Seit der Bundesfinanzhof (BFH) am 02. 10. 2025 über einen Windkraftfonds entschieden hat (Aktenzeichen IV R 14/23, Bundessteuerblatt II 2026, Seite 415), ist im Markt für Photovoltaik- und Batteriespeicher-Direktinvestments eine spürbare Verunsicherung entstanden. Das Gericht hat darin ausdrücklich festgehalten, dass auch Verluste aus einem Investitionsabzugsbetrag (IAB) ein Steuerstundungsmodell nach Paragraf 15b Einkommensteuergesetz (EStG) begründen können. Projektierer, Vertriebe und Käufer fragen seitdem, ob sich die Steuerwirkung aus Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressiver ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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