LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Land Rheinland-Pfalz streitet mit dem Bund um die Erstattung von Kosten für die Luftsicherheit am Flughafen Frankfurt-Hahn im Hunsrück. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde eine Klage auf Zahlung von gut 5,4 Millionen Euro verhandelt. (Az: BVerwG 3 A 1.24)
Dabei geht es unter anderem um Ausgaben für die Fluggast- und Gepäckkontrollen sowie die Bestreifung des Flughafengeländes durch beauftragte Sicherheitsdienste im Jahr 2021.
Ins Rollen gebracht hat das Verfahren der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof. Er monierte, dass allein von 2019 bis 2024 rund 20,6 Millionen Euro Kosten entstanden seien, die nicht durch Erlöse gedeckt waren. Das Defizit sei aus dem Landeshaushalt gedeckt worden. Das Land hat Zahlungsklagen für die Jahre 2021 und 2022 eingereicht.
Anspruch auf Erstattung?
Die Bundesrichter müssen klären, ob und für welche Ausgaben das Land einen Anspruch auf Erstattung hat. Im Bereich der Luftverkehrsverwaltung kann der Bund bestimmte Aufgaben an die Länder übertragen. Im Grundgesetz ist geregelt, dass der Bund die dabei anfallenden sogenannten Zweckausgaben übernimmt. Aus Sicht des Landes fallen unter anderem die Kosten für die Sicherheitsdienste darunter.
Der Bund weist die Forderungen zurück. Er argumentiert, dass die Länder die anfallenden Kosten durch die Luftsicherheitsgebühr refinanzieren sollen. Deren Höhe sei grundsätzlich auskömmlich geregelt. Die Länder hätten eine Mitsprache bei der Gestaltung der Gebühr. Für die Streifen am Flughafen müssten auch keine Sicherheitsfirmen engagiert werden - das sei eine klassische Aufgabe der Polizei.
Am Bundesverwaltungsgericht wurde am Donnerstag mündlich über den Fall verhandelt. Der Senat ließ zunächst offen, wann genau er eine Entscheidung verkünden wird./bz/DP/mis
