Die Bundesnetzagentur hat zurecht kein Besonderes Missbrauchsverfahren gegen einen Netzbetreiber eingeleitet, der sein Vergabeverfahren für Netzanschlusskapazitäten vom Windhundprinzip auf das Repartierungsverfahren umgestellt hatte. Der 5. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat am Mittwoch entschieden. Der Beschluss sei jedoch noch nicht rechtskräftig, denn es könne noch Rechtsbeschwerde gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof eingelegt werden. Geklagt hat ein Unternehmen, das im Bereich der Immobilientwicklung tätig ist, hieß es zu den Hintergründen. Aus einer Veröffentlichung der ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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