Berlin (ots) -
Der Deutsche Bundestag hat heute eine Änderung des Strafgesetzbuches beschlossen, die den Einsatz von K.-o.-Tropfen bei schweren Sexual- und Raubdelikten strafrechtlich angemessener erfassen soll. Die Neuregelung reagiert auf die bisherige rechtliche Einordnung narkotisierender Substanzen und sieht für die erfassten Qualifikationstatbestände eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Es soll jetzt klargestellt werden, dass narkotisierende Substanzen bei den betreffenden Qualifikationstatbeständen als gefährliche Mittel berücksichtigt werden können. Damit wird auf die bisherige Rechtsprechung zur Einordnung solcher Substanzen reagiert und endlich die strafrechtlichen Voraussetzungen für eine härtere Bestrafung entsprechender Taten präzisiert.
Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
"K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Sie bringen Frauen in Todesgefahr und verletzen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Heute schließen wir endlich eine Straflücke: Wer solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, muss zukünftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen. Mit dieser Gesetzesänderung stärken wir den Schutz von Frauen und sorgen dafür, dass solche Taten endlich ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden."
Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:
"Der November ist mit dem Orange Day am 25. November ein wichtiger Monat, um Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen. Diese Aufmerksamkeit muss sich auch in unserer konkreten politischen Arbeit niederschlagen. Dazu gehört ein Strafrecht, das auf schwere Übergriffe angemessen reagiert. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, über Gewalt zu sprechen, sondern wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Täter für ihre Taten konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Das machen wir mit dieser Verschärfung jetzt."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle -
Telefon: 030 227 52728
E-Mail: presse@spdfraktion.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181322/6385719
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Sonja Eichwede, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
"K.-o.-Tropfen sind ein heimtückisches Mittel, um Frauen wehrlos zu machen und um ganz bewusst ihre Entscheidungsfähigkeit auszuschalten. Sie bringen Frauen in Todesgefahr und verletzen ihre sexuelle Selbstbestimmung. Heute schließen wir endlich eine Straflücke: Wer solche Substanzen zur Begehung eines sexuellen Übergriffs verabreicht, muss zukünftig mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen. Mit dieser Gesetzesänderung stärken wir den Schutz von Frauen und sorgen dafür, dass solche Taten endlich ihrer besonderen Schwere entsprechend bestraft werden."
Carmen Wegge, Sprecherin für Recht und Verbraucherschutz:
"Der November ist mit dem Orange Day am 25. November ein wichtiger Monat, um Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen. Diese Aufmerksamkeit muss sich auch in unserer konkreten politischen Arbeit niederschlagen. Dazu gehört ein Strafrecht, das auf schwere Übergriffe angemessen reagiert. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken, über Gewalt zu sprechen, sondern wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Täter für ihre Taten konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Das machen wir mit dieser Verschärfung jetzt."
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