche Anreiz für Projektentwickler geringer aus. Ein Vorteil kann allerdings entstehen, wenn niedrigere Herstellungskosten günstigere Verkaufspreise ermöglichen und Wohnungen dadurch schneller Käufer finden. Auch in strukturschwächeren Regionen kann dieser Ansatz interessant sein, wenn hohe Baukosten dazu führen, dass Neubauprojekte zu marktüblichen Preisen kaum noch verkauft werden können.
Anders sieht es bei öffentlichen Bauherren und langfristigen Bestandshaltern aus. Wer eine Immobilie nicht unmittelbar weiterverkaufen möchte, profitiert direkter von niedrigeren Herstellungskosten. Gerade für kommunale Wohnungsunternehmen oder Investoren mit langfristiger Perspektive können reduzierte Standards deshalb einen größeren finanziellen Hebel bieten.
Der Hamburg-Standard zeigt damit vor allem, dass günstigeres Bauen nicht zwingend durch einzelne Sparmaßnahmen entsteht. Entscheidend ist vielmehr, bereits vor Baubeginn zu prüfen, welche Anforderungen tatsächlich erforderlich sind. Solange die zivilrechtlichen Risiken nicht vollständig geklärt sind, bleibt die Umsetzung zwar anspruchsvoll. Die konkreten Empfehlungen schaffen jedoch erstmals eine Grundlage dafür, hohe Baustandards systematisch zu hinterfragen, statt sie bei jedem Neubau automatisch vorauszusetzen.
Über Dr. Peter Burnickl:
Dr. Peter Burnickl hat sich zur Aufgabe gemacht, mit einem neuen Ansatz für nachhaltige, optimierte und wirtschaftliche Gebäude zu sorgen. Er ist der Geschäftsführer der Pro Bauherr GmbH und eingetragener Sachverständiger für Baukosten und technische Gebäudeausstattung. Als Ingenieur, Projektentwickler und Bauträger kennt er die Branche außerdem genau. Mit seinem Team unterstützt er Bauherren dabei, so zu bauen, dass alle Kosteneinsparpotentiale voll ausgeschöpft sind. Weitere Informationen unter: https://www.pro-bauherr.com/.
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Ruben Schäfer
E-Mail: redaktion@dcfverlag.de
Pro Bauherr GmbH
Vertreten durch: Dr. Peter Burnickl
E-Mail: info@pro-bauherr.com
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